Beim Grundstücksverkauf macht sich eine gute Vorbereitung bezahlt. Erfahren Sie, worauf es ankommt und wie Sie den bestmöglichen Preis erzielen können.
Es gibt verschiedene Typen von Grundbesitz, die jeweils unterschiedlich bewertet werden. Für potenzielle Käuferinnen und potenzielle Käufer ist es wichtig zu wissen, was sie mit dem Grundstück anfangen können.
Wenn das Grundstück als Bauerwartungsland eingestuft ist, darf es aktuell nicht bebaut werden. Allerdings können Sie und die Käufer-Seite davon ausgehen, dass die Fläche in absehbarer Zeit bebaut werden darf. Festgelegt ist das durch die sogenannte Wertermittlungsverordnung. Demnach sollten die Bauleitplanung der Gemeinde und insgesamt die Entwicklung des Gebiets daraufhin deuten, dass bald gebaut werden darf.Das klingt kompliziert und schwammig, und mitunter ist es das auch. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr Land Bauerwartungsland ist, fragen Sie am besten bei der Gemeinde nach. Dort erhalten Sie Auskunft darüber, wie Ihr Grundstück eingestuft ist.
Von der Gemeinde wurde offiziell festgelegt, dass das Land bebaut werden darf und soll. Allerdings ist es noch nicht erschlossen. Experten sprechen hier davon, dass das Grundstück „baureif“ ist, weil der Erschließung nichts mehr im Wege steht.
Bei Ihrem Land handelt es sich um ein Baugrundstück, wenn alle Voraussetzungen für das Errichten einer Immobilie gegeben sind. Das bedeutet zum einen, dass die Gemeinde das Land zur Bebauung vorgesehen hat. Zum anderen ist das Land auch schon technisch erschlossen. Darunter fallen beispielsweise der Anschluss an die Kanalisation und die öffentliche Wasserversorgung sowie Gas, Elektrizität und Telefonnetz. Dazu kommt noch der Anschluss über eine Straße, meist mit Gehweg und Beleuchtung.
Wenn ein Grundstück einst bebaut worden ist, ist es im Normalfall erschlossen. Klar, denn es steht bereits eine Immobilie auf dem Grund, sei es ein Haus, eine Wohnung oder eine Gewerbeimmobilie. Es stellt sich allerdings die Frage, wie es um die Bebauung bestellt ist. Entstehen hohe Kosten beim Abreißen der Immobilie? Oder kann eventuell das alte Haus restauriert werden? Wenn diese Fragen geklärt sind, wissen Sie, was die Gebäude für einen Einfluss auf den Wert des Grundstücks haben.
Finden Sie mit unserer Online-Immobilienbewertung heraus, was Ihre Immobilie wert ist.
Rechtlich ist nicht vorgeschrieben, welche Unterlagen Sie einer Käuferin oder einem Käufer eines Grundstücks vorlegen müssen. In der Praxis kommen Sie aber um das Bereitstellen von schriftlichen Auskünften nicht herum. Denn es gibt wichtige Dokumente, die quasi jede Interessentin und jeder Interessent sehen möchte. Relevant sind vor allem:
Die meisten Unterlagen erhalten Sie bei den lokalen Bezirksämtern. Nur den Auszug aus dem Grundbuch bekommen Sie vom Grundbuchamt (Hier erfahren Sie mehr zum Thema Grundbuch).Eine professionelle und vor Ort gut vernetzte Maklerin oder ein Makler unterstützt Sie dabei, die Bauvoranfrage bei der örtlichen Behörde zu stellen.
Wenn Sie den Wert Ihres Grundstücks kennen und die notwendigen Unterlagen zusammengetragen haben, geht es im nächsten Schritt darum, Interessentinnen und Interessenten zu finden. Folgende Fragen sollten Sie für potenzielle Käuferinnen und potenzielle Käufer auf jeden Fall beantworten können:
Vorteilhaft ist es, wenn Sie die Anzeige auch mit Bildern versehen. Am besten machen Sie die Aufnahmen an einem sonnigen Tag und solange es noch hell ist. Wenn es Besonderheiten gibt, wie beispielsweise die Nähe zu einem See, sollten Sie dies auch in den Fotos dokumentieren. Unsere Maklerinnen und Makler fotografieren gern für Sie.
Was für die Fotos gilt, sollten Sie auch für die Besichtigung beherzigen: Zeigen Sie Ihr Grundstück im besten Licht. Das Wetter können Sie natürlich nicht beeinflussen. Falls möglich, sollten Sie die Besichtigung aber nicht in der Dämmerung oder gar im Dunklen durchführen. Bei Tageslicht wirkt Ihr Grundstück sicherlich wesentlich schöner und ansprechender.Wenn Sie sich den Stress rund um die Besichtigungstermine ersparen wollen, können Sie einen Profi hinzuziehen. Unsere Maklerinnen und Makler übernehmen außerdem gern das Formulieren und Schalten der Anzeige für Sie. Ein großer Vorteil: Wir verfügen über Online- und Offline-Kanäle, um Ihre Anzeige weiträumig bekannt zu machen. Die Maklerinnen und Makler vereinbaren daraufhin Besichtigungstermine, führen diese durch und beantworten gegebenenfalls die Fragen der Interessentinnen und Interessenten.
Wenn Sie besonders attraktives Bauland in interessanter Lage verkaufen möchten, können Sie über das sogenannte Bieterverfahren nachdenken. Das Prinzip ist dabei ähnlich der Online-Börse eBay. Der Ablauf sieht in der Regel so aus: Sie legen ein Mindestgebot fest und Interessentinnen und Interessenten können in zwei oder mehreren Bieterrunden Gebote für das Bauland abgeben.Sie lassen den Interessentinnen und Interessenten ein Exposé mit allen wichtigen Informationen zukommen und warten dann die Angebote ab. Mit dem Ablauf einer Bieterrunde werden alle über das Höchstgebot informiert. In der nächsten Runde können sie nachbessern.Nach einer positiven Bonitätsprüfung können Sie mit der oder dem Höchstbietenden und einer Notarin oder einem Notar alles unter Dach und Fach bringen.
Falls Sie Ihr Grundstück erschließen wollen, werden gleich zu Beginn des Verkaufs weitere Kosten fällig. Diese variieren stark – je nachdem, wie viel an Ihrem Bauland zu tun ist. Sie müssen den Erschließungsbeitrag an die Gemeinde zahlen, nachdem Sie einen entsprechenden Bescheid bekommen haben. Dieser wird oft nach Quadratmetern berechnet. Insgesamt sollten Eigentümerinnen und Eigentümer aber für den Anschluss an Wasser, Abwasser, Strom und Telefon mit mehreren Tausend Euro rechnen.
Im Vergleich dazu sind die Unterlagen für den Verkauf relativ günstig zu bekommen. Insgesamt sollten nicht viel mehr als 100 Euro fällig werden.
Die Makler-Kosten sind festgelegt, unterscheiden sich aber von Bundesland zu Bundesland. Sie können bis zu sieben Prozent des Verkaufspreises betragen und werden oft zwischen Verkäufer- und Käufer-Seite geteilt.
Laut Gebührenordnung betragen die Notarkosten rund 1,5 Prozent des Grundstückwertes. Diese werden beim Beglaubigen des Kaufvertrags fällig. In aller Regel trägt die Käufer-Seite diese Kosten. Bei der Verkäuferin oder dem Verkäufer bleibt lediglich die Gebühr für die Löschung zu Lasten Dritter im Grundbuch.
Der Grundstücksverkauf ist nicht immer steuerfrei – unter Umständen kann die sogenannte Spekulationssteuer fällig werden. Wenn Sie das Grundstück innerhalb von zehn Jahren kaufen und wieder verkaufen, müssen Sie gegebenenfalls auf den Gewinn diese Steuer entrichten. Deren Höhe richtet sich nach Ihrem persönlichen Steuersatz bei der Einkommensteuer.