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Die Maklerprovision richtig berechnen

Was Sie für eine Immobilienmaklerin oder einen Immobilienmakler bezahlen

Im Exposé einer Immobilie finden Sie in der Regel die Kontaktdaten einer Maklerin oder eines Maklers. Und auch beim Immobilienverkauf steht er oder sie Ihnen zur Seite. Doch was können Makler für Sie tun? Wer zahlt das? Und was kostet es? Erfahren Sie mehr!



Ihre Vorteile beim Kauf oder der Miete einer Immobilie mit unseren Maklerinnen und Maklern:

Ihre Vorteile beim Verkauf einer Immobilie mit unseren Maklerinnen und Maklern:

Tipp:

Sie möchten wissen, was Ihre Immobilie wert ist?

Mit unserer Online-Immobilienbewertung unterstützen wir Sie gerne dabei, einen marktkonformen Preis herauszufinden.

Wer wann die Maklercourtage bezahlt

Für die Arbeit rund um Ihre Immobilie bekommt der Makler oder die Maklerin eine Maklergebühr (auch: Provision oder Courtage). Geht es um eine Wohnimmobilie zur Miete oder Vermietung, zahlt diese immer derjenige, der den Makler oder die Maklerin zuerst beauftragt hat. Das ist das sogenannte Bestellerprinzip.Bei Wohnimmobilien zum Kauf oder Verkauf gilt seit Ende 2020 das Gesetz über die Verteilungder Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“. Dieses hat dazu geführt, dass sich nun meist beide Seiten die Kosten teilen.

Im bundesweiten Durchschnitt beträgt die Maklercourtage 7,14 Prozent (inklusive Mehrwertsteuer) vom Kaufpreis. Das wären etwa 3,57 Prozent pro Seite. Ausnahme: Werden Maklerinnen und Makler ausdrücklich beauftragt, ausschließlich die Käuferseite oder die Verkäuferseite zu vertreten, zahlt auch diejenige Seite, die vertreten wird.

Gesetzlich möglich ist es außerdem, dass die Verkäuferseite die Makler beauftragt und diese ausschließlich für diese Seite tätig werden, die Verkäuferseite dabei aber die Kosten der Maklerprovision zu 50 Prozent auf die Käuferseite abwälzt. Unsere Maklerinnen und Makler lehnen dieses Modell allerdings aus Gründen der Fairness ab. Im Maklervertrag ist schriftlich festgehalten, wer in Ihrem konkreten Fall die Maklerprovision bezahlt und wie hoch die Gebühren sind.

Die Kosten für die Makler-Dienstleistungen

Bei der Miete einer Wohnimmobilie darf die Provision nach erfolgreicher Vermittlung maximal zwei Nettokaltmieten plus Mehrwertsteuer betragen. Beim Kauf oder Verkauf einer Wohnimmobilie erhält der Makler oder die Maklerin in der Regel im bundesweiten Durchschnitt 7,14 Prozent inklusive Mehrwertsteuer.

Berechnung der Maklerprovision

Beispiel – Eigentumswohnung:

Kaufpreis: 150.000 Euro

Maklerprovision: 7,14 Prozent inklusive Mehrwertsteuer

Der Makler oder die Maklerin erhält also 7,14 Prozent von 150.000 = 10.710 Euro.

Rücktritt vom Maklervertrag

Sie haben einen Makler oder eine Maklerin beauftragt und möchten den Vertrag auflösen? Das ist nur dann möglich, wenn der Vertrag unter das sogenannte „Fernabsatzgesetz" (Haustürgeschäfte) fällt. Häufig trifft das auf Maklerverträge zu, da diese zum Beispiel auch per Internet, per Telefon, per E-Mail, per Brief oder zu Hause abgeschlossen werden können. In diesem Fall können Sie innerhalb von 14 Tagen den Vertrag widerrufen. Verträge, die in den Räumlichkeiten des Maklers geschlossen wurden, haben dagegen kein Widerrufsrecht. In unserem Artikel Widerrufsrecht erfahren Sie mehr über Ihre Möglichkeiten und die Vorgaben im Gesetz.

Häufige Fragen zur Maklerprovision:

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Was ist eine übliche Maklerprovision?

  • Bei der Miete einer Wohnimmobilie: maximal zwei Nettokaltmieten plus Mehrwertsteuer.
  • Beim Kauf oder Verkauf einer Wohnimmobilie: im bundesweiten Durchschnitt 7,14 Prozent des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer.

In der Regel fällt die Maklercourtage als Prozentsatz vom Kaufpreis an. Ein Beispiel: Eine Immobilie kostet 100.000 Euro. Als Maklerprovision sind 7,14 Prozent inklusive Mehrwertsteuer angegeben. Der Makler oder die Maklerin erhält also 7,14 Prozent von 100.000 = 7.140 Euro. Meist teilen sich Käufer- und Verkäuferseite diese Kosten; in diesem Fall würde jede Seite 3.570 Euro zahlen.

  • Bei Wohnimmobilien zur Miete oder Vermietung zahlt diese immer die- oder derjenige, der die Maklerin oder den Makler zuerst bestellt hat (Bestellerprinzip).
  • Bei Wohnimmobilien zum Kauf oder Verkauf teilen sich mittlerweile meist beide Seiten die Kosten. Dabei gilt eine Ausnahme: Vertritt die Maklerin oder der Makler ausdrücklich nur eine Seite, zahlt auch diese. Gesetzlich möglich ist es außerdem, dass die Verkäuferseite den Makler oder die Maklerin beauftragt, die Kosten der Maklerprovision aber zu 50 Prozent an die Käuferseite abgibt. Unsere Maklerinnen und Makler lehnen das aber aus Gründen der Fairness ab.

Die Provision beim Kauf oder Verkauf wird nach dem Notartermin und nach Erhalt der Rechnung fällig. Bei der Vermietung wird sie fällig, nachdem der Mietvertrag unterschrieben wurde, und Sie die Rechnung bekommen haben.

Drei Jahre lang kann eine Maklerin oder ein Makler Anspruch auf Courtage erheben. Die Frist beginnt zum Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.

Ja, das ist seit Ende 2020 üblich und wird auch bei unseren Maklerinnen und Maklern in der Regel so gehandhabt. Möglich ist es gesetzlich allerdings auch, dass ausschließlich eine Seite zahlt: Das geht aber nur dann, wenn die Maklerin oder der Makler ausdrücklich beauftragt wurde, nur diese Seite zu vertreten.

Gesetzlich möglich ist es nicht zuletzt, dass die Verkäuferseite die Maklerin oder den Makler beauftragt, für diese Seite tätig zu werden, die Kosten der Maklerprovision aber zu 50 Prozent auf die Käuferseite abwälzt. Unsere Maklerinnen und Makler lehnen das allerdings aus Gründen der Fairness ab.

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