Stellen Sie sich vor, Ihr Haus oder Ihre Wohnung würden umgedreht. Alles, was herunterfällt, bezeichnet man auch als Hausrat. Dafür gibt es die Hausratversicherung. Während die Wohngebäudeversicherung Schäden am Gebäude zahlt, kommt die Hausratversicherung für Schäden an den Gegenständen im Haus auf. Und zwar bei Schäden durch Sturm, Leitungswasser oder Feuer. Auch bei Einbruchdiebstahl und Vandalismus greift die Hausratversicherung.
Die Hausratversicherung zahlt oft auch für Schäden auf Reisen. Zum Beispiel wenn das Gepäck gestohlen wird. Erkundigen Sie sich, in welchen Fällen Diebstahl bei Ihrer Hausrat mit abgedeckt ist.
Beispiel: Ein Wasserschaden im Bad hat den wertvollen Teppich im Flur zerstört. Sie geben Ihrer Hausratversicherung Bescheid. Die Versicherung erstattet Ihnen die Kosten, damit Sie einen neuen Teppich gleicher Art kaufen können.
Erkundigen Sie sich, ob Ihre Hausratversicherung auch einen Fahrraddiebstahl abdeckt. In vielen Fällen ist das möglich. In anderen greift eine zusätzliche Fahrradversicherung.
Schutz vor hohen Kosten durch Brand-, Leitungswasser- und Sturmschäden an Gegenständen im Haus
Schutz vor finanziellen Schäden durch Einbruchdiebstahl und Vandalismus
Erstattung der Summe, die dem Neuwert des zerstörten Gegenstands entspricht
Geringe Kosten bei hoher Versicherungssumme
Eine Hausratversicherung ist eigentlich immer sinnvoll – und nicht nur, wenn Sie wertvolle Gegenstände besitzen. Die Kosten richten sich nach der gewünschten Versicherungssumme und sind relativ gering.
Die Hausratversicherung zahlt bei einem Schaden bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Ist Ihr Hausrat mehr wert als die Versicherungssumme, liegt eine Unterversicherung vor. Berechnen Sie Ihre optimale Versicherungssumme, indem Sie den Wert Ihres Hausrats schätzen. Überprüfen Sie regelmäßig, ob die Versicherungssumme noch stimmt. So vermeiden Sie eine Unterversicherung. Das ist alternativ auch über den sogenannten Unterversicherungsverzicht möglich. Hier berechnet sich die Versicherungssumme, indem ein bestimmter Geldwert pro Quadratmeter angesetzt wird. Die Höhe dieses Geldwerts kann dabei variieren.
Kommen Sie zu uns die Filiale. Dort beraten wir Sie gern. Soll Ihr Partner gleich mitversichert werden? Das geht, wenn Sie einen gemeinsamen Hausstand haben. Achten Sie darauf, dass er oder sie im Versicherungsvertrag genannt wird.
In der Hausratversicherung sind Schäden an Gegenständen aus Glas mit abgedeckt. Voraussetzung: Sie wurden durch Sturm, Leitungswasser, Feuer oder Einbruchdiebstahl verursacht. Eine Glasversicherung bietet Schutz bei weiteren Schäden. Zum Beispiel, wenn ein Glastisch zerbricht, weil Ihnen ein Gegenstand darauf fällt. Sie können eine Glasversicherung als Zusatzversicherung zur Hausrat abschließen.