Grundbuchauszug anfordern

Das wichtigsten Fragen und Antworten

Wenn Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung verkaufen wollen, kommen Sie um einen Auszug aus dem Grundbuch nicht herum. Doch woher bekommen Sie diesen? Und was steht drin? Wir beantworten die wichtigsten Fragen rund um das Grundbuch.

Was ist das Grundbuch?

Im Grundbuch steht, wem was in Deutschland gehört. Es ist ein öffentlich geführtes Register, in dem die Rechts- und Eigentumsverhältnisse von Immobilien und Grundstücken festgehalten sind.

Es gibt in Deutschland nicht nur ein Grundbuch, sondern viele. Normalerweise liegen diese beim Grundbuchamt des Amtsgerichts des jeweiligen Bezirks.

Grundbücher haben eine lange Tradition. Schon im Mittelalter wurden Besitzverhältnisse und Abgrenzungen in den Vorläufern des Grundbuchs eingetragen. Das waren zum Beispiel die Kölner Schreinsbücher (eingeführt im Jahr 1130) oder das Hamburger Stadterbebuch (1248).

Was steht im Grundbuch?

Jedes Grundstück in Deutschland hat eine Seite im Grundbuch – das so genannte Grundbuchblatt. Dort sind alle Rechte und Belastungen des betreffenden Grundstücks oder der Immobilie festgehalten. Insgesamt enthält das Grundbuch also ein vollständiges Verzeichnis aller Grundstücke und deren Eigentümer in Deutschland.

Wie sieht ein Auszug aus dem Grundbuch aus?

Ein Eintrag im Grundbuch besteht aus dem Bestandsverzeichnis und den drei so genannten Abteilungen. Im Bestandsverzeichnis stehen die genauen Angaben zum Grundstück, wie Maße und Lage. Diese Daten entsprechen denen, die im Vermessungs- oder Katasteramt eingetragen sind.

In der ersten Abteilung werden die Eigentümer aufgeführt. Unter Umständen sind prozentuale Anteile angegeben, wenn es mehrere Eigentümer gibt.

Die zweite Abteilung beinhaltet alle Beschränkungen, die auf dem Grundstück liegen. Das sind zum Beispiel bauliche Einschränkungen oder die Gewährung eines Nutzungsrechts für andere.

In der dritten Abteilung sind die Grundpfandrechte aufgeführt. Dazu gehören Hypotheken oder Grundschulden, die auf dem Grundstück lasten.

Warum brauche ich einen Grundbuchauszug?

Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten, ist ein Auszug aus dem Grundbuch unerlässlich. Nur so können Sie beweisen, dass Sie tatsächlich Eigentümer des Hauses oder der Wohnung sind. Interessenten werden den Auszug auch sehen wollen, um die genauen Eigentumsverhältnisse zu erfahren. So können Sie zeigen, dass kein Dritter Rechte an Ihrer Immobilie hat.

Es gibt noch einen zweiten Regelfall, bei dem Sie den Auszug aus dem Grundbuch vorzeigen müssen: bei der Beleihungsprüfung durch Ihre Sparkasse oder Bank bei einer Immobilienfinanzierung. Das Institut klärt so die Eigentumsverhältnisse der Immobilie. Meistens sichert die Sparkasse auch den Kredit über das Eintragen der Grundschuld ins Grundbuch ab.

Wann brauche ich einen beglaubigten Auszug aus dem Grundbuch? Wann reicht ein unbeglaubigter Auszug?

Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen, brauchen Sie auf jeden Fall einen beglaubigten Auszug aus dem Grundbuch. Auch Ihre Sparkasse oder Bank wird bei der Beleihungsprüfung auf einer Beglaubigung bestehen. Dabei wird vom Amt bestätigt, dass es sich um keine Fälschung handelt.

Ein unbeglaubigter Auszug aus dem Grundbuch ist beispielsweise ausreichend, wenn Mieter herausfinden wollen, ob der Vermieter auch tatsächlich Eigentümer der Immobilie ist.

Die Preise für einen Grundbuchauszug sind gesetzlich geregelt. So kostet ein beglaubigter Auszug 20 Euro, ein unbeglaubigter 10 Euro.

Wer darf einen Grundbuchauszug anfordern?

Um einen Auszug aus dem Grundbuch anfordern zu können, muss ein berechtigtes Interesse vorliegen. Das heißt, dass nicht jeder einfach den Grundbucheintrag zu einem x-beliebigen Haus oder Grundstück einsehen darf.

Ein berechtigtes Interesse liegt vor, wenn

  • Ihnen die betreffende Immobilie gehört
  • eine Bank sich vor der Vergabe eines Kredits informieren will
  • ein Mieter sich versichern will, dass der Vermieter auch Eigentümer ist.

Übrigens erhalten auch Bevollmächtigte den Auszug. Behörden, Gerichte und Notare haben ohnehin ständigen Zugang zum Grundbuch.

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Woher bekomme ich einen Auszug aus dem Grundbuch?

Einen Auszug aus dem Grundbuch können Sie bei Ihrem zuständigen Amtsgericht beantragen. Diesen Antrag können Sie normalerweise mündlich vor Ort oder schriftlich stellen.

Bei einem schriftlichen Antrag müssen Sie die genaue Bezeichnung des Grundstücks nennen (Grundbuchbezirk und Blattnummer, mindestens aber Straße und Hausnummer). Wenn Sie selbst zur Grundbucheinsichtsstelle Ihres Amtsgerichts gehen, sollten Sie auch Personalausweis und Meldebescheinigung mitbringen. Mittlerweile können Sie einen Auszug aus dem Grundbuch auch digital über die zuständigen Portale der Bundesländer beantragen.

Wenn Sie nicht Eigentümer der Immobilie sind, müssen Sie Ihr berechtigtes Interesse belegen. Das kann beispielsweise der Mietvertrag oder der Kaufvertrag sein.

Es gibt auch Online-Anbieter, die sich gegen einen Aufpreis um die Beschaffung eines Auszuges kümmern. Dies sind jedoch keine Ämter, sondern private Firmen mit wirtschaftlichen Interessen.

Hier finden Sie die elektronischen Grundbücher

Das elektronische Grundbuch ist über die Landesportale der Bundesländer zugänglich. Allerdings wird eine einmalige Anmeldegebühr von 50 Euro sowie 8 Euro pro Blatt aus dem Grundbuch fällig. Hier geht es zu den zuständigen Behörden der Länder:

Bayern

Baden-Württemberg

Berlin

Brandenburg

Bremen

Hamburg

Hessen

Mecklenburg-Vorpommern

Niedersachsen

Nordrhein-Westfalen

Rheinland-Pfalz

Saarland

Sachsen

Sachsen-Anhalt

Schleswig-Holstein

Thüringen

Mehr Infos und Konditionen finden Sie bei Ihrer Sparkasse.

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