
Kündigung des Mietvertrags
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Bei der Kündigung eines Mietvertrages gibt es jede Menge Dinge zu beachten. Wir sagen Ihnen, welche Fristen Sie unbedingt einhalten sollten, welche Bestimmungen im Mietrecht gelten und was sonst noch wichtig ist.
Jeder Mieter hat das Recht, das Mietverhältnis fristgerecht zu beenden.
Wenn Mieter kündigen, gilt grundsätzlich eine Frist von drei Monaten. Die Kündigung muss am dritten Werktag eines Monats eintreffen, damit dieser noch gezählt wird.
Vermieter müssen besondere Gründe geltend machen, um den Mietvertrag kündigen zu können
Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen und eigenhändig unterschrieben sein.
Kündigung durch den Mieter
Wenn der Umzug in die neue Mietwohnung oder ins Eigenheim ansteht, müssen Sie vorher den alten Mietvertrag kündigen. Falls Sie dabei Fristen versäumen, kann es sein, dass der Vertrag länger Bestand hat als Sie das möchten. Das verursacht unnötige Kosten. Besser also, Sie kümmern sich rechtzeitig um die Kündigung des Mietverhältnisses – und zwar fristgerecht und in der notwendigen Form.
Welche Kündigungsfrist gilt für Mieter?
Wenn Sie als Mieter einen unbefristeten Mietvertrag haben, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten (§ 573c BGB). Dabei ist es unerheblich, wie lange Sie schon in der Wohnung gewohnt haben. Eine kürzere Kündigungsfrist ist nur möglich, wenn Vermieter und Mieter dies ausdrücklich vereinbart haben.
Die Kündigung muss nicht vor Beginn des ersten Monats beim Vermieter ankommen. Spätestens am dritten Werktag des Monats muss sie allerdings vorliegen. Es zählt aber dabei nicht, wann Sie die Kündigung abgeschickt haben oder der Poststempel, sondern wann sie beim Empfänger eintrifft.
Was ist die richtige Form der Kündigung?
Wenn Sie sicher gehen wollen, dass die Kündigung rechtzeitig ankommt, sollten Sie sie direkt in den Briefkasten des Vermieters werfen oder per Einschreiben schicken. Alternativ können Sie dem Vermieter die Kündigung persönlich übergeben und sich den Erhalt von ihm quittieren lassen.
Es reicht nicht, die Kündigung mündlich auszusprechen oder durch andere Mittel mitzuteilen – zum Beispiel E-Mail, Whatsapp oder ähnliches. Für eine wirksame Kündigung verlangt das Gesetz die Schriftform.
Was muss im Kündigungsschreiben stehen:
- Genaue Adresse der Wohnung inklusive Stockwerk
- der Zeitpunkt, zu dem gekündigt wird
- die Bitte um einen Übergabetermin
Was gilt bei einem befristeten Mietvertrag?
Bei befristeten Mietverträgen endet das Mietverhältnis automatisch mit dem Ablaufdatum. Eine ordentliche Kündigung vor Vertragsende ist meist ausgeschlossen. Falls Sie früher ausziehen möchten, können Sie versuchen, gemeinsam mit dem Vermieter einen Aufhebungsvertrag zu vereinbaren.
Vorlage: Fristgerechte Kündigung durch den Mieter
Wenn Sie sicher gehen wollen, benutzen Sie einfach unsere PDF-Vorlage zum Download.
Weitere Kündigungsarten
Das Gesetz sieht neben der ordentlichen Kündigung auch Sonderkündigungsrechte für Mieter vor. Diese greifen nur in klar geregelten Ausnahmefällen, etwa bei einer angekündigten Modernisierung oder einer Mieterhöhung. In diesen Situationen kann der Mieter den Vertrag unter bestimmten Voraussetzungen außerordentlich beenden und zum Ablauf eines gesetzlich definierten Zeitpunkts ausziehen (§ 555e, § 561 BGB). Die Kündigung muss jeweils innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist nach Zugang der entsprechenden Mitteilung erfolgen.
Kündigung durch den Vermieter
Das Mietrecht in Deutschland stellt sich in den meisten Fällen klar auf die Seite der Mieter – sie genießen beim Gesetzgeber einen besonderen Schutz. Aus diesem Grund können Vermieter den Mietvertag nur unter bestimmten Bedingungen kündigen. Dazu gelten – je nachdem, wie lange der Mieter in der Wohnung wohnt – deutlich längere Fristen.
Das Mietrecht in Deutschland schützt Mieterinnen und Mieter besonders. Deshalb können Vermieter einen Mietvertrag nur unter bestimmten Voraussetzungen kündigen.
Welche Kündigungsfristen gelten für Vermieter?
Für Vermieter gelten – abhängig von der Wohndauer des Mieters – längere gesetzliche Kündigungsfristen.
Der Vermieter darf nach § 573 BGB nur bei „berechtigtem Interesse“ kündigen.
Welche Gründe darf ein Vermieter angeben?
Mögliche Gründe können sein:
- Pflichtverletzung: etwa wiederholt verspätete Mietzahlungen oder Verstöße gegen die Hausordnung
- Eigenbedarf: wenn der Vermieter die Wohnung für sich oder nahe Angehörige benötigt
- wirtschaftliche Verwertung: wenn die Immobilie anders nicht wirtschaftlich genutzt werden kann
Warum ist eine Abmahnung oft wichtig?
- Liegt aus Sicht des Vermieters eine Pflichtverletzung vor, empfiehlt sich zunächst eine Abmahnung. Darin sollte der Vermieter den Mieter auf sein Fehlverhalten hinweisen und Gelegenheit zur Besserung geben.
Weitere Kündigungsarten
Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine fristlose Kündigung möglich. In diesem Fall müssen keine regulären Kündigungsfristen eingehalten werden. Voraussetzung ist ein wichtiger Grund nach § 543 BGB, der es einer Vertragspartei unzumutbar macht, das Mietverhältnis bis zum regulären Ende fortzusetzen. Solche Gründe können je nach Einzelfall etwa schwerwiegende Pflichtverletzungen, erhebliche Gesundheitsgefahren oder gravierende Störungen des Mietverhältnisses sein.
Hinweis: Zur Optimierung der Bilddarstellung wurde das Titelbild mit Hilfe künstlicher Intelligenz bearbeitet.


