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Eine Familie geht im Altbau die Treppe herunter.

Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Der Extraschutz für Haus- und Grundstücksbesitzer

Ein Unfall auf Ihrem Grundstück. Eine Fußgängerin rutscht auf dem vereisten Boden aus. Sie bricht sich das Bein. Die Unfallursache: Auf dem Grundstück wurde nicht ausreichend gestreut. Als Besitzer des Grundstücks haften Sie grundsätzlich mit Ihrem gesamten Vermögen. Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht schützt Sie. Sie übernimmt die Kosten für den Schaden. 

So funktioniert die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Die Fußgängerin meldet dem Grundstücksbesitzer ihren Schaden. Sie kann dabei nicht nur Arztkosten, sondern ggf. auch ihren Verdienstausfall angeben. Unter Umständen kommt noch Schmerzensgeld dazu. Als Besitzer melden Sie den Unfall an Ihre Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Die Versicherung prüft, ob die Ansprüche der Fußgängerin berechtigt sind. Sind sie es, übernimmt die Versicherung die Kosten. Sind sie es nicht, führt sie die gerichtliche Auseinandersetzung. Auch dafür übernimmt sie die Kosten.

Vorteile der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht:

Für wen ist die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht wichtig?

Für Vermieter, aber auch für eine Eigentümergemeinschaft ist die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ein Muss. Hier reicht die normale Haftpflichtversicherung nicht aus. Eigentümer, die ihr Haus allein bewohnen, brauchen die Versicherung nur während der Bauphase. Es sei denn, sie haben eine Bauherrenhaftpflichtversicherung. Diese bietet ebenfalls Schutz. Nach dem Bau reicht für das selbstgenutzte Haus meist die private Haftpflichtversicherung.

Wie schließen Sie eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ab?

Sprechen Sie uns einfach an. Wir beraten Sie gern. Mehr Infos und Konditionen der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung finden Sie bei Ihrer Sparkasse.
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