Der Notar oder die Notarin begleitet Sie durch den Abschluss Ihres Hauskaufs. Vom Ausfertigen des Kaufvertrags bis zum Prüfen des Grundbucheintrags sorgen Menschen mit diesem Beruf dafür, dass Ihr Kauf rechtsgültig wird. Die Notarkosten sind gesetzlich geregelt und daher bei allen Notaren und Notarinnen gleich. Wir sagen Ihnen, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.
Ein Notartermin ist beim Immobilienkauf gesetzlich vorgeschrieben.
Der Notar oder die Notarin ist der Neutralität verpflichtet und vermittelt gegebenenfalls zwischen den Vertragsparteien.
Die Kosten belaufen sich auf rund 1,5 Prozent des Kaufpreises.
Meist trägt der Käufer die Notarkosten.
Erst sind Sie ein Interessent oder eine Interessentin, danach ist es Ihr Zuhause. Dazwischen steht der Notar oder die Notarin. In Deutschland ist es Pflicht, beim Kauf eines Grundstücks, eines Hauses oder einer Wohnung ein Notariat hinzuzuziehen. Es ist unparteilich und achtet darauf, dass der Kauf rechtsgültig ist. Damit gibt Ihnen der Notar oder die Notarin als neutrale Person Sicherheit beim Kauf Ihrer Immobilie.
Die Gebühren gehören zu den fest planbaren Nebenkosten beim Wohnungs- oder Hauskauf. Sie sind bei allen Notariaten identisch. Daher entscheidet bei der Auswahl nur die Qualität. Erkundigen Sie sich beispielsweise bei Bekannten, ob sie jemanden für den Immobilienkauf empfehlen können. Da üblicherweise die kaufende Partei die Notarkosten trägt, hat sie auch das Recht, den Notar oder die Notarin auszuwählen.
Der Notar oder die Notarin stellt sicher, dass die rechtlichen Voraussetzungen für die Unterzeichnung eines Kaufvertrages gegeben sind. Das beginnt mit einem Vertragsentwurf, den beide Parteien vor Unterzeichnung erhalten. Der Notar oder die Notarin holt zudem alle Genehmigungen und Unterlagen ein, damit der Kaufvertag ausgefertigt werden kann. Außerdem wird geprüft, ob die Immobilie oder das Grundstück mit einer Grundschuld belastet ist.
Notare und Notarinnen sind der Neutralität verpflichtet. Falls es noch Unstimmigkeiten gibt, vermitteln sie und versuchen, Konflikte im Sinne beider Vertragsparteien zu lösen. Beim eigentlichen, gesetzlich vorgegebenen Notartermin liest der Notar oder die Notarin den vollständigen Vertragstext vor und klärt über alle eingegangenen Verpflichtungen auf.
Das sind im Einzelnen die Aufgaben, die ein Notar oder eine Notarin bei einem Immobilienkauf erfüllt:
Sobald Sie den Kaufvertrag unterschrieben haben, ist der Hauskauf verbindlich. In der Regel erhalten Sie als Käufer oder Käuferin kurz darauf schon den Grunderwerbsteuerbescheid vom Finanzamt. Die Grunderwerbssteuer gehört ebenfalls zu den festen Nebenkosten beim Wohnungs- oder Hauskauf. Sie müssen Sie direkt bezahlen. Den Kaufpreis des Grundstücks, des Hauses oder der Wohnung sollten Sie jedoch unbedingt erst bezahlen, wenn der Notar oder die Notarin Sie dazu auffordert. Erst dann sind Sie rechtlich abgesichert.
Die Notarkosten sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt. Der Notar muss sie genau abrechnen, darf also weder günstiger noch teurer sein. Der Betrag, den Sie bezahlen, ist vom Kaufpreis Ihrer Immobilie abhängig. Für Notar und Grundbucheintrag zusammen können Sie – je nach Leistungen, die in Anspruch genommen wurden – mit etwa 1,5 Prozent des Kaufpreises rechnen. Eine grobe Übersicht der Notarkosten gibt die folgende Tabelle.
Kaufpreis der Immobilie | 150.000€ | 200.000€ | 300.000€ | 400.000€ |
---|---|---|---|---|
Beurkundung des Kaufvertrages | 708,00€ | 870,00€ | 1.270,00€ | 1.570,00€ |
Betreuungsgebühr (z.B. für Ihre Beratung) | 177,00 € | 217,50 € | 317,50 € | 392,50 € |
Vollzugstätigkeiten (z.B. für das Einholen und Beurkunden von Unterlagen) | 177,00 € | 217,50 € | 317,50 € | 392,50 € |
Entgeltpauschale (für Post und Telekommunikation) | 20,00€ | 20,00€ | 20,00€ | 20,00€ |
Zuzüglich 19 Prozent Mehrwertsteuer | 205,58€ | 251,75€ | 365,75€ | 451,25€ |
Gesamt: Notargebühren brutto | 1.843,58€ | 1.576,75€ | 2.290,75€ | 2.826,25€ |
*Berechnung ohne Grundschuldeintrag; Beträge ohne Gewähr
Zu den Notargebühren kommen neben den Kosten für die Grunderwerbsteuer auch die Gebühren für den Grundbucheintrag hinzu. Dafür erhalten Sie separate Rechnungen vom Finanzamt beziehungsweise vom Grundbuchamt. Die Notariatskosten richten sich allein nach der Höhe des Kaufpreises. Sie sind nicht vom Aufwand abhängig, erhöhen sich also nicht, wenn Sie zum Beispiel bei Fragen noch einmal beim Notarbüro anrufen. Lesen Sie für mehr Tipps zum Ablauf beim Wohnungs- oder Hauskauf auch unter „Sechs Schritte in Ihre eigenen vier Wände“.