Neben der Vorfreude auf die eigenen vier Wände wirft der Abschluss eines Immobiliendarlehens auch Fragen auf: Was würde zum Beispiel passieren, wenn Sie Ihre monatliche Rate nicht mehr zahlen könnten? In den meisten Fällen finden wir eine Lösung.Für die Baufinanzierung braucht jedes Kreditinstitut eine Sicherheit. Meist einigen sich der Kreditnehmer und das Institut, dafür eine Grundschuld ins Grundbuch der Immobilie einzutragen. Das geschieht beim Notar. Erst wenn die Grundschuld eingetragen ist, wird das Darlehen ausgezahlt.
Eine Grundschuld ist eine Form des Grundpfandrechts, also des Rechts zu pfänden. Das bedeutet: Wenn Sie Ihre monatliche Rate über einen Zeitraum von in der Regel drei Monaten nicht zahlen, darf Ihre Bank das Darlehen kündigen. Können Sie die Darlehenssumme dann nicht zurückzahlen, kann die Bank Ihre Immobilie unter Umständen zwangsversteigern. Mit dem Geld aus der Zwangsversteigerung begleicht die Bank die noch ausstehende Darlehenssumme.
Schließen Sie ein Darlehen mit Grundschuldbestellung nur bei einem Institut ab, dem Sie wirklich vertrauen! Sollten Sie als unser Kunde einmal in einen finanziellen Engpass geraten, kontaktieren Sie uns frühzeitig. Wir suchen gemeinsam mit Ihnen nach einer Lösung! So könnten Sie bei uns eventuell für eine Weile die vereinbarte Tilgung aussetzen. Dadurch sinkt Ihre monatliche Rate.
Das Eintragen einer Grundschuld bei der Baufinanzierung ist zunächst einmal eine reine Formalität: Es gehört dazu, kommt aber nur im Notfall zum Einsatz. Solange Sie nicht in Zahlungsrückstand geraten, hat die eingetragene Grundschuld keine Auswirkungen für Sie. Auch der Grundschuldzins wird dann nicht fällig. Natürlich sind Sie auch mit eingetragener Grundschuld nach wie vor der alleinige Eigentümer Ihrer Immobilie.
Achten Sie beim Abschluss Ihrer Finanzierung auf Ihre Belastungsquote. So bleibt Ihnen mehr finanzieller Spielraum.
Wenn Sie Ihr Darlehen zum Teil zurückgezahlt haben, können Sie über die eingetragene Grundschuld ein neues Darlehen aufnehmen. Das neue Darlehen müssen Sie nicht neu im Grundbuch eintragen lassen.
Ist Ihre Immobilie abbezahlt? Wenn Sie später wieder ein Darlehen aufnehmen möchten, können Sie Ihre Immobilie jederzeit über die alte Grundschuld neu beleihen. Alternativ können Sie die Grundschuld nun auch löschen lassen.
Sie benötigen einen Bonitätscheck für eine Finanzierungsanfrage oder für Ihren zukünftigen Vermieter? Kein Problem! Beantragen Sie Ihren Bonitätscheck ganz einfach online bei uns: