Navigation
Eine Frau mit Baby auf dem Arm spricht mit einer Maklerin.

Verkauf einer vermieteten Immobilie

Alle Inhalte im Überblick

6 Tipps für Vermieter, die ein vermietetes Objekt verkaufen wollen

Sie sind Vermieter eines Hauses oder einer Wohnung und wollen verkaufen? Dann sollten Sie diese sechs Tipps berücksichtigen, damit Sie rasch einen Käufer finden und keine bösen Überraschungen erleben.

Sprechen Sie zuerst mit Ihrem Mieter.

Verkaufen Sie Ihre vermietete Immobilie, besteht nur dann ein Vorkaufsrecht des Mieters, wenn das Objekt während der Mietdauer in Wohneigentum umgewandelt wurde und zum ersten Mal verkauft wird. Das Vorkaufsrecht gilt nicht, wenn Sie an ein Familienmitglied oder einen Angehörigen Ihres Haushalts verkaufen.

Dennoch kann es sich lohnen, an den eigenen Mieter zu verkaufen. Sie sparen sich den Aufwand, einen Käufer zu finden, und der Mieter kennt sich bereits aus. Möglicherweise für beide Seiten ein Gewinn! Fragen Sie daher zuerst Ihren Mieter, ob er Ihre Eigentumswohnung oder das Haus kaufen möchte.

Will er das nicht, hat er in der Regel dennoch ein Interesse daran, dass der Verkauf schnell und reibungslos abläuft. Schließlich muss er Besichtigungstermine zulassen und hat dadurch einen zusätzlichen Aufwand, bis die Immobilie verkauft ist. Holen Sie ihn daher möglichst früh mit ins Boot und planen Sie die Abläufe gleich von Anfang an gemeinsam.

Zeigt der Mieter hingegen wenig Interesse, plant er vielleicht ohnehin demnächst auszuziehen. Falls das der Fall ist, sollten Sie offen sprechen. Liegt das Datum in naher Zukunft, lohnt es sich vielleicht, mit dem Verkauf noch zu warten. Damit ersparen Sie nicht nur dem Mieter den Aufwand der Besichtigungstermine. Unvermietete Objekte erzielen außerdem in der Regel einen höheren Verkaufspreis. Weil die Zielgruppe für unvermietete Immobilien größer ist, finden Sie in der Regel leichter einen Käufer.

Bisweilen bieten Vermieter ihren Mietern auch eine Abfindung an. Will der Mieter sowieso in näherer Zukunft ausziehen, finanziert er damit direkt den Umzug – und Sie können die Immobilie unvermietet verkaufen. Annehmen muss dieser aber nicht. Rechtlich betrachtet geht das bestehende Mietverhältnis in der Regel einfach auf den neuen Eigentümer über. Dem Mieter entsteht dadurch kein Nachteil.

Tipp: Für das Exposé brauchen Sie gute Fotos der Wohnung oder des Hauses. Bei einem vermieteten Objekt lässt es sich kaum vermeiden, dass darauf auch Möbel des Mieters zu sehen sind. Deshalb brauchen Sie die Einwilligung des Mieters. Besprechen Sie am besten gleich am Anfang, wie Sie bei den Fotos vorgehen. Planen Sie frühzeitig einen Termin, um diese zu machen. Lassen Sie sich die Erlaubnis zur Veröffentlichung der Bilder schriftlich geben.

Wenden Sie sich beim Formulieren des Exposés auch an Kapitalanleger.

Soll das Mietverhältnis weiterlaufen, müssen Sie an einen Kapitalanleger verkaufen. Dieser will mit dem Exposé herausfinden, wie hoch die mögliche Rendite sowie sein Risiko bei diesem Objekt sind. Wie viele Mieterwechsel gab es beispielsweise in den letzten Jahren? Gab es Zeiten von Leerstand? Welche Kosten standen welchen Einnahmen gegenüber? Wie hoch sind gegebenenfalls die Rücklagen?

Im Gegensatz zu Käufern, die selbst einziehen wollen, rangieren diese Fragen für Kapitalanleger meist weit vor individuellen Geschmacksfragen zur Auswahl der Böden oder Ähnlichem. Versuchen Sie deshalb, im Exposé auch Kapitalanlegern die Vorteile der Immobilie näherzubringen. Gehen Sie auf deren Bedürfnisse ein.

Tipp: Unsere Makler kennen sich gut mit dem Verkauf vermieteter Objekte aus. Zu unserem Verkäuferservice gehört es dazu, dass diese das Exposé für Sie professionell formulieren und auf unseren Kanälen einstellen. Erfahren Sie hier, was wir außerdem für Sie tun können. Lassen Sie sich die Arbeit abnehmen und kommen Sie direkt zu Deutschlands größtem Maklerverbund!

Bereiten Sie zusätzliche Unterlagen vor.

Zusätzlich zu den üblichen Unterlagen beim Verkauf einer Immobilie sollten Sie als Verkäufer einer vermieteten Immobilie Folgendes vorbereiten, um rasch Auskunft geben zu können:

Beachten Sie bei den Besichtigungsterminen die Regeln für vermietete Immobilien.

Bei einem geplanten Verkauf haben Sie das Recht, Besichtigungstermine durchzuführen. Aber auch die Pflicht, Rücksicht auf Ihren Mieter zu nehmen. Muss dieser in kurzer Zeit zu viele Besichtigungstermine über sich ergehen lassen, kann das für Unmut sorgen. Fassen Sie also lieber mehrere Termine zusammen, um den Mieter nicht zu oft zu stören.

Denken Sie daran, den Mieter rechtzeitig vorab zu informieren. Planen Sie die Termine möglichst 14 Tage vorher gemeinsam und berücksichtigen Sie dabei zeitliche Wünsche des Mieters. Auch auf dessen Urlaube müssen Sie Rücksicht nehmen. Ohne vorherige Terminankündigung dürfen Sie die vermietete Wohnung oder das Haus nicht betreten.

Treffen Sie alle Vorkehrungen für eine glatte Übergabe an den Käufer.

Weil der Mieter in der Immobilie wohnt, gibt es beim Verkauf einer vermieteten Immobilie keine herkömmliche Übergabe im leeren Haus oder der leeren Wohnung. Das bedeutet allerdings nicht, dass nicht einiges übergeben und geregelt werden muss:

Beachten Sie die Spekulationssteuer

Verkaufen Sie eine fremdgenutzte Immobilie, wie das bei vermieteten Objekten zutrifft, müssen Sie den Gewinn aus dem Verkauf versteuern. Steuerfrei verkaufen Sie allerdings, wenn Sie dabei die Zehn-Jahres-Frist einhalten. Das bedeutet: Zwischen dem Kauf und dem Verkauf des Hauses oder der Wohnung müssen mehr als zehn Jahre vergangen sein. Wenn Sie kurz vor Ablauf der zehn Jahre stehen, lohnt es sich also eventuell, noch zu warten. Dann können Sie steuerfrei verkaufen.

Wer hingegen die sogenannte Spekulationssteuer zahlen muss, kann die Summe zumindest reduzieren, indem er verschiedene Kosten absetzt, zum Beispiel die Notarkosten. Informieren Sie sich bei Ihrem Steuerberater.

Wir beraten Sie gern!

Erreichen Sie hier Ihre Sparkasse vor Ort. Unsere Beraterinnen und Berater sind für Ihr Anliegen da.
Zu meiner Sparkasse

Häufige Fragen zum Verkauf einer vermieteten Immobilie

Ja, wenn Sie der Eigentümer des Objekts sind, dürfen Sie es verkaufen – auch wenn es vermietet ist.

Mieter haben ausschließlich dann ein Vorkaufsrecht, wenn die Immobilie während der Mietdauer in Wohneigentum umgewandelt wurde und zum ersten Mal verkauft wird. Das gilt nicht, wenn der Vermieter an ein Familienmitglied oder einen Angehörigen seines Haushalts verkauft. Einzelheiten dazu können Sie in § 577 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) nachlesen.

Ein bestehender Mietvertrag geht beim Verkauf auf den Käufer über. Das wird im Kaufvertrag festgehalten.

Nein, der Verkauf einer Wohnung ist kein Grund für eine außerordentliche Kündigung durch den Vermieter.

Ja, wenn der neue Eigentümer die Immobilie selbst bewohnen möchte, darf er dem Mieter kündigen. Auch bei Eigenbedarfskündigungen gelten aber gesetzliche Kündigungsfristen.

Bei einer Mietdauer bis zu fünf Jahren liegen diese bei drei Monaten. Hat der Mieter fünf bis acht Jahre in der Wohnung gewohnt, muss der Eigentümer den Eigenbedarf mindestens sechs Monate vorher anmelden. Lag die Mietdauer bei mehr als acht Jahren, sind es mindestens neun Monate.

Ja, grundsätzlich muss der Mieter beim Verkauf Besichtigungen zulassen – aber nicht permanent. Ein Besichtigungstermin pro Tag wäre nicht angemessen. Als Eigentümer müssen Sie außerdem darauf achten, dass die Besichtigungen zu einer angemessenen Tageszeit stattfinden und der Termin rechtzeitig vorher angekündigt wird. Sprechen Sie sich dazu mit dem Mieter ab.

Das hängt davon ab, wie viel Zeit zwischen dem Kauf und dem Verkauf der Immobilie vergangen ist. Sind mehr als zehn Jahre vergangen, seit Sie das Objekt gekauft haben, ist der Verkauf steuerfrei. Ansonsten fällt bei vermieteten Immobilien die sogenannte Spekulationssteuer an. Sie können diese gegebenenfalls senken, indem Sie verschiedene Kosten im Rahmen des Immobilienverkaufs geltend machen.

Das könnte Sie auch interessieren

Als Verkäufer können Sie einiges tun, um Ihre Immobilie ins rechte Licht zu rücken. Die folgende Übersicht zeigt, wie Ihnen das beim Immobilienverkauf auf unserem Portal gelingt.

So unterschiedlich das Gewerbe, so unterschiedlich die Immobilie: Der Verkauf einer Gewerbeimmobilie läuft anders ab als der einer privat genutzten Immobilie. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie achten müssen.

Den Verkauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung sollten Sie nicht auf die leichte Schulter nehmen, denn es lauern jede Menge Fallen, in die Sie tappen können. Wir zeigen Ihnen zehn typische Fehler in unserer Checkliste.