Notarkosten beim Immobilienkauf

Warum Sie einen Notar brauchen und was er kostet

Der Notar begleitet Sie durch den Abschluss Ihres Hauskaufs. Vom Ausfertigen des Kaufvertrags bis zum Prüfen des Grundbucheintrags sorgt er dafür, dass Ihr Kauf rechtsgültig wird. Die Notarkosten sind gesetzlich geregelt und daher bei allen Notaren gleich. Wir sagen Ihnen, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.

Das Wichtigste vorab:

  • Ein Notartermin ist beim Immobilienkauf gesetzlich vorgeschrieben
  • Der Notar ist der Neutralität verpflichtet und vermittelt gegebenenfalls zwischen den Vertragsparteien
  • Die Kosten belaufen sich auf rund 1,5 Prozent des Kaufpreises
  • Meist trägt der Käufer die Kosten für den Notar

Erst sind Sie ein Interessent, danach ist es Ihr Zuhause. Dazwischen steht der Notar. In Deutschland ist es Pflicht, beim Kauf eines Grundstücks, eines Hauses oder einer Wohnung einen Notar hinzuzuziehen. Er ist unparteilich und achtet darauf, dass der Kauf rechtsgültig ist. Damit gibt Ihnen der Notar als neutrale Person Sicherheit beim Kauf Ihrer Immobilie.

Die Gebühren gehören zu den fest planbaren Nebenkosten beim Wohnungs- oder Hauskauf. Sie sind bei allen Notaren identisch. Daher entscheidet bei der Auswahl nur die Qualität. Fragen Sie zum Beispiel Bekannte, ob sie Ihnen einen Notar für Ihren Immobilienkauf empfehlen können. Weil der Käufer den Notar in der Regel zahlt, darf er ihn auch aussuchen.

Aufgaben des Notars beim Wohnungs- und Hauskauf

Der Notar stellt sicher, dass die rechtlichen Voraussetzungen für die Unterzeichnung eines Kaufvertrages gegeben sind. Das beginnt mit einem Vertragsentwurf, den beide Parteien vor Unterzeichnung erhalten. Der Notar holt zudem alle Genehmigungen und Unterlagen ein, damit der Kaufvertag ausgefertigt werden kann. Außerdem prüft er, ob die Immobilie oder das Grundstück mit einer Grundschuld belastet ist.

Der Notar ist der Neutralität verpflichtet. Falls es noch Unstimmigkeiten gibt, vermittelt er und versucht, Konflikte im Sinne beider Vertragsparteien zu lösen. Beim eigentlichen, gesetzlich vorgegebenen Notartermin liest der Notar den vollständigen Vertragstext vor und klärt über alle eingegangenen Verpflichtungen auf.

Das sind im Einzelnen die Aufgaben, die ein Notar bei einem Immobilienkauf erfüllt:

  • Vorgespräch mit Ihnen und dem Verkäufer
  • Erstellen des Kaufvertrags
  • Unparteiliche Aufklärung über Rechtsfolgen des Kaufvertrags
  • Vorlesen des Kaufvertrags beim Notartermin vor Ihnen und dem Verkäufer
  • Unterzeichnen des Kaufvertrags zusammen mit Ihnen und dem Verkäufer
  • Vormerken Ihres Namens im Grundbuch
  • Einholen weiterer Unterlagen, zum Beispiel bei der Gemeinde und der Hausverwaltung
  • Melden des Kaufvertrags beim Finanzamt
  • Zahlungsaufforderung an Sie
  • Beantragen der Umschreibung im Grundbuch
  • Prüfen des Eintrags beim Grundbuchamt

 

Sobald Sie den Kaufvertrag unterschrieben haben, ist der Hauskauf verbindlich. In der Regel erhalten Sie als Käufer kurz darauf schon den Grunderwerbsteuerbescheid vom Finanzamt. Die Grunderwerbsteuer gehört ebenfalls zu den festen Nebenkosten beim Wohnungs- oder Hauskauf. Sie müssen Sie direkt bezahlen. Den Kaufpreis des Grundstücks, des Hauses oder der Wohnung sollten Sie jedoch unbedingt erst bezahlen, wenn der Notar Sie dazu auffordert. Erst dann sind Sie rechtlich abgesichert.

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Die Notarkosten beim Wohnungs- oder Hauskauf im Einzelnen

Die Notarkosten sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt. Der Notar muss sie genau abrechnen, darf also weder günstiger noch teurer sein. Der Betrag, den Sie bezahlen, ist vom Kaufpreis Ihrer Immobilie abhängig. Für Notar und Grundbucheintrag zusammen können Sie mit etwa 1,5 Prozent des Kaufpreises rechnen. Eine grobe Übersicht der Notarkosten gibt die folgende Tabelle.

 

Kaufpreis der Immobilie 150.000€ 200.000€ 250.000€ 300.000€
Beurkundung des Kaufvertrages 708,00€ 870,00€ 1.070,00€ 1.270,00€
Betreuungsgebühr (z.B. für Ihre Beratung) 177,00 € 217,50 € 267,50 € 317,50 €
Vollzugstätigkeiten (z.B. für das Einholen und Beurkunden von Unterlagen) 177,00 € 217,50 € 267,50 € 317,50 €
Gesamt: Notargebühren netto 1.062,00€ 1.305,00€ 1.605,00€ 1.905,00€
19% Mw.St.   201,78€ 247,95€ 304,95€ 361,95€
Gesamt: Notargebühren brutto 1.263,78€ 1.552,95€ 1.909,95€ 2.266,95€

Berechnung ohne Grundschuldeintrag; Beträge ohne Gewähr

Zu den Notargebühren kommen neben den Kosten für die Grunderwerbsteuer auch die Kosten für den Grundbucheintrag. Hierzu erhalten Sie separate Rechnungen vom Finanzamt bzw. vom Grundbuchamt.

Die Notarkosten richten sich allein nach der Höhe des Kaufpreises. Sie sind nicht vom Aufwand abhängig, erhöhen sich also nicht, wenn Sie zum Beispiel bei Fragen noch einmal beim Notar anrufen. Lesen Sie für mehr Tipps zum Ablauf beim Wohnungs- oder Hauskauf auch unter  „Sechs Schritte in Ihre eigenen vier Wände“.

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