Überschwemmung am Rhein

Versicherungen

Schützen Sie Ihr Eigentum mit unseren Versicherungen für Immobilienbesitzerinnen und Immobilienbesitzer. Ob Bauherrenhaftpflicht, Wohngebäudeversicherung, Hausrat- oder Risikolebensversicherung – sichern Sie sich gegen unerwartete Risiken ab. 

Ein Mann steht lächelnd auf einer Baustelle.

Als Bauherr sind Sie auf der Baustelle haftbar. Wenn sich jemand verletzt, kann das teuer werden. Eine Bauherrenhaftpflicht übernimmt die Kosten.

Eine Familie geht im Altbau die Treppe herunter.

Als Besitzer des Grundstücks haften Sie grundsätzlich mit Ihrem gesamten Vermögen. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ist für Vermieter einer Immobilie sowie für Eigentümergemeinschaften ein Muss. Sie übernimmt die Kosten für den Schaden.

Ein männliches Paar sitzt entspannt auf der Couch und schaut Fernsehen.

Das neue Zuhause ist fertig. Jetzt sollten Sie es mit einer Wohngebäudeversicherung gut absichern. Die Wohngebäudeversicherung zahlt bei Schäden, die an Ihrer Immobilie durch Feuer, Leitungswasser oder Sturm entstanden sind.


Ein Paar steht mit einem Bauplan in dem Rohbau ihres neuen Hauses.

Die Bauleistungsversicherung schützt vor finanziellen Schäden durch Diebstahl, Einbruch, Blitzschlag und andere Zerstörungen in der Bauzeit. Sie gibt Ihnen damit Sicherheit in der Bauphase.

Vater und Kind spielen mit einem Karton als Haus im Kinderzimmer.

Während die Wohngebäudeversicherung Schäden am Gebäude zahlt, kommt die Hausratversicherung für Schäden an den Gegenständen im Haus auf. Auch bei Einbruchdiebstahl und Vandalismus greift die Hausratversicherung.

Ein Mann sitzt mit seinem Baby glücklich in seinem Haus auf der Couch.

Sie haben eine Immobilie finanziert und genießen Ihr schönes Zuhause. Aber was, wenn Ihnen unverhofft etwas passiert? Eine Risikolebensversicherung schützt Ihre Angehörigen vor einem großen Schuldenberg.


Ein Paar sitzt in einer Sparkasse mit einer Beraterin am Tisch und diskutiert.

Die Restschuldversicherung zahlt das restliche Darlehen, wenn der Kreditnehmer stirbt. Damit die Hinterbliebenen nicht für Schulden aufkommen müssen. Sie kann aber auch in anderen Fällen greifen.