
Hausordnung im Mehrfamilienhaus: Was erlaubt ist – und was nicht
Im Mehrfamilienhaus prallen oft unterschiedliche Gewohnheiten aufeinander, wenn jemand zum Beispiel spätabends Wäsche wäscht, der Kinderwagen im Flur steht oder auf dem Balkon gegrillt wird. Damit das Miteinander funktioniert, braucht es klare Spielregeln. Aber nicht alles, was in einer Hausordnung steht, ist auch rechtlich erlaubt.
Eine Hausordnung regelt das Miteinander in Mehrparteienhäusern; sie ergänzt den Mietvertrag, ersetzt ihn aber nicht.
Vermieterinnen und Vermieter dürfen Verhaltensregeln festlegen, zum Beispiel zu Ruhezeiten. Dabei gelten gesetzliche Grenzen.
Nicht alle Verbote sind wirksam. Eingriffe in die Privatsphäre, wie etwa ein generelles Musikverbot oder ein Verbot von Haustieren, sind oft unwirksam.
Was eine Hausordnung leisten soll
In einem Mehrfamilienhaus leben viele Personen Tür an Tür und jede bringt eigene Gewohnheiten mit. Manche stehen früh auf, andere arbeiten nachts. Einige hören gern Musik, andere brauchen Ruhe. Damit das tägliche Miteinander funktioniert, können Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer eine Hausordnung festlegen.
Sie ergänzt den Mietvertrag um konkrete Regeln für den Alltag, damit alle wissen, was erlaubt ist – und was nicht. Besonders wichtig ist das bei Themen wie Lärm, Müll oder gemeinschaftlich genutzten Räumen:
- Wer ist wann für das Treppenhaus zuständig?
- Wo dürfen Fahrräder abgestellt werden?
- Wie lange dürfen Mieterinnen und Mieter abends auf dem Balkon sitzen?
Die Hausordnung beantwortet solche und weitere Fragen, bevor es zu Streit kommt. Sie sorgt dafür, dass sich niemand übergangen fühlt und alle die gleichen Rechte und Pflichten kennen.
Dabei geht es nicht darum, das Leben im Haus bis ins Detail zu kontrollieren. Eine gute Hausordnung schafft vielmehr einen grundsätzlichen Rahmen, in dem sich alle bewegen können; sie will Rücksicht fördern und unnötige Konflikte vermeiden. Das stärkt die Hausgemeinschaft und sorgt für ein gutes Klima im Haus.
Typische Inhalte einer Hausordnung
Ruhezeiten festlegen – zum Beispiel Mittagsruhe (13–15 Uhr) und Nachtruhe (22–6 Uhr)
Reinigungspflichten im Haus klären – wer kehrt das Treppenhaus, wer räumt den Bürgersteig?
Mülltrennung und Entsorgung regeln – welcher Müll kommt wann raus, wie wird getrennt?
Nutzung von Gemeinschaftsräumen steuern – zum Beispiel Waschküche, Fahrradkeller oder Garten
Abstellen von Gegenständen im Treppenhaus verbieten – wie Kinderwagen, Rollatoren oder Kartons
Verhalten bei Schneefall und Glätte beschreiben – wer ist wann für Räumen und Streuen zuständig?
Grillen und Feiern auf dem Balkon einschränken – durch Uhrzeiten oder Rücksichtnahme auf Nachbarn
Tierhaltung einschränken (sofern rechtlich zulässig) – keine gefährlichen oder besonders lauten Tiere
Wer die Hausordnung erstellt und wann sie gilt
Wer in ein Mehrparteienhaus zieht, trifft meist auf eine bereits bestehende Hausordnung. Doch wo kommt sie her und wer darf sie überhaupt festlegen?
- In Mietshäusern gilt: Die Vermieterseite bestimmt die Hausordnung
In einem klassischen Mietverhältnis legt der Vermieter oder die Vermieterin die Regeln für das Haus fest. Diese Hausordnung kann Teil des Mietvertrags sein oder separat übergeben werden. Sobald Sie den Mietvertrag unterschreiben, akzeptieren Sie die Hausordnung, wenn sie zumutbar ist und den gesetzlichen Rahmen einhält.
Wichtig: Die Hausordnung darf Mietparteien nicht zu etwas verpflichten, das nicht auch im Mietvertrag steht. Sie soll den Alltag konkret regeln, aber nicht willkürlich in Rechte eingreifen.
Als Eigentümerin oder Eigentümer müssen Sie sicherstellen, dass Ihre Mieterinnen und Mieter die beschlossenen Regeln erhalten. Am besten schriftlich, als Aushang im Treppenhaus oder als Anlage zum Mietvertrag.
Wichtig: Eine einseitig nachträglich eingeführte Hausordnung kann nicht ohne Weiteres Vertragsbestandteil werden.
- In Eigentümergemeinschaften (WEG) gilt: Die Mehrheit entscheidet
Anders sieht es aus, wenn Sie Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) sind. In diesem Fall beschließen alle Eigentümerinnen und Eigentümer gemeinsam, welche Vorgaben im Haus gelten sollen. Die Hausordnung gehört dann zu den gemeinschaftlichen Vereinbarungen; sie wird per Mehrheitsbeschluss in der Eigentümerversammlung eingeführt oder angepasst.
Damit die Hausordnung für alle verbindlich wird, muss sie schriftlich dokumentiert und bekanntgegeben werden. Änderungen sind nur gültig, wenn sie ordnungsgemäß beschlossen wurden.
- Und was gilt für Mieterinnen und Mieter in einer Wohneigentümergemeinschaft?
Die Hausordnung der WEG ist zunächst nur für die Eigentümer und Eigentümerinnen direkt verbindlich. Wenn diese eine Wohnung vermieten, geben sie die Rechte und Pflichten aus der Hausordnung an ihre Mieterinnen und Mieter weiter. Die Hausordnung gilt auch für Mietparteien – sofern die Vermieterseite sie übergibt und die Regelungen im Rahmen bleiben. Fehlt eine solche Vereinbarung, sind Mietende nicht automatisch an die Hausordnung gebunden. Vermietende bleiben dann für die Einhaltung der Hausordnung durch ihre Mieter und Mieterinnen verantwortlich.
- Hausordnung in einer WEG allein ändern? Das geht nicht.
Auch wenn Sie die Mehrheit der Wohnungen besitzen: Sie können eine Hausordnung nicht einseitig ändern. Nur die Wohneigentümergemeinschaft kann gemeinsam Regeln aufstellen oder anpassen. Suchen Sie daher, frühzeitig das Gespräch mit anderen Eigentümerinnen und Eigentümern, wenn Sie etwas verändern wollen.
Sie möchten neue Regeln vorschlagen? Dann sollten Sie diese schriftlich vorbereiten. Erklären Sie, warum die Änderung sinnvoll ist und wie sie das Zusammenleben im Haus verbessern kann. In der Versammlung stimmen dann alle darüber ab. Wird die Regelung angenommen, ist sie gültig – für alle Eigentümerinnen und Eigentümer und auch für deren Mieterinnen und Mieter.
Beispiel: Sie möchten im Garten Ruhezeiten einführen, weil sich Anwohnende über laute Feiern beschwert haben. Dann schlagen Sie eine Nutzung bis 22 Uhr vor und bringen diesen Vorschlag zur Abstimmung. Wird er angenommen, gilt er ab sofort verbindlich.
Wir beraten Sie gern!
Was geregelt werden darf – und was nicht
Nicht jede Vorgabe, die in einer Hausordnung steht, ist auch automatisch gültig. Vermieterinnen und Vermieter sowie Eigentümergemeinschaften dürfen nur das regeln, was das Zusammenleben im Haus betrifft. Eingriffe in die Privatsphäre oder in mietrechtlich geschützte Freiheiten sind tabu.
- Was erlaubt ist
Entscheidend ist, ob die Vorgabe dem sogenannten „ordnungsgemäßen Gebrauch“ des Hauses dient. Dazu gehören Verhaltensregeln für Gemeinschaftsräume, ein Putzplan für das Treppenhaus oder Vorgaben zur Müllentsorgung. Auch Ruhezeiten und Hinweise zum Schneeräumen sind rechtlich erlaubt – solange sie nachvollziehbar und verhältnismäßig bleiben.
- Was nicht erlaubt ist
Unzulässig sind Regeln, die persönliche Freiheiten von Bewohnerinnen und Bewohnern zu stark einschränken oder den gesetzlichen Rahmen überschreiten. Dazu zählen pauschale Verbote ebenso wie Vorschriften, die ein bestimmtes Verhalten in der Wohnung vorschreiben wollen, ohne dass es andere stört.
Zulässige und nicht zulässige Regelungen im Überblick
Zulässige Vorgaben müssen fair, verständlich und nachvollziehbar sein. Diese Übersicht zeigt, wo die rechtlichen Grenzen liegen:
Thema | Erlaubt | Nicht erlaubt |
---|---|---|
Ruhezeiten | Zeiten für Ruhe festlegen (z. B. 22–6 Uhr, 13–15 Uhr) | Pauschales Musikverbot, auch tagsüber |
Treppenhaus | Große Gegenstände verbieten, wenn sie Fluchtwege blockieren (z. B. Fahrräder, Kinderwagen) | Verbot von Kinderschuhen oder leichten Gegenständen |
Müllentsorgung | Vorgaben zur Mülltrennung und Entsorgung nach Plan | Vorschriften zur Häufigkeit des Müllraustragens |
Reinigung | Putzplan für Gemeinschaftsflächen wie Flure oder Keller | Übermäßige Reinigungspflichten, z. B. tägliche Dienste |
Schneeräumung | Räumpflichten zu üblichen Tageszeiten regeln | Räumpflicht mitten in der Nacht |
Besuch | – | Besuch auf bestimmte Tage oder Uhrzeiten begrenzen |
Musik, Feiern, Grillen | Lautstärke während Ruhezeiten einschränken | Musikverbot, pauschales Grill- oder Feierverbot |
Haustiere | Einschränkungen bei gefährlichen oder lauten Tieren | Generelles Haustierverbot, auch für Kleintiere |
Gemeinschaftsräume | Nutzungszeiten für Waschkeller oder Garten festlegen | Einzelne Mietparteien ohne Grund ausschließen |
Prüfen Sie eine Hausordnung immer darauf, ob die Vorgaben nachvollziehbar und fair sind. Regeln müssen für alle Bewohnerinnen und Bewohner gelten und dürfen keine einzelnen benachteiligen. Wenn Sie Zweifel haben, lohnt sich ein Gespräch mit der Vermieterpartei oder ein Blick ins Mietrecht sowie in die Vorgaben des Wohnungseigentumsgesetzes.
Was bei Verstößen gegen die Hausordnung passiert
Erst im Alltag zeigt sich, wie gut eine Hausordnung funktioniert. Wer gegen ihre Regelungen verstößt, riskiert Konsequenzen. Eigentümerinnen und Eigentümer haben das Recht, bei Verstößen einzuschreiten – müssen die Vorgaben aber auch selbst mittragen. Für sie gibt es also keine Ausnahmen.
- Wenn Mietende gegen die Hausordnung verstoßen
Wenn sich Mieterinnen und Mieter nicht an die Hausregeln halten, kann das schnell das Miteinander im Haus belasten. Typische Verstöße sind etwa:
- wiederholte Lärmbelästigung während der Ruhezeiten,
- nicht geräumte Gehwege im Winter,
- dauerhaft abgestellte Gegenstände im Treppenhaus,
- überfüllte Mülltonnen durch falsche Entsorgung.
Als Vermieterin oder Vermieter sollten Sie den Vorfall dokumentieren und zunächst das Gespräch suchen. Vieles lässt sich persönlich ganz einfach klären. Erst wenn keine Einsicht erfolgt, folgt eine schriftliche Abmahnung – in der Praxis oft auch durch den Verwalter. Dabei wird dokumentiert, welches Verhalten vom Bewohner oder der Bewohnerin zu unterlassen ist.
Wichtig: Die Abmahnung ist Voraussetzung für eine mögliche Kündigung. Erst wenn sich das Verhalten trotz Abmahnung nicht bessert oder besonders schwerwiegend ist (beispielsweise bei aggressivem Verhalten gegenüber Mitbewohnenden), darf eine ordentliche oder fristlose Kündigung ausgesprochen werden.
- Wenn Eigentümerinnen und Eigentümer gegen die Hausordnung verstoßen
In der Eigentümergemeinschaft gelten ähnliche Prinzipien. Auch hier können Verstöße zu Konflikten führen, etwa wenn jemand regelmäßig Gemeinschaftsräume blockiert oder Lärmgrenzen ignoriert. Anders als im Mietverhältnis gibt es hier jedoch keine Abmahnung durch eine übergeordnete Instanz.
Stattdessen greifen folgende Mittel:
- persönliche Ansprache durch andere Eigentümerinnen und Eigentümer,
- Beschluss in der Eigentümerversammlung,
- Abmahnung oder Unterlassungsklage durch die Gemeinschaft,
- Geldbußen laut Teilungserklärung (wenn vorgesehen).
Klare Regeln schaffen gute Nachbarschaft
Eine Hausordnung ist in erster Linie ein bürokratisches Instrument für die Bewohnerinnen und Bewohner eines Gebäudes, aber auch ein Werkzeug für ein besseres Miteinander. Wenn alle wissen, worauf es ankommt, klappt das Zusammenleben besser. Achten Sie auf faire, verständliche und rechtlich sichere Regeln – egal ob Sie nur vermieten oder auch selbst im Haus wohnen.
Wir beraten Sie gern!
Die wichtigsten Fragen zur Hausordnung
In Mietshäusern legen Vermietende die Hausordnung fest. Sie wird in der Regel beim Einzug übergeben oder hängt gut sichtbar im Haus aus. Als Mieterin oder Mieter akzeptieren Sie diese Regeln mit dem Mietvertrag, sofern sie rechtlich zulässig sind.
In Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) erstellen die Eigentümerinnen und Eigentümer die Hausordnung gemeinsam. Die Regeln werden in einer Eigentümerversammlung beschlossen. Änderungen sind nur möglich, wenn die Gemeinschaft zustimmt.
Erlaubt sind nur Regeln, die das Zusammenleben betreffen. Dazu gehören zum Beispiel Vorgaben zu Ruhezeiten, Reinigung, Müllentsorgung oder Gemeinschaftsflächen. Auch die Schneeräumpflicht oder das Abstellen von Gegenständen im Hausflur lässt sich regeln.
Nicht erlaubt sind Vorschriften, die zu stark in Ihre Privatsphäre eingreifen – etwa ein Musikverbot tagsüber, Besuchseinschränkungen oder ein pauschales Verbot von Haustieren. Solche Regelungen sind meist unwirksam – denn Grundlagen, etwa aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), stehen über solchen Hausordnungsregelungen.
Ja. Sobald die Hausordnung in einer Eigentümerversammlung beschlossen wurde, gilt sie für alle Eigentümerinnen und Eigentümer – unabhängig davon, ob sie selbst im Haus wohnen oder vermieten. Wer eine Wohnung vermietet, gibt die Hausordnung an die Mietpartei weiter, bleibt jedoch verantwortlich für deren Einhaltung und muss bei Regelverstößen handeln.
Eigentümerinnen und Eigentümer müssen dafür sorgen, dass ihre Mieterinnen und Mieter die Regeln der Hausordnung kennen. Am besten übergeben sie die Hausordnung beim Einzug oder hängen sie gut sichtbar im Haus aus.
Wenn sich Mieterinnen und Mieter nicht an die Regeln halten, sollten Vermietende zunächst das Gespräch suchen. Bei wiederholtem Fehlverhalten folgt eine Abmahnung. In schweren Fällen können sie sogar kündigen. Die Pflicht, auf Verstöße zu reagieren, liegt immer bei der Eigentümerin oder dem Eigentümer – auch wenn sie nicht selbst im Haus wohnen.
Je nach Schwere und Häufigkeit des Verstoßes folgen unterschiedliche Konsequenzen. Bei kleineren Regelverstößen reicht oft ein Gespräch. Kommt es wiederholt zu Problemen, hilft eine schriftliche Abmahnung. Vermieterinnen und Vermieter können bei anhaltenden Störungen kündigen. Auch Eigentümergemeinschaften können gegen Störenfriede vorgehen – zum Beispiel mit Unterlassungsforderungen, Bußgeldern (wenn vorgesehen) oder rechtlichen Schritten.
Nein. In einer Eigentümergemeinschaft (WEG) entscheidet die Gemeinschaft über neue Regeln oder Änderungen. Eine einzelne Eigentümerin oder ein einzelner Eigentümer darf keine Änderungen durchsetzen. Auch wenn jemand die Mehrheit der Wohnungen besitzt, braucht es einen offiziellen Beschluss in der Eigentümerversammlung, um die Hausordnung zu ändern.
Änderungen an der Hausordnung müssen in einer Eigentümerversammlung besprochen und beschlossen werden. Dafür reicht in der Regel die einfache Mehrheit der anwesenden Stimmen – es sei denn, die Teilungserklärung verlangt eine andere Regelung. Nach dem Beschluss dokumentiert die Verwaltung die neuen Regeln und informiert alle Beteiligten schriftlich. Für bestehende Mietverhältnisse gilt: Solche Änderungen werden nur wirksam, wenn sie keine zusätzlichen Verpflichtungen über den bestehenden Mietvertrag hinaus enthalten – oder wenn die Mietparteien der Änderung ausdrücklich zustimmen. Eine nachträglich geänderte Hausordnung ersetzt nicht automatisch vertraglich vereinbarte Regelungen.
Ja. Die Hausordnung muss mit dem Mietrecht und den Vorgaben des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) übereinstimmen. Regeln dürfen keine Grundrechte einschränken oder einzelne Personen benachteiligen. Auch die Verhältnismäßigkeit spielt eine Rolle: Was geregelt wird, muss nachvollziehbar, praktikabel und gerecht sein. Ungültige Klauseln sind rechtlich nicht durchsetzbar – selbst, wenn sie unterschrieben wurden.
Ja, aber nur im Rahmen des Zulässigen. Ein Grillverbot auf dem Balkon kann sinnvoll sein, wenn Rauch oder Geruch andere stört. Auch Vorgaben zur Lautstärke oder zum Zeitpunkt von Musik sind erlaubt, solange sie sich auf die Ruhezeiten beschränken.
Ein generelles Haustierverbot ist dagegen meist unwirksam. Kleintiere wie Wellensittiche oder Hamster dürfen Sie grundsätzlich halten. Einschränkungen bei gefährlichen oder besonders lauten Tieren sind jedoch möglich, etwa bei Kampfhunden oder exotischen Arten.

Redakteur
Das gezeigte Titelbild ist eine KI-generierte Darstellung.