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Eine Frau sitzt auf dem Sofa und betrachtet Dokumente zum Widerrufsrecht.

Widerrufsrecht bei Finanzierungs- und Maklerverträgen

Wann Sie einen Makler- oder einen Finanzierungsvertrag auflösen können

Der Kauf einer eigenen Immobilie ist ein großer Schritt. Manchmal ist es nötig, wieder kehrtzumachen. In welchen Fällen Sie einen Makler- und Finanzierungsvertrag auflösen können.

Das Haus sah großartig aus. Aus dem Bauch heraus haben Sie es beim Immobilienmakler reserviert. Doch später ist die Finanzierung geplatzt. Müssen Sie den Makler dennoch bezahlen? So sehen die gesetzlichen Regelungen zum Widerrufsrecht aus.

Das Widerrufsrecht beim Maklervertrag

Wenn Sie mit einem Makler einen Vertrag eingehen, können Sie diesen innerhalb von 14 Tagen wieder auflösen. Rechtlich schließen Sie einen Vertrag, wenn Sie den Makler beauftragen, seine Dienstleistung für Sie aufzunehmen.

Das bedeutet: Ihre Anfrage an einen Immobilienmakler ist bereits eine Vertragserklärung. Denn nach Ihrer Anfrage informiert und berät Sie der Makler zum jeweiligen Objekt. Er erbringt also eine Dienstleistung.

Was passiert, wenn der Makler innerhalb der 14 Tage bereits für Sie aktiv geworden ist? Der Makler kann eine Provision berechnen, wenn er Sie vorher über das Widerrufsrecht aufgeklärt hat. Und Sie müssen zugestimmt haben, dass er sofort für Sie tätig wird.

Sie haben zwei Möglichkeiten:

  1. Sie willigen ein, dass der Makler seine Leistungen sofort erbringen soll. Wenn Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen, müssen Sie die bisher angefallenen Maklerkosten zahlen. Hat Ihnen der Makler innerhalb der 14 Tage erfolgreich eine Immobilie vermittelt, erlischt Ihr Widerrufsrecht.

  2. Sie willigen nicht ein, dass der Makler seine Leistungen sofort erbringen soll. Dann müssen Sie damit rechnen, dass der Makler erst nach 14 Tagen für Sie tätig wird, um keine Einkommensverluste zu riskieren.

Lassen Sie sich Zeit für Ihre Entscheidung. Wir leiten Ihre Kontaktanfrage auch dann an unsere Makler weiter, wenn Sie erst einmal nicht einwilligen. So weiß der Makler schon einmal, dass Sie interessiert sind. Sie erhalten hierzu eine Bestätigung. Zusätzlich senden wir Ihnen einen Link auf unser Portal. Dort informieren wir Sie noch einmal über das Objekt und Ihr Widerrufsrecht. Sie können auch nachträglich einwilligen. Wenn Sie einwilligen, erhalten Sie und der Makler eine Nachricht. Der raschen Bearbeitung Ihrer Anfrage steht dann nichts mehr im Weg.

Ein Widerruf muss immer schriftlich erfolgen. Sie müssen natürlich nicht begründen, warum Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen möchten.

Das Widerrufsrecht beim Finanzierungsvertrag

Auch Ihren Finanzierungsvertrag können Sie nur dann innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss grundsätzlich rückgängig machen, wenn das "Fernabsatzgesetz" zutrifft. Eine Ausnahme: Sie nehmen den Kredit nicht als Privatperson auf, sondern für gewerbliche Zwecke. Dann haben Sie unter Umständen gar kein vierzehntägiges Widerrufsrecht.

Wir beraten Sie gern!

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