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Ein Haus zu bauen, beginnt oft mit einem Wunsch. Doch sobald Sie ein Bauunternehmen beauftragen, braucht es auch einen Vertrag. Und der hat es in sich. Der Bauvertrag regelt, was beauftragt wurde, wer wann liefert, wie gezahlt wird und was im Fall von Mängeln passiert. Viele Bauherrinnen und Bauherren unterschätzen einzelne Klauseln, die später teuer werden können. Diese Details sollten Sie kennen.

Das Wichtigste in Kürze:
  • Der Bauvertrag ist die rechtliche Grundlage für Ihr gesamtes Bauprojekt. Er regelt unter anderem die Leistungen, Kosten, Fristen und Pflichten der Beteiligten.

  • Sie können nach BGB oder nach VOB bauen. Beide Vertragsarten unterscheiden sich in vielen Punkten. Als privat Auftraggebende profitieren Sie meist vom BGB-Vertrag.

  • Prüfen Sie alle Vertragsinhalte vor der Unterschrift genau. Achten Sie auf die Regelungen zu Ausführung, Abnahme, Mängeln, Kündigung und Zahlungen. Im Zweifel lohnt sich eine Rechtsberatung.

Wer erstellt den Bauvertrag – und wann brauchen Sie ihn?

Sobald Sie sich entscheiden, ein Haus zu bauen oder umfassend zu sanieren, geht es nicht nur um Grundrisse und Kosten, sondern auch um rechtliche Sicherheit. Der Bauvertrag ist dafür das zentrale Dokument. Er entsteht in der Regel nach dem ersten konkreten Angebot, aber vor dem Baubeginn.

In den meisten Fällen erstellt das Bauunternehmen oder der Bauträger den Vertragsentwurf. Das gilt vor allem beim schlüsselfertigen Bauen, bei Generalunternehmern oder Fertighausanbietern. Als Bauherrin oder Bauherr bekommen Sie also meist ein fertiges Vertragsdokument vorgelegt – mit dem Hinweis, es „nur noch zu unterschreiben“. Genau hier beginnt Ihre Verantwortung.

  • Der Vertrag entscheidet darüber, was gebaut wird, wie lange es dauert, was es kostet – und wer haftet, wenn etwas schiefläuft. Deshalb sollten Sie den Vertrag nicht als reinen Verwaltungsakt sehen, sondern als das, was er ist: eine Absicherung für Sie und Ihre Investition.
  • Wenn Sie nicht mit einem Generalunternehmen bauen, sondern einzelne Gewerke selbst vergeben, schließen Sie mehrere Bauverträge, etwa mit der Baufirma, dem Elektriker, dem Dachdecker oder dem Heizungsbauer. Auch hier gilt: Jeder Vertrag muss sauber formuliert sein und zum Gesamtprojekt passen.

Kurz gesagt: Den Bauvertrag brauchen Sie immer dann, wenn jemand für Sie Bauleistungen erbringt – sei es für ein komplettes Haus oder für einzelne Baumaßnahmen. Je größer das Vorhaben, desto wichtiger ist ein Vertrag mit klaren Regeln.

Von BGB bis VOB: Welche Arten von Bauverträgen es gibt

Nicht jeder Bauvertrag ist gleich. Je nachdem, wie Ihr Bauvorhaben organisiert ist, gelten unterschiedliche rechtliche Rahmenbedingungen. Für private Bauherrinnen und Bauherren kommen dabei vor allem 3 Vertragsarten infrage:

  1. BGB-Bauvertrag

    Er kommt am häufigsten zum Einsatz. Der BGB-Bauvertrag basiert auf den Paragrafen 650a bis 650h des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und gilt automatisch, wenn nichts anderes vereinbart wurde.

    Darin sind grundlegende Punkte geregelt – etwa, dass der Bauunternehmer verpflichtet ist, das vereinbarte Werk mangelfrei zu erstellen. Auch die Gewährleistung, Fristen und Zahlungsbedingungen sind dort rechtlich abgesichert. Dieser Vertragstyp ist für viele private Bauvorhaben wie Umbauten oder Sanierungen ausreichend.    

  2. Verbraucherbauvertrag

    Wenn Sie ein Haus als Gesamtpaket bauen lassen – etwa durch einen Bauträger oder ein Fertighausunternehmen – schließen Sie meist einen Verbraucherbauvertrag ab. Diese spezielle Form des BGB-Vertrags schützt private Bauherrinnen und Bauherren besonders.

    So muss das Unternehmen Ihnen eine detaillierte Baubeschreibung vorlegen, verbindliche Angaben zur Bauzeit machen und einen klaren Zahlungsplan bereitstellen. Außerdem steht Ihnen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu; das ist besonders wichtig, wenn Sie den Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen ausschließlich onlineunterzeichnen.    

  3. VOB-Vertrag

    Er stützt sich auf die sogenannte Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B). Diese Vertragsart kommt vor allem im gewerblichen oder öffentlichen Bau zum Einsatz. Sie enthält eigene Regelungen zur Abnahme, zu Mängeln oder zur Gewährleistung – weicht also in einigen Punkten vom BGB ab.

    Als private Bauherrin oder Bauherr sollten Sie einen VOB-Vertrag nur dann unterschreiben, wenn Sie sich wirklich damit auskennen – oder ihn zuvor fachlich prüfen lassen. Die VOB gilt nur, wenn Sie ihr ausdrücklich zustimmen.    

BGB- oder VOB-Vertrag abschließen?

Wenn Sie privat bauen, ist der BGB-Bauvertrag beziehungsweise der Verbraucherbauvertrag in der Regel die sicherere Option. Unterschreiben Sie nie blind einen VOB-Vertrag, wenn Sie nicht fachlich im Baurecht unterwegs sind. Dies sind die wichtigsten Unterschiede im Überblick:

Aspekt
BGB-Bauvertrag
VOB-Vertrag
Rechtsgrundlage
Paragrafen 650a–650h BGB
Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (Teil B)
Anwendbarkeit
automatisch bei allen Bauverträgen ohne VOB-Vereinbarung
nur, wenn beide Seiten VOB/B ausdrücklich einbeziehen
Verbraucherschutz
klare Vorgaben, Widerrufsrecht, Pflicht zur Baubeschreibung
keine besonderen Schutzvorschriften für Verbraucherinnen und Verbraucher
Mängelansprüche
5 Jahre Gewährleistung
nur 4 Jahre Gewährleistung nach VOB/B
Zahlungsmodalitäten
Abschlagszahlungen laut Baufortschritt
detaillierte Zahlungsregelungen mit Abschlagsforderungen

Was ein Bauvertrag genau regelt

Ein Bauvertrag ist die zentrale Absprache zwischen Ihnen und dem Bauunternehmen. Er legt unter anderem fest, welche Leistungen das Unternehmen erbringt, wann das Gebäude fertig sein soll, wie viel Sie zahlen und welche Pflichten beide Seiten haben:

  • Leistungen und Bauumfang

    Im Mittelpunkt steht die sogenannte Leistungsbeschreibung. Hier wird festgehalten, was genau gebaut wird, zum Beispiel ein Einfamilienhaus mit Keller, bestimmten Fenstern, Heiztechnik oder Außenanlagen. Je detaillierter diese Beschreibung ist, desto besser.

    Unklare Formulierungen führen später häufig zu Streit. Wenn dort zum Beispiel nur steht, dass eine „hochwertige Heizungsanlage“ eingebaut wird, bleibt unklar, was das konkret bedeutet. Ist eine Wärmepumpe gemeint? Eine Gastherme? Inklusive Installation? Je allgemeiner die Beschreibung, desto größer der Spielraum, meist zum Nachteil der Bauherrin oder des Bauherrn.

  • Bauzeit und Fristen

    Ein guter Vertrag enthält konkrete Angaben zum Baubeginn, zur voraussichtlichen Bauzeit und zur Fertigstellung. Ideal ist es, wenn alle Phasen des Bauprojekts zeitlich grob eingeordnet werden, vom ersten Spatenstich bis zur Übergabe. Wichtig ist auch, was passiert, wenn sich der Bau verzögert: Gibt es Vertragsstrafen? Welche Nachweise muss das Bauunternehmen bei Lieferengpässen oder Schlechtwetter vorlegen?

  • Kosten und Zahlungsplan

    Auch die Kosten müssen klar geregelt sein. Dabei geht es nicht nur um die Gesamtsumme, sondern auch um den Zahlungsplan. Die gängige Praxis ist, das Geld in Raten nach Baufortschritt zu zahlen, zum Beispiel nach dem Gießen der Bodenplatte, nach Fertigstellung des Rohbaus oder nach Einbau der Fenster.

    Wenn Zahlungen nach festen Kalenderdaten statt nach Baufortschritt verlangt werden, riskieren Sie, zu früh zu viel zu zahlen – selbst wenn noch nicht einmal der Rohbau steht. Wichtig ist auch, wie mit Preisänderungen bei Materialkosten umgegangen wird. Und: Was gilt, wenn Sie während der Bauzeit etwas ändern möchten?

  • Abnahme und Gewährleistung

    Am Ende des Baus steht die Abnahme. Dabei handelt es sich um den offiziellen Schritt, bei dem Sie das fertige Haus abnehmen und eventuelle Mängel dokumentieren. Erst mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist; im BGB-Bauvertrag dauert sie in der Regel 5 Jahre. Bei kleineren Arbeiten am Haus, die keine Bauverträge im engeren Sinne sind (z. B. Maler- oder Reparaturarbeiten, § 634a BGB), gilt nur eine Frist von 2 Jahren. Der Vertrag sollte genau regeln, wie die Abnahme abläuft.

    Wenn es im Vertrag heißt, Mängel seien „unverzüglich“ zu melden oder es gebe „abweichende Regelungen zur Gewährleistung“, ist unklar, was das im Einzelfall bedeutet. Prüfen Sie, ob die gesetzliche Gewährleistungsfrist eingehalten wird und wie lange das Unternehmen zur Nachbesserung Zeit hat.

  • Kündigung und Rücktritt

    Manchmal verläuft ein Bauprojekt nicht wie geplant, zum Beispiel, wenn das Bauunternehmen in Verzug gerät oder zahlungsunfähig wird. Auch dafür braucht es klare Regeln im Vertrag. Es sollte festgelegt sein, unter welchen Umständen Sie den Vertrag kündigen können, wie dann abgerechnet wird und welche Rechte Sie haben. Das BGB gewährt Auftraggeberinnen und Auftraggebern zudem ein sogenanntes „jederzeitiges Kündigungsrecht“, allerdings gegen Entschädigung (Paragraf 648 BGB). Umgekehrt darf auch das Bauunternehmen kündigen, etwa bei Zahlungsverzug. Wichtig ist, dass beide Seiten im Ernstfall wissen, was zu tun ist.

    Tipp: Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Nehmen Sie sich Zeit, um alle Inhalte zu verstehen. Holen Sie sich bei Unsicherheit juristischen Rat; gerade bei größeren Investitionen lohnt sich diese Absicherung. Fehlt einer der genannten Punkte oder bleibt eine Formulierung vage, entstehen oft Konflikte. Deshalb ist es sinnvoll, auch Musterverträge oder Angebote kritisch zu prüfen und bei Bedarf ergänzen zu lassen.

Besonderheiten beim schlüsselfertigen Bauen

Viele Bauunternehmen bieten Komplettpakete an, bei denen sie Planung, Bau und oft auch Koordination der Gewerke übernehmen. Das kann den Ablauf deutlich vereinfachen. Gleichzeitig entsteht für Sie eine besondere Abhängigkeit: Sie vertrauen darauf, dass alles enthalten ist. Denn „schlüsselfertig bauen“ klingt nach Komfort. Ein Anbieter, ein Vertrag, ein Preis – und am Ende ziehen Sie einfach ein. Doch so einfach ist es nicht. Was genau zum Leistungsumfang gehört, regelt allein der Vertrag.

  • Prüfen Sie genau, welche Leistungen tatsächlich im Bauvertrag stehen. Sind Malerarbeiten, Bodenbeläge, Außenanlagen oder die Garage dabei? Oder kommen diese Kosten später noch obendrauf? Auch bei der Haustechnik gibt es oft große Unterschiede, etwa bei Heizsystemen, Dämmstandards oder der Elektroinstallation.

  • Zudem sollten Sie sich einen verbindlichen Übergabetermin zusichern lassen, am besten mit Vertragsstrafen bei Verzug. Denn bei Komplettverträgen hängt alles an einem Anbieter. Wenn dort etwas ins Stocken gerät, stehen Sie schnell ohne Ansprechpartner da.

  • Auch bei schlüsselfertigen Projekten ist es möglich, Eigenleistungen einzubringen, beispielsweise beim Innenausbau. Wichtig ist, dass der Vertrag klar regelt, wer welche Arbeiten übernimmt und wie sich das auf den Gesamtpreis auswirkt.

  • Ein scheinbar günstiger Festpreis kann teuer werden, wenn viele Nebenkosten dazukommen. Lassen Sie sich deshalb alle Vereinbarungen schriftlich bestätigen und nicht nur mündlich im Beratungsgespräch zusichern.

So prüfen Sie einen Bauvertrag vor der Unterschrift

Checkliste für Bauherren und Bauherrinnen

Ein Bauvertrag kann viele Seiten umfassen, enthält juristische Fachbegriffe und bezieht sich oft auf weitere Dokumente wie Leistungsbeschreibungen, Baubeschreibungen oder Pläne. Genau deshalb sollten Sie nichts einfach durchwinken.

So gehen Sie am besten vor:

  1. Lesen Sie den Vertrag in Ruhe – mehrfach. Markieren Sie unklare Begriffe und Formulierungen.
  2. Vergleichen Sie die Baubeschreibung mit dem Angebot. Stimmen die Leistungen überein? Sind Materialien, Ausführungsstandards und Mengen konkret benannt?
  3. Prüfen Sie die Fristen. Gibt es einen realistischen Zeitplan? Was passiert bei Verzögerungen?
  4. Achten Sie auf Nachtragsregelungen. Was gilt bei Änderungen während der Bauphase?
  5. Kontrollieren Sie den Zahlungsplan. Die Raten sollten an konkrete Baufortschritte gekoppelt sein, nicht an Kalendertage.
  6. Schauen Sie genau auf die Mängelrechte. Wann beginnt die Gewährleistungsfrist?
  7. Lassen Sie den Vertrag rechtlich prüfen, wenn Sie unsicher sind – vor allem bei größeren Summen oder undurchsichtigen Formulierungen

Besonders wichtig: Unterschreiben Sie nichts ohne vollständige Unterlagen. Fehlen Baupläne, Baubeschreibung oder statische Angaben, ist der Vertrag unvollständig – und damit riskant.

Was tun, wenn es zum Streitfall kommt?

Niemand wünscht sich Ärger auf der Baustelle, aber manchmal lässt sich ein Konflikt nicht vermeiden. Dann gibt ein guter Bauvertrag klare Antworten: Wer haftet für Mängel? Wie läuft eine Kündigung ab? Welche Möglichkeiten gibt es, den Streit außergerichtlich zu lösen?

Reagieren Sie frühzeitig und systematisch – nicht erst, wenn der Bau ruht. Diese Punkte helfen Ihnen im Ernstfall weiter:

  1. Abnahme gut dokumentieren

    Bestehen Sie auf einer schriftlichen Abnahme mit gemeinsamem Protokoll. So lässt sich später nachvollziehen, welche Mängel wann festgestellt wurden und ob die Gewährleistungsfrist begonnen hat.

  2. Mängel rechtssicher melden

    Definieren Sie im Vertrag, was als Mangel gilt und wie lange die Firma Zeit hat, um nachzubessern. Melden Sie Mängel immer schriftlich – mit Datum, Fotos und Beschreibung. Im Zweifel muss das Unternehmen beweisen, dass kein Mangel vorliegt.

  3. Kündigungsmöglichkeiten kennen

    Bei grobem Verzug, mangelhafter Ausführung oder Insolvenz dürfen Sie kündigen, sofern der Vertrag das erlaubt. Wichtig: Auch der Bauunternehmer darf kündigen, etwa bei Zahlungsverzug oder Bauverzögerung durch Sie.

  4. Schlichtung statt Klage

    Ein Gerichtsverfahren kostet Zeit und Nerven. Manche Verträge sehen freiwillige Schlichtungs- oder Schiedsverfahren vor. Diese können helfen, Konflikte schneller und günstiger zu lösen, wenn beide Seiten kompromissbereit sind.

  5. Rechtzeitig externe Hilfe holen

    Im Streitfall kann ein Sachverständiger oder eine Gutachterin helfen, die Situation objektiv zu beurteilen. Auch eine Mediation bietet eine Chance zur Einigung. Und mit einer Bauherren-Rechtsschutzversicherung sichern Sie sich zusätzlich ab. Sprechen Sie dazu am besten mit Ihrer Sparkassen-Beratung.

    Tipp: Bewahren Sie alle Vertragsanlagen sorgfältig auf – darunter Pläne, Baubeschreibung, Leistungsverzeichnis und Nachträge. Im Streitfall können diese Unterlagen entscheidend sein.

Vertrauen ist gut, ein durchdachter Bauvertrag ist besser

Ein Bauprojekt bedeutet Entscheidungen – große und kleine. Der Bauvertrag gibt Ihnen die Möglichkeit, diese Entscheidungen aktiv zu gestalten, statt sie dem Zufall zu überlassen. Er ist nicht nur ein Schutzschild für den Ernstfall, sondern auch ein Werkzeug, mit dem Sie Ihr Vorhaben auf sichere Beine stellen. Gehen Sie diesen Schritt bewusst. Stellen Sie Fragen. Verstehen Sie, worauf Sie sich einlassen. Und fordern Sie ein, was Ihnen zusteht. So schaffen Sie nicht nur ein Zuhause, sondern auch die Voraussetzungen dafür, dass der Weg dorthin möglichst reibungslos verläuft.

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Die wichtigsten Fragen rund um den Bauvertrag

  1. Ein Bauvertrag enthält viele Regelungen, die weitreichende Folgen haben können. Wenn Formulierungen unklar oder einseitig zugunsten des Bauunternehmens gestaltet sind, entstehen schnell Nachteile für Sie als Bauherrin oder Bauherr. Eine gründliche Prüfung hilft, Lücken, Risiken oder unfaire Klauseln rechtzeitig zu erkennen und zu vermeiden.

  2. Für private Auftraggebende bietet der Bauvertrag nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) meist mehr Sicherheit. Er enthält klare gesetzliche Vorgaben, sieht ein Widerrufsrecht vor und stärkt die Verbraucherrechte. Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) kommt häufiger bei gewerblichen oder öffentlichen Bauprojekten zum Einsatz und gilt nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.

  3. Nein, ein Verbraucherbauvertrag liegt nur vor, wenn ein Bauunternehmer den Neubau eines Hauses oder größere Umbaumaßnahmen für eine private Person übernimmt. Bei kleineren Arbeiten oder reinen Renovierungen gilt diese Vertragsart nicht automatisch.

  4. Ein Bauvertrag ist rechtlich komplex und oft schwer verständlich. Viele Bauleute übersehen wichtige Details oder Formulierungen, die im Streitfall entscheidend sind.

  5. Sie können den Bauvertrag von einem Fachanwalt oder einer Fachanwältin für Baurecht, einer unabhängigen Bauherrenberatung oder einer Verbraucherzentrale prüfen lassen. Auch Ihre Sparkasse kann Sie in vielen Fällen beraten oder an geeignete Stellen weitervermitteln.

  6. Im Baurecht gibt es verschiedene Vertragsarten, die je nach Projektart und Beteiligten zur Anwendung kommen. Zu den wichtigsten zählen:

    • Der BGB-Bauvertrag: Er regelt die Ausführung von Bauleistungen auf Grundlage der Paragrafen 650a bis 650h im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).
    • Der Verbraucherbauvertrag: Dabei handelt es sich um eine besondere Form des BGB-Bauvertrags, die greift, wenn ein Bauunternehmen für eine private Person ein Haus neu errichtet oder umfassend umbaut. In diesem Fall gelten zusätzliche Schutzvorschriften – zum Beispiel ein Widerrufsrecht und eine verpflichtende Baubeschreibung.
    • Der VOB-Vertrag: Er basiert auf der „Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen“ (VOB/B). Diese Regelungen kommen nur zur Anwendung, wenn beide Vertragsparteien sie ausdrücklich vereinbaren. Dies ist häufig bei öffentlichen oder gewerblichen Bauprojekten der Fall.
  7. Ein schriftlicher Bauvertrag ist nicht in jedem Fall gesetzlich vorgeschrieben, aber bei allen größeren Bauvorhaben dringend zu empfehlen. Beim Verbraucherbauvertrag ist eine schriftliche Vereinbarung zwingend gesetzlich (nach Paragraf 650i BGB) vorgeschrieben.

  8. Ein Bauvertrag ist eine rechtlich verbindliche Vereinbarung zwischen einer Auftraggeberin oder einem Auftraggeber und einem Bauunternehmen. Darin werden unter anderem die Bauleistungen, Kosten, Fristen und Pflichten beider Seiten geregelt.

  9. Ein Bauvertrag kann gekündigt werden, wenn eine Seite ihre vertraglichen Pflichten verletzt, zum Beispiel bei Bauverzug oder Zahlungsverzug. Bauherren und Bauherrinnen dürfen unter bestimmten Bedingungen auch ohne besonderen Grund kündigen, müssen dann aber oft eine Entschädigung zahlen.

  10. In der Regel wird der Bauvertrag vom Bauunternehmen oder Bauträger erstellt. Als Bauherrin oder Bauherr sollten Sie diesen Entwurf jedoch genau prüfen, eigene Punkte einbringen und sich bei Bedarf fachlichen Rat einholen.

Redakteur

Tim Seibold

Experte für die Themen Innovation & Digitalisierung und Immobilien
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