
Wohnung als Büro nutzen? Die Grenzen gewerblicher Nutzung von Wohnraum
Eine Wohnung als Büro zu nutzen, ist ein Thema, das immer mehr an Bedeutung gewinnt. Viele fragen sich, ob und unter welchen Bedingungen sie ihr Zuhause als Arbeitsplatz oder gar als Gewerbefläche nutzen dürfen. Hier erfahren Sie, was erlaubt ist und welche rechtlichen Grenzen bestehen.
Eine Miet- oder Eigentumswohnung als Büro oder Arbeitsstätte zu nutzen, unterliegt rechtlichen Einschränkungen und kann je nach Umfang genehmigungspflichtig sein.
Für die gewerbliche Nutzung einer gemieteten Immobilie müssen Sie oft die Vermieterin oder den Vermieter um Erlaubnis bitten, die Nutzung bei der Behörde anmelden und prüfen, ob der Bebauungsplan sowie baurechtliche Vorgaben Ihre Pläne unterstützen.
Nicht jede berufliche Nutzung zählt als gewerblich. Homeoffice ohne Kundenverkehr oder Mitarbeitende ist meist genehmigungsfrei.
Zu Hause arbeiten: Was ist erlaubt und was nicht?
Wohnraum wird in Deutschland grundsätzlich für das Wohnen genutzt. Doch darf ich von zu Hause aus auch arbeiten? Viele Menschen möchten ihre vier Wände auch für berufliche oder gewerbliche Zwecke nutzen. Hierfür gibt es klare rechtliche Vorgaben, die sowohl Mieterinnen und Mieter als auch Eigentümerinnen und Eigentümer beachten müssen. Was erlaubt ist und wo Grenzen gesetzt sind, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Mietvertrag, dem Baurecht und der Art der Nutzung.
Prüfen Sie daher immer zuerst, ob Ihre geplante Nutzung unter die private oder gewerbliche Nutzung fällt. Sprechen Sie bei Unklarheiten mit der Vermieterseite oder der Eigentümergemeinschaft und holen Sie bei Bedarf behördliche Genehmigungen ein. So vermeiden Sie Konflikte und rechtliche Probleme.
Nicht jede berufliche Tätigkeit in der Wohnung ist automatisch gewerblich. Tätigkeiten im sogenannten Homeoffice – auch Remote Work genannt – gelten als privat, wenn sie keine Auswirkungen auf die Nutzung des Gebäudes oder die Nachbarschaft haben.
Arbeiten Sie also allein und ohne Publikumsverkehr, bleibt die Nutzung meist privat. Solange Sie zudem keine baulichen Änderungen vornehmen, die den Charakter der Wohnung verändern, gilt die Tätigkeit in der Regel nicht als gewerblich.
Beispiel: Eine Person, die im Homeoffice arbeitet und nur am Computer sitzt, nutzt ihren Wohnraum nicht gewerblich.
Welche Tätigkeiten sind grundsätzlich erlaubt?
Einige berufliche Tätigkeiten können ohne große Einschränkungen oder Zustimmung in der Wohnung ausgeübt werden. Dazu gehören neben Homeoffice auch:
- Dauerhafte freiberufliche Tätigkeiten ohne Kundenkontakt: Schriftstellerinnen und Schriftsteller, Journalisten und Journalistinnen, Programmiererinnen und Programmierer oder ähnliche Berufe
- Eingeschränktes Kleingewerbe: Tätigkeiten, die die Wohnsituation oder Nachbarn nicht beeinträchtigen, wie ein Online-Handel ohne Lagerhaltung
Grundsätzlich gilt: Solange Ihre berufliche Tätigkeit innerhalb der Wohnung bleibt und nach außen nicht wahrnehmbar ist, entstehen in der Regel keine Probleme. Auch ein festes Arbeitszimmer beeinträchtigt den vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung als Wohnraum nicht. Sobald die gewerbliche Nutzung jedoch nach außen sichtbar wird, ändert sich die rechtliche Lage.

Wann gilt eine Nutzung als gewerblich – und erfordert besondere Genehmigungen?
Folgende Nutzungsarten sind genehmigungspflichtig und oft nur eingeschränkt erlaubt:
- Publikums- oder Lieferverkehr
Wenn Kundinnen und Kunden, Logistikdienstleister oder Geschäftspartnerinnen und -partner regelmäßig die Wohnung aufsuchen, wird die Tätigkeit oft als gewerblich eingestuft.
- Mitarbeitende
Wenn Angestellte in der Wohnung arbeiten, gilt die Tätigkeit meist als gewerblich.
- Praxisbetrieb
Physiotherapie oder andere Behandlungen, die bauliche Anpassungen erfordern, benötigen meist zusätzliche Genehmigungen.
- Lagerhaltung
Waren aufzubewahren, die verkauft oder verteilt werden, zählt ebenfalls zur gewerblichen Nutzung. Große Lagermengen oder Versandgeschäfte können zudem baurechtliche Probleme verursachen.
Beispiele für eine gewerbliche Nutzung mit Außenwirkung:
- Ein Freelancer empfängt immer wieder Kunden und Kundinnen in der Wohnung.
- Eine Kosmetikerin richtet zu Hause einen Behandlungsraum ein.
- Ein Kleingewerbe nutzt einen Wohnraum für Lagerzwecke oder die Logistik.
Bürokratische Anforderungen und Genehmigungen
Für Mieterinnen und Mieter
Wer seine Mietwohnung gewerblich nutzen möchte, sollte sich im Vorfeld über die notwendigen Schritte informieren. Das können Sie tun:
- Prüfen Sie Ihren Mietvertrag
In vielen Mietverträgen ist festgelegt, dass die Wohnung nur für Wohnzwecke genutzt werden darf. Eine gewerbliche Nutzung ist dann nur mit Zustimmung erlaubt. Sprechen Sie mit Ihrem Vermieter oder der Vermieterin. Ohne ausdrückliche Zustimmung kann die Vermieterseite den Mietvertrag unter Umständen fristlos kündigen.
- Informieren Sie sich bei der Gemeinde
Eine gewerbliche Nutzung muss in der Regel beim Gewerbeamt angemeldet werden.
- Halten Sie sich an Auflagen
Ihr Gewerbe darf die Nachbarn nicht stören. Kundenverkehr, Dreck oder laute Tätigkeiten können Konflikte auslösen.
Für Eigentümerinnen und Eigentümer
Wenn Sie eine Eigentumswohnung besitzen, sind Sie in der Nutzung freier als Mieterinnen und Mieter. Doch auch hier gibt es Grenzen:
- Lesen Sie die Teilungserklärung
In Wohnungseigentümergemeinschaften regeln die Teilungserklärung und die Gemeinschaftsordnung die zulässige Nutzung der Einheiten.
- Holen Sie sich die Zustimmung der Gemeinschaft ein
Wenn die gewerbliche Nutzung Auswirkungen auf andere Eigentümerinnen und Eigentümer hat, müssen diese zustimmen. Das betrifft etwa Publikumsverkehr oder bauliche Veränderungen.
- Beachten Sie baurechtliche Vorgaben
Je nach Region können Bauordnungen die gewerbliche Nutzung von Wohnraum einschränken.
Baurechtliche Vorgaben und Nutzungsänderung – auch für Ihr Eigenheim
Die gewerbliche Nutzung von Wohnraum wirft oft baurechtliche Fragen auf, die sorgfältig geprüft werden müssen. Entscheidend ist, ob die geplante Nutzung mit den Vorschriften des Bebauungsplans und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) übereinstimmt:
- Der Bebauungsplan legt fest, ob ein Gebiet als reines Wohngebiet, Mischgebiet oder Gewerbegebiet ausgewiesen ist. In reinen Wohngebieten ist die gewerbliche Nutzung eines Gebäudes grundsätzlich nicht erlaubt, um die Wohnqualität zu schützen. Hier können Ausnahmen nur für Tätigkeiten gelten, die das Wohnumfeld nicht beeinträchtigen. In allgemeinen Wohngebieten besteht hingegen mehr Spielraum, insbesondere für nicht störende Gewerbe wie kleine Büros oder Praxen. Mischgebiete sind für die Kombination aus Wohnen und Arbeiten vorgesehen, sodass hier die gewerbliche Nutzung von Wohnraum häufig genehmigt werden kann.
- Eine geplante gewerbliche Nutzung kann eine baurechtliche Nutzungsänderung darstellen, die von der Bauaufsichtsbehörde genehmigt werden muss. Diese prüft unter anderem den Brandschutz, mögliche Anforderungen an die Barrierefreiheit und ausreichende Parkmöglichkeiten bei Tätigkeiten mit Kundenverkehr. Zusätzlich wird der Schutz der Nachbarschaft berücksichtigt. Gewerbliche Tätigkeiten dürfen das Wohnumfeld nicht durch Lärm, Geruchsbelästigung, erhöhten Verkehr oder andere Störungen beeinträchtigen. Gerade in Wohngebieten ist dies ein zentraler Punkt, um Probleme mit Anwohnerinnen und Anwohnern zu vermeiden.
Schritt für Schritt zur Nutzungsänderung
Für eine Nutzungsänderung benötigen Sie verschiedene Unterlagen
- ein schriftlicher Antrag auf Nutzungsänderung,
- ein Lageplan, der die genaue Position des Gebäudes zeigt,
- Baupläne, die die aktuelle und die geplante Nutzung dokumentieren,
- eine Beschreibung der geplanten gewerblichen Nutzung, inklusive Art der Tätigkeit, möglichem Kundenverkehr und etwaigen baulichen Anpassungen.
Antrag bei der Bauaufsichtsbehörde stellen
Reichen Sie den Antrag zusammen mit den Unterlagen bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ein. Die Behörde prüft, ob die geplante Nutzung mit baurechtlichen Vorschriften vereinbar ist.
Mögliche Auflagen erfüllen
Nach der Prüfung kann die Behörde die Nutzungsänderung genehmigen, mit oder ohne zusätzliche Auflagen. Diese können beispielsweise den Einbau von Brandschutzeinrichtungen, zusätzliche Parkplätze oder Maßnahmen zur Schalldämmung umfassen.
Nachbarn einbeziehen
Informieren Sie Ihre Nachbarinnen und Nachbarn über die geplante Änderung, insbesondere wenn diese den Verkehr oder die Lärmentwicklung vor Ort betrifft. Dies schafft Transparenz und reduziert das Risiko von späteren Beschwerden.
Nutzung aufnehmen
Nachdem die Genehmigung für die Nutzungsänderung vorliegt und alle Auflagen erfüllt sind, können Sie Ihre gewerbliche Tätigkeit aufnehmen. Bewahren Sie die Genehmigung gut auf, falls später Fragen dazu auftauchen.
Was passiert ohne Genehmigung?
Wer eine gewerbliche Nutzung ohne Genehmigung aufnimmt, riskiert rechtliche Konsequenzen. Die Bauaufsichtsbehörde kann Bußgelder verhängen und Sie zum sofortigen Einstellen der gewerblichen Tätigkeit verpflichten.
Es ist zwar in manchen Fällen möglich, eine Genehmigung nachträglich zu beantragen, doch besteht darauf kein Anspruch. Stimmen Sie sich daher frühzeitig mit der Bauaufsichtsbehörde ab, um sicherzustellen, dass Ihr Vorhaben den geltenden Vorschriften entspricht.
Tipp: Falls Ihre geplante berufliche Tätigkeit in Ihrem Zuhause nicht umsetzbar ist, kann eine Gewerbeimmobilie eine passende Alternative sein. Hier lesen Sie, was Sie beim Kauf von Büro, Laden, Lagerhalle & Co. wissen sollten.
Wohnen und Arbeiten verbinden – aber bitte legal
Die Nutzung von Wohnraum als Gewerbefläche erfordert eine genaue Prüfung der rechtlichen Rahmenbedingungen. Während das Arbeiten im Homeoffice in den meisten Fällen unproblematisch ist, müssen Sie bei einer gewerblichen Tätigkeit mit Außenwirkung wie Kundenverkehr oder Lagerhaltung die Zustimmung der Vermieterseite und gegebenenfalls eine Genehmigung der Bauaufsichtsbehörde einholen. Auch die Regelungen des Bebauungsplans und die Interessen der Nachbarschaft spielen eine wichtige Rolle. Wer diese Punkte frühzeitig klärt, kann seine berufliche Tätigkeit sicher und legal von Zuhause aus ausführen.
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Häufige Fragen
Ja, grundsätzlich können Sie Ihre Eigentumswohnung gewerblich vermieten. Sie müssen jedoch die Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft einholen, sofern die Teilungserklärung oder die Gemeinschaftsordnung die gewerbliche Nutzung einschränkt. Zusätzlich sollten Sie vor einer gewerblichen Vermietung prüfen, ob die geplante Nutzung mit dem Bebauungsplan und den baulichen Anforderungen vereinbar ist – sonst riskieren Sie rechtliche Probleme.
Zur gewerblichen Nutzung können alle Tätigkeiten zählen, die über das reine Wohnen hinausgehen und beruflich oder geschäftlich ausgerichtet sind. Dazu gehört es beispielsweise:
- Kundinnen und Kunden in der Wohnung zu empfangen,
- Waren oder Dienstleistungen direkt aus der Wohnung zu verkaufen,
- einen Raum als Lager für Waren zu nutzen,
- Räume als Praxis oder Studio einzurichten.
Auch Tätigkeiten, die regelmäßigen Lieferverkehr oder Lärmbelästigung mit sich bringen, fallen oft unter die gewerbliche Nutzung.
Ein Homeoffice ohne Kundenverkehr und ohne spezielle Ausstattung wird in der Regel nicht als gewerbliche Nutzung eingestuft. Arbeiten Sie beispielsweise am Computer oder erledigen Büroaufgaben von zu Hause aus, bleibt der Charakter der Wohnung als Wohnraum erhalten. Anders sieht es aus, wenn Sie regelmäßig Publikumsverkehr haben, ein Firmenschild anbringen oder zusätzliche Einrichtungen wie ein Lager aufbauen. Dann kann Ihre Tätigkeit als gewerblich gelten und Genehmigungen erforderlich machen.
Nicht jede Wohnung kann ohne Einschränkungen als Büro genutzt werden. In Mietwohnungen hängt dies oft vom Mietvertrag ab. Viele Verträge untersagen gewerbliche Tätigkeiten ohne vorherige Zustimmung der Vermieterin oder des Vermieters. Darüber hinaus bestimmen kommunale Vorschriften und der Bebauungsplan, ob eine gewerbliche Nutzung zulässig ist. In reinen Wohngebieten sind Büros in der Regel nur eingeschränkt erlaubt, während in Mischgebieten mehr Spielraum besteht.
Ja, in vielen Fällen können Sie in einer Mietwohnung ein Gewerbe anmelden. Dafür sollten Sie jedoch immer zuerst die Vermieterin oder den Vermieter informieren und deren Zustimmung einholen. Ohne diese Erlaubnis können rechtliche Probleme entstehen, da die gewerbliche Nutzung den ursprünglichen Zweck des Mietvertrags verändern kann. Zusätzlich benötigen Sie oft eine behördliche Genehmigung und müssen prüfen, ob der Bebauungsplan Ihre gewerbliche Tätigkeit erlaubt.
