Die Maklerprovision richtig berechnen

Was Sie für eine Immobilienmaklerin oder einen Immobilienmakler bezahlen

Im Exposé einer Immobilie finden Sie in der Regel die Kontaktdaten einer Maklerin oder eines Maklers. Und auch beim Immobilienverkauf steht er oder sie Ihnen zur Seite. Doch was kann diese:r für Sie tun? Wer zahlt das? Und was kostet es? Erfahren Sie mehr!

Das Wichtigste in Kürze:

  • Bei einer Wohnimmobilie zur Miete bezahlt den Makler oder die Maklerin, wer diesen oder diese zuerst beauftragt hat (Bestellerprinzip). Hat die Vermieter-Seite zuerst beauftragt, einen Mieter oder eine Mieterin zu finden, zahlt diese. Hat die Mieterseite zuerst beauftragt, eine Wohnung zu finden, zahlt jene.
  • Wer eine Wohnimmobilie kauft oder verkauft, ist nicht an dieses Prinzip gebunden. Je nach Maklervertrag gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, wer zahlt. Oft teilen sich die Käufer- und Verkäufer-Seite die Kosten.
  • Beim Kauf beziehungsweise Verkauf einer Immobilie bewegt sich die Maklerprovision in der Regel zwischen 3 und 8 Prozent des Kaufpreises plus Mehrwertsteuer. Die genauen Kosten sind vor allem abhängig von der Region, in der Sie eine Immobilie kaufen.
  • Bei der Miete einer Wohnimmobilie darf die Provision maximal zwei Nettokaltmieten plus Mehrwertsteuer betragen.

Ihre Vorteile beim Kauf oder der Miete einer Immobilie mit unseren Maklerinnen und Maklern:

  • Unsere Maklerinnen und Makler sind gut ausgebildete Bank- und Immobilienkaufleute, die den Immobilienmarkt bei Ihnen vor Ort samt Lagen und Preisen bestens kennen.
  • Erläutern Sie ihnen Ihre Wünsche und Vorlieben und unsere Maklerinnen und Makler schicken Ihnen passende Exposés zu.
  • Häuser oder Wohnungen, die Ihnen gefallen, besichtigen sie gemeinsam mit Ihnen. Wenn Sie Fragen zu einer Immobilie haben, können Sie sie jederzeit stellen.
  • Für Kaufinteressierte: Gern führen unsere Maklerinnen und Makler bei Interesse an einem Objekt die Verhandlungen mit den Eigentümern für Sie.
  • Für Kaufinteressierte: Parallel beraten wir Sie in Ihrer Sparkassen-Filiale gern zur passenden Baufinanzierung für Ihre Immobilie und legen Ihnen ggf. ein Angebot vor.
  • Auch nach dem Kauf oder der Miete Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung sind wir weiter beratend für Sie da. So bekommen Sie bei uns auch alle wichtigen Versicherungen rund ums Eigenheim.

Ihre Vorteile beim Verkauf einer Immobilie mit unseren Maklerinnen und Maklern:

  • Unsere Maklerinnen und Makler sind gut ausgebildete Bank- und Immobilienkaufleute, die den Immobilienmarkt bei Ihnen vor Ort samt Lagen und Preisen bestens kennen.
  • Sie besichtigen Ihre Immobilie gemeinsam mit Ihnen und beraten Sie rund um die Vermarktung.
  • Sie berechnen einen marktkonformen Kaufpreis für Ihr Objekt. Wenn Sie möchten, können Sie diesen vorab auch selbst schon anhand unserer Online-Immobilienbewertung grob überschlagen, um einen ersten Eindruck zu bekommen.
  • Sie beschaffen den Energieausweis und weitere Unterlagen für Sie.
  • Sie machen aussagekräftige Fotos von Ihrem Objekt und texten ein professionelles Exposé.
  • Dank der regionalen und bundesweiten Vermarktungskanäle der Sparkassen wird Ihre Immobilienanzeige online und offline einer großen Gruppe an potenziellen Kaufinteressentinnen und -interessenten zugänglich.
  • Unsere Maklerinnen und Makler übernehmen gern die Kommunikation mit den Interessentinnen und Interessenten, planen die Besichtigungstermine und führen diese durch.
  • Möchte jemand die Immobilie kaufen, überprüfen sie deren oder dessen Kaufkraft.
  • Gern führen unsere Maklerinnen und Makler die Verhandlungen mit dem potenziellen Käufer oder der Käuferin für Sie.
  • Auf Wunsch begleiten Sie sie zum Notartermin, wo der Kaufvertrag unterschrieben wird.
  • Auch nach dem Verkauf Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung sind wir weiter beratend für Sie da. So unterstützen wir Sie etwa gern bei der Immobiliensuche.

Auf einen Blick: Die Services unserer Maklerinnen und Makler für die Verkäufer-Seite

Maklerprovision

Tipp:

Sie möchten wissen, was Ihre Immobilie wert ist?

Mit unserer Online-Immobilienbewertung unterstützen wir Sie gerne dabei, einen marktkonformen Preis herauszufinden.

Wer wann die Maklercourtage bezahlt

Für seine Arbeit bekommt der Makler oder die Maklerin eine Maklergebühr (auch: Provision oder Courtage). Geht es um eine Wohnimmobilie zur Miete oder Vermietung, zahlt diese immer derjenige, der den Makler oder die Maklerin zuerst beauftragt hat. Das ist das sogenannte Bestellerprinzip.

Bei Wohnimmobilien zum Kauf oder Verkauf gilt seit Ende 2020 ein neues Gesetz: Dieses hat dazu geführt, dass sich nun meist beide Seiten die Kosten teilen. In den überwiegenden Fällen liegt die gesamte Maklercourtage bei Kosten von 3 bis 8 Prozent des Kaufpreises. Das wären also zwischen 1,5 und 4 Prozent pro Seite. Ausnahme: Werden Maklerinnen und Makler ausdrücklich beauftragt, ausschließlich die Käufer-Seite oder die Verkäufer-Seite zu vertreten, zahlt auch diejenige Seite, die vertreten wird.

Gesetzlich möglich ist es außerdem, dass die Verkäufer-Seite die Maklerin oder den Makler beauftragt und diese:r ausschließlich für diese Seite tätig wird, die Verkäufer-Seite dabei aber die Kosten der Maklerprovision zu 50 Prozent auf die Käufer-Seite abwälzt. Unsere Maklerinnen und Makler lehnen dieses Modell allerdings aus Gründen der Fairness ab. Im Maklervertrag ist schriftlich festgehalten, wer in Ihrem konkreten Fall die Maklerprovision bezahlt und wie hoch die Gebühren sind.

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Die Kosten für die Makler-Dienstleistungen

Bei der Miete einer Wohnimmobilie darf die Provision nach erfolgreicher Vermittlung maximal zwei Nettokaltmieten plus Mehrwertsteuer betragen. Beim Kauf oder Verkauf einer Wohnimmobilie erhält der Makler oder die Maklerin in der Regel 3 bis 8 Prozent des Kaufpreises plus 19 Prozent Mehrwertsteuer. Die genauen Kosten sind vor allem abhängig von der Region, in der Sie eine Immobilie kaufen.

Ortsübliche Werte bei Kauf und Verkauf nach Bundesland

Bundesland

Maklerprovision

 (meist zwischen Käufer- und

Verkäufer-Seite geteilt)

Baden-Württemberg 7,14 %
Bayern   7,14 %
Berlin 7,14 %
Brandenburg 7,14 %
Bremen 5,95 %
Hamburg 6,25 %
Hessen 7,14 %
Mecklenburg-Vorpommern 5,95 %
Niedersachsen 7,14 %
Nordrhein-Westfalen 7,14 %
Rheinland-Pfalz 7,14 %
Saarland 7,14 %
Sachsen 7,14 %
Sachsen-Anhalt 7,14 %
Schleswig-Holstein 7,14 %
Thüringen 7,14 %

Berechnung der Maklerprovision

Beispiel – Eigentumswohnung mit zwei Zimmern:

Kaufpreis: 150.000 Euro

Maklerprovision: 6 Prozent plus Mehrwertsteuer

Der Makler oder die Maklerin erhält also 6 Prozent von 150.000 = 10.500 Euro plus Mehrwertsteuer.

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Rücktritt vom Maklervertrag

Sie haben einen Makler beauftragt und möchten den Vertrag auflösen? Das ist nur dann möglich, wenn der Vertrag unter das sogenannte "Fernabsatzgesetz" (Haustürgeschäfte) fällt. Häufig trifft das auf Maklerverträge zu, da diese zum Beispiel auch per Internet, per Telefon, per E-Mail, per Brief oder zu Hause abgeschlossen werden können. In diesem Fall können Sie innerhalb von 14 Tagen den Vertrag widerrufen. Verträge, die in den Räumlichkeiten des Maklers geschlossen wurden, haben dagagen kein Widerrufsrecht. In unserem Artikel Widerrufsrecht erfahren Sie mehr über Ihre Möglichkeiten und die Vorgaben im Gesetz.

Häufige Fragen zur Maklerprovision:

  • Bei der Miete einer Wohnimmobilie: maximal zwei Nettokaltmieten plus Mehrwertsteuer.
  • Beim Kauf oder Verkauf einer Wohnimmobilie: in der Regel 3 bis 8 Prozent des Kaufpreises plus Mehrwertsteuer.

In der Regel fällt die Maklercourtage als Prozentsatz vom Kaufpreis an. Ein Beispiel: Eine Immobilie kostet 100.000 Euro. Als Maklerprovision sind 7 Prozent plus Mehrwertsteuer angegeben. Der Makler oder die Maklerin erhält also 7 Prozent von 100.000 = 7.000 Euro plus Mehrwertsteuer. Meist teilen sich Käufer- und Verkäuferseite diese Kosten.

  • Bei Wohnimmobilien zur Miete oder Vermietung zahlt diese immer die- oder derjenige, der die Maklerin oder den Makler zuerst bestellt hat (Bestellerprinzip).
  • Bei Wohnimmobilien zum Kauf oder Verkauf teilen sich mittlerweile meist beide Seiten die Kosten. Dabei gilt eine Ausnahme: Vertritt die Maklerin oder der Makler ausdrücklich nur eine Seite, zahlt auch diese. Gesetzlich möglich ist es außerdem, dass die Verkäufer-Seite den Makler oder die Maklerin beauftragt, die Kosten der Maklerprovision aber zu 50 Prozent an die Käufer-Seite abgibt. Unsere Maklerinnen und Makler lehnen das aber aus Gründen der Fairness ab.

Die Provision wird beim Kauf oder Verkauf nach dem Notartermin und nach Erhalt der Rechnung fällig. Bei der Vermietung wird sie fällig, nachdem der Mietvertrag unterschrieben wurde und Sie die Rechnung bekommen haben.

Drei Jahre lang kann eine Maklerin oder ein Makler Anspruch auf Courtage erheben. Die Frist beginnt zum Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.

Ja, das ist seit Ende 2020 üblich und wird auch bei unseren Maklerinnen und Maklern in der Regel so gehandhabt. Möglich ist es gesetzlich allerdings auch, dass ausschließlich eine Seite zahlt: Das geht aber nur dann, wenn die Maklerin oder der Makler ausdrücklich beauftragt wurde, nur diese Seite zu vertreten.

Gesetzlich möglich ist es nicht zuletzt, dass die Verkäufer-Seite die Maklerin oder den Makler beauftragt, für diese Seite tätig zu werden, die Kosten der Maklerprovision aber zu 50 Prozent auf die Käufer-Seite abwälzt. Unsere Maklerinnen und Makler lehnen das allerdings aus Gründen der Fairness ab.

Mehr Infos und Konditionen finden Sie bei Ihrer Sparkasse.

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