Ein Unfall auf Ihrem Grundstück. Eine Fußgängerin rutscht auf dem vereisten Boden aus. Sie bricht sich das Bein. Die Unfallursache: Auf dem Grundstück wurde nicht ausreichend gestreut. Als Besitzer des Grundstücks haften Sie grundsätzlich mit Ihrem gesamten Vermögen. Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht schützt Sie. Sie übernimmt die Kosten für den Schaden.
Die Fußgängerin meldet dem Grundstücksbesitzer ihren Schaden. Sie kann dabei nicht nur Arztkosten, sondern ggf. auch ihren Verdienstausfall angeben. Unter Umständen kommt noch Schmerzensgeld dazu. Als Besitzer melden Sie den Unfall an Ihre Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Die Versicherung prüft, ob die Ansprüche der Fußgängerin berechtigt sind. Sind sie es, übernimmt die Versicherung die Kosten. Sind sie es nicht, führt sie die gerichtliche Auseinandersetzung. Auch dafür übernimmt sie die Kosten.
Schutz vor Kosten, die entstehen, wenn durch Gefahren, die von Ihrem Haus oder Grundstück ausgehen, andere Personen verletzt werden (Personenschäden) – zum Beispiel, wenn ein Dachziegel einen Passanten verletzt
Schutz vor Kosten, die entstehen, wenn durch Gefahren, die von Ihrem Haus oder Grundstück ausgehen, Gegenstände anderer Personen beschädigt werden(Sachschäden) – zum Beispiel, wenn ein Dachziegel auf ein geparktes Auto fällt
Personen, die für den Haus- und Grundbesitzer arbeiten, sind auf dem Grundstück mitversichert
Prüfung, ob Schadensansprüche gerechtfertigt sind
Übernahme ggf. auch der Gerichtskosten
Hohe Versicherungssumme bei niedrigen Kosten
Für Vermieter, aber auch für eine Eigentümergemeinschaft ist die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ein Muss. Hier reicht die normale Haftpflichtversicherung nicht aus. Eigentümer, die ihr Haus allein bewohnen, brauchen die Versicherung nur während der Bauphase. Es sei denn, sie haben eine Bauherrenhaftpflichtversicherung. Diese bietet ebenfalls Schutz. Nach dem Bau reicht für das selbstgenutzte Haus meist die private Haftpflichtversicherung.