
Förderungen für den Immobilienkauf
Diese Programme bringen Sie schneller ins Eigenheim
Der Wunsch nach den eigenen vier Wänden bleibt groß, trotz teurer Bestandsimmobilien, hoher Baukosten und steigender Lebenshaltungskosten. Wer sich mit dem Thema Förderung beschäftigt, kann beim Kauf einer Immobilie glücklicherweise viel Geld sparen. Bund und Länder bieten finanzielle Unterstützung, vom günstigen KfW-Kredit bis hin zu Sparzulagen und Steuerboni.
Für den Kauf einer Immobilie können Sie staatliche Programme wie die KfW-Förderung oder das BEG nutzen – aber auch Sparmodelle wie Wohn-Riester oder die Wohnungsbauprämie.
Familien mit Kindern, Menschen mit mittlerem Einkommen, Ersterwerbende und Modernisierende erhalten häufig besonders attraktive Konditionen.
Förderungen lassen sich oft kombinieren; so entstehen mitunter finanzielle Vorteile in fünfstelliger Höhe. Ihre Sparkassenberatung unterstützt Sie gern.
Aktuelle Förderprogramme im Überblick
Ob Neubau oder Altbau mit Sanierung – für viele Vorhaben gibt es auch 2025 finanzielle Unterstützung vom Staat. Die Förderlandschaft ändert sich allerdings laufend; neue Programme kommen hinzu, alte laufen aus. Umso wichtiger ist es, einen Überblick über die wichtigsten Möglichkeiten zu behalten:
- Wohneigentum für Familien (WEF) – KfW-Programm 300
Wenn Sie ein klimafreundliches neues Eigenheim bauen oder kaufen möchten, könnte Sie das Förderprogramm „Wohneigentum für Familien – Neubau | Kredit Nr. 300“ der KfW interessieren. Es richtet sich an Familien mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren, deren gemeinsames Jahreseinkommen unter 90.000 Euro liegt. Für jedes weitere Kind erhöht sich diese Einkommensgrenze um 10.000 Euro.
- Die KfW vergibt zinsgünstige Kredite in Höhe von bis zu 270.000 Euro – die genaue Summe hängt davon ab, wie viele Kinder im Haushalt leben und welchen Effizienzstandard das Haus erreicht. Wer besonders energieeffizient baut, kann sich also bessere Konditionen sichern.
- Die Zinssätze bewegen sich aktuell zwischen etwa 0,37 Prozent und rund 3,55 Prozent, je nach Laufzeit und Tilgungsmodalität.
- Der Antrag erfolgt über Ihre Sparkasse oder Bank, vor dem Kauf oder Baubeginn.
- „Jung kauft Alt“ – KfW-Programm 308
Mit dem unter der Bezeichnung „Jung kauft Alt“ bekannt gewordenen Programm „Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb | Kredit Nr. 308“ fördert die KfW den Erwerb unsanierter, älterer Immobilien. Ziel ist es, jungen Familien mit Kindern den Kauf sanierungsbedürftiger Häuser zu erleichtern, zum Beispiel Objekte mit den Energieeffizienzklassen F, G oder H. Wer ein solches Gebäude kauft und anschließend umfassend saniert, kann ein besonders zinsgünstiges Darlehen von bis zu 150.000 Euro erhalten.
- Die Höhe des Kredits steigt mit der Zahl der Kinder: Bei einem Kind sind bis zu 100.000 Euro möglich, bei 2 Kindern 125.000 Euro und bei 3 oder mehr Kindern die vollen 150.000 Euro.
- Voraussetzung ist, dass das Gebäude nach dem Kauf innerhalb von 4,5 Jahren auf einen besseren Effizienzstandard (KfW 70) gebracht wird.
- Die effektiven Jahreszinsen beginnen bei etwa 0,37 Prozent; dies ist eine der günstigsten Konditionen am Markt.
- KfW-Wohneigentumsprogramm – Programm 124
Eine Finanzierungsmöglichkeit unabhängig vom Alter oder Zustand einer Immobilie bietet das klassische „KfW-Wohneigentumsprogramm | Kredit Nr. 124“. Es richtet sich an alle Personen, die eine selbst genutzte Immobilie bauen oder kaufen möchten. Auch Genossenschaftsanteile für eine Wohnungsgenossenschaft lassen sich darüber finanzieren.
- Das Programm ermöglicht Kredite von bis zu 100.000 Euro. Die Mittel lassen sich flexibel einsetzen, etwa für den Grundstückskauf, Baukosten oder den Erwerb bestehender Objekte.
- Der Antrag muss vor dem Immobilienkauf oder Baubeginn erfolgen und läuft über Ihre Bank oder Sparkasse.
- Dieses Programm lässt sich gut mit anderen KfW-Angeboten kombinieren.
- BEG – Bundesförderung für effiziente Gebäude
Wer in eine Bestandsimmobilie investiert und diese energetisch sanieren möchte, kann auf die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zurückgreifen, verwaltet von KfW und BAFA. Diese Förderung umfasst sowohl Kredite als auch Zuschüsse, zum Beispiel für Dämmmaßnahmen, neue Fenster, neue Heizungen oder die Nutzung erneuerbarer Energien wie Solarthermie oder Wärmepumpen.
Wichtiger Bestandteil der BEG ist das die KfW-Programm 261 – Wohngebäude-Kredit für Komplettsanierungen und Kredit Nr. 358 – Ergänzungskredit Plus (sowie 359 Ergänzungskredit) für Einzelmaßnahmen (BEG EM).
- Der Antrag erfolgt für Einzelmaßnahmen über das BAFA (für Gebäudehülle und Heizungsoptimierung) und die KfW (bei Austausch der Heizung). Für Sanierungen zum Effizienzhaus läuft er ebenfalls über die KfW.
- Zuschüsse über das BAFA decken bis zu 20 Prozent der förderfähigen Kosten ab. Mit Bonus für besonders emissionsarme Heizungen sind über KfW 458 bis zu 70 Prozent Förderung möglich.
- Kredite über die KfW ermöglichen Tilgungszuschüsse bis zu 45 Prozent, abhängig vom erreichten Effizienzhausstandard.
- Wichtig: Viele BEG-Zuschüsse setzen eine vorherige Energieberatung voraus.
- KFN – Klimafreundlicher Neubau
Mit dem Programm „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude | Kredit Nr. 297, 298“ (KFN) möchte die Bundesregierung den Bau besonders effizienter und zugleich bezahlbarer Wohnungen fördern. Das Programm richtet sich vor allem an Bauherrinnen und Bauherren, die Einfamilienhäuser oder Mehrfamilienhäuser errichten möchten, die den Standard Effizienzhaus 40 erfüllen – möglichst mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG).
- Die Förderhöhe liegt bei bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit. Die Zinsen starten bei etwa 1 Prozent für 10 Jahre Laufzeit.
- Voraussetzung ist, dass das Bauvorhaben bestimmte Obergrenzen bei Wohnfläche und Baukosten einhält.
- Besonders gefragt ist das KFN bei Bauträgern, Genossenschaften und Baugruppen, aber auch Privatpersonen können es nutzen.
- KNN – Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment
Zusätzlich kam das Programm KNN „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Wohngebäude | Kredit Nr. 296“ hinzu. Es ergänzt das KFN und fördert neue, klimafreundliche und preiswerte Wohngebäude, die Effizienzhausstandard 55 erreichen. Darüber hinaus müssen sie bestimmte Vorgaben unter anderem bei CO₂-Emissionen sowie Wohnflächen erfüllen.
- Kredite gibt es bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit. Laufzeiten reichen von 4 bis 35 Jahren, meist mit 10-jähriger Zinsbindung.
- Die Zinssätze liegen zu Programmstart bei etwa 0,88 Prozent (für lange Laufzeiten) und 1,76 Prozent bei maximaler Laufzeit.
- Im Sommer 2025 hat die Bundesregierung das KNN-Programm umfassend angepasst: Die Baukostenobergrenzen erhöhen sich um 18 Prozent, ein neues Berechnungstool vereinfacht die Antragstellung und die förderfähige Wohnfläche erhöht sich (zum Beispiel durch Anerkennung der Wohnküche als vollwertigen Individualraum).
- Förderung genossenschaftlichen Wohnens – KfW‑Programm 134
Ergänzend zu den klassischen Zuschüssen und Krediten ermöglicht das Programm „Förderung genossenschaftlichen Wohnens | Kredit Nr. 134“ den Erwerb von Genossenschaftsanteilen. Es richtet sich an Privatpersonen, die in eine Wohnungsgenossenschaft eintreten und dort selbst einen Platz zum Leben beziehen möchten.
- Sie können dafür bis zu 100.000 Euro Kredit erhalten und profitieren zusätzlich von einem Tilgungszuschuss in Höhe von 7,5 Prozent.
- Die Laufzeit reicht bis zu 35 Jahre, meist mit tilgungsfreier Anfangszeit.
- Wichtig: Den Antrag stellen Sie vor dem Anteilserwerb über Ihre Sparkasse oder Bank.
Indirekte Förderungen und Sparprämien: So bauen Sie gezielt Eigenkapital auf
Nicht jede Förderung fließt direkt in den Immobilienkauf. Viele unterstützen Sie schon deutlich früher, nämlich beim Sparen. Vier Instrumente stehen dabei besonders im Fokus: Wohn‑Riester, Vermögenswirksame Leistungen (VL), Arbeitnehmersparzulage und die Wohnungsbauprämie.
- Wohn-Riester: Altersvorsorge trifft Eigenheim
Als Variante der Riester-Rente kombiniert Wohn-Riester 2 Ziele: die private Altersvorsorge und den Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum. Sie schließen einen Riester-Vertrag ab, meist als Bausparvertrag oder Darlehensvariante, und erhalten dafür staatliche Zulagen und mögliche Steuervorteile.
Die jährliche Grundzulage beträgt 175 Euro, dazu kommt pro Kind, das ab 2008 geboren wurde, eine Kinderzulage von 300 Euro. Für frühzeitigen Einstieg gibt es einen einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro. Die Beiträge sind steuerlich absetzbar, und das angesparte Guthaben lässt sich für den Erwerb oder die Entschuldung einer selbst genutzten Immobilie einsetzen.
Wichtig: Die geförderte Immobilie muss selbst genutzt werden. Vermietung oder Verkauf vor dem Renteneintritt können die Förderung gefährden.
- Vermögenswirksame Leistungen (VL): Wenn der Arbeitgeber mitspart
Viele Arbeitgeber zahlen zusätzlich zum Gehalt sogenannte vermögenswirksame Leistungen (VL). Diese monatlichen Beträge, in der Regel zwischen 6 und 40 Euro, können Sie gezielt in einen Bausparvertrag oder in fondgebundene Sparmodelle einzahlen. Das angesparte Geld kann später für den Immobilienerwerb oder eine Modernisierung eingesetzt werden.
Diese Leistungen bilden die Grundlage für die Arbeitnehmersparzulage, ein ergänzender staatlicher Bonus.
- Arbeitnehmersparzulage: Extra-Bonus auf VL
Für VL im Rahmen eines Bausparvertrags (oder zur wohnwirtschaftlichen Verwendung) gibt es 9 Prozent Sparzulage auf bis zu 470 Euro, also maximal 43 Euro jährlich. Alternativ können Sie bei VL-Fondssparen 20 Prozent Förderung auf bis zu 400 Euro erhalten, also bis zu 80 Euro jährlich.
Die Einkommensgrenze liegt aktuell bei 40.000 Euro bei Alleinstehenden und 80.000 Euro bei Paaren.
- Wohnungsbauprämie: Förderung fürs Sparen mit Bausparvertrag
Unabhängig von Ihrem Arbeitgeber können Sie auch privat in einen Bausparvertrag einzahlen und sich die Wohnungsbauprämie sichern. Hier beteiligt sich der Staat mit 10 Prozent auf maximal 700 Euro Sparleistung (bei Ledigen), also mit bis zu 70 Euro pro Jahr. Für Paare verdoppeln sich die Beträge. Voraussetzung ist ein zu versteuerndes Einkommen von höchstens 35.000 Euro bei Alleinstehenden bzw. 70.000 Euro bei Paaren.
Diese Instrumente lassen sich gut miteinander kombinieren. Auf diese Weise kann über einige Jahre hinweg ein ansehnlicher Betrag zusammenkommen, den Sie später als Eigenkapital für Ihre Finanzierung verwenden. So steigen nicht nur Ihre Chancen auf eine gute Kreditzusage – Sie verringern auch Ihren Darlehensbedarf und damit die Zinslast.
Gezielt fördern lassen – je nach Lebenssituation
Unser Gesamtüberblick zu Beginn des Artikels hilft, alle aktuellen Förderprogramme zu kennen. Doch was, wenn Sie sich darin nicht gleich wiederfinden? Ob Sie Familie haben, das erste Mal kaufen oder Ihre Immobilie modernisieren wollen – wir ordnen die wichtigsten Programme noch einmal gezielt nach häufigen Situationen:
- 1. Familien mit Kindern – Förderung mit Zukunft
Familien mit Kindern suchen ein Zuhause, das Platz bietet, Sicherheit gibt und langfristig tragbar ist. Dafür stehen ihnen 2025 gezielte Förderangebote zur Verfügung:
- Das wichtigste Programm ist das KfW-Programm 300 „Wohneigentum für Familien“ (WEF). Familien mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren und einem gemeinsamen Jahreseinkommen unter 90 000 Euro (plus 10 000 Euro je weiterem Kind) erhalten zinsgünstige Kredite zwischen 170 000 und 270 000 Euro – je nach Kinderzahl und Effizienzstandard des Neubaus.
- Für Familien, die ältere Bestandsimmobilien sanieren möchten, ist das Programm „Jung kauft Alt“ (KfW 308) relevant. Es unterstützt den Kauf unsanierter Objekte mit günstigen Krediten zur Sanierung. Der effektive Jahreszins liegt bei etwa 0,4 Prozent, der maximale Kreditbetrag bei 150.000 Euro, gestaffelt nach Kinderzahl.
- In Ergänzung eignen sich Wohnungsbauprämie, VL-Sparen und Wohn-Riester für den langfristigen Vermögensaufbau – Ihre Sparkasse berät Sie dazu gerne.
Familie Schneider möchte in einem Neubaugebiet am Stadtrand ein klimafreundliches Eigenheim bauen. Beide Elternteile arbeiten, das Haushaltsbruttoeinkommen liegt bei 85.000 Euro im Jahr. Das geplante Haus erfüllt den Standard Effizienzhaus 40.
Das nutzt die Familie:
- KfW-Programm 300 „Wohneigentum für Familien“ – Kredit in Höhe von 200.000 Euro (für 2 Kinder), Zinssatz ab etwa 0,6 Prozent
- Wohn-Riester-Vertrag – Beide Elternteile besparen je einen Vertrag und erhalten jährlich die Grundzulage sowie jeweils 300 Euro Kinderzulage pro Kind.
- Vermögenswirksame Leistungen + Arbeitnehmersparzulage – je Elternteil 40 Euro VL monatlich, plus staatliche Förderung
- Wohnungsbauprämie – jährlich bis zu 140 Euro zusätzliche Förderung (für das Bausparguthaben beider Eltern)
Vorteil: Die Familie senkt ihre Kreditbelastung durch zinsgünstige Darlehen und kann durch staatlich gefördertes Sparen einen spürbaren Eigenkapitalanteil einbringen.
- 2. Ersterwerb – mit staatlicher Hilfe ins erste Eigenheim
Wer zum ersten Mal eine Immobilie kauft, steht finanziell oft vor herausfordernden Fragen. Um diesen Schritt zu erleichtern, stehen Ersterwerbenden 2025 verschiedene Förderungen zur Verfügung.
- Das KfW-Wohneigentumsprogramm (Nr. 124) bietet zinsgünstige Kredite bis 100.000 Euro für selbst genutzten Wohnraum. Besonders attraktiv: Diese Förderung lässt sich mit anderen Programmen kombinieren, zum Beispiel mit dem WEF-Programm für Familien oder dem BEG-Zuschuss für Sanierung.
- Für diejenigen, die innerhalb einer Wohnungsgenossenschaft eine Einheit erwerben wollen, ist das KfW-Programm 134 interessant: Wer Miteigentümerin oder Miteigentümer wird, erhält ein Darlehen bis zu 100.000 Euro mit einem Tilgungszuschuss von 7,5 Prozent.
- Auch hier gilt: Mit VL, Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie lässt sich früh Kapital aufbauen – je nach Einkommen und Anlageform sinnvoll kombinierbar.
Herr Kaya ist 29 Jahre alt, lebt allein und möchte eine kleine Eigentumswohnung in einer Genossenschaft erwerben. Sein Jahreseinkommen liegt bei rund 35.000 Euro. Er möchte nicht bauen, sondern unkompliziert wohnen, mit langfristiger Sicherheit.
Das nutzt er:
- KfW-Wohneigentumsprogramm (Programm 124) – Kredit in Höhe von 80.000 Euro für den Erwerb der Wohnung
- KfW-Programm 134 für Genossenschaftsanteile – zusätzlich Tilgungszuschuss von 7,5 Prozent auf den Kreditbetrag
- Arbeitnehmersparzulage + VL-Sparen – 40 Euro monatlich vom Arbeitgeber in einen Bausparvertrag, plus staatliche Zulage
- Wohnungsbauprämie – rund 70 Euro jährlich, weil er unter der Einkommensgrenze liegt
Vorteil: Herr Kaya erhält ein zinsgünstiges Darlehen für seine Genossenschaftswohnung und profitiert langfristig von staatlich gefördertem Vermögensaufbau.
- 3. Modernisierung – Energie sparen, Wert steigern
Bestandsimmobilien lassen sich 2025 besonders attraktiv modernisieren – sowohl wirtschaftlich als auch ökologisch:
- Im Mittelpunkt steht die BEG-Förderung (Bundesförderung für effiziente Gebäude) über die KfW (Komplettsanierung via Programm 261) mit einem Tilgungszuschuss bis zu 45 Prozent.
- Einzelmaßnahmen (Ersatz der Heizung, Fenster etc.) können ergänzend über KfW 358/359 finanziert werden, sofern vorher bereits ein Zuschuss bewilligt wurde.
- Auch kleinere Investitionen in Smart-Home-Systeme [TS1]oder in neue Heizkörperventile können förderfähig sein, sofern diese Teil einer Gesamtstrategie sind. Entscheidend ist, dass die Maßnahme im Vorfeld mit einer qualifizierten Energieberatung geplant wird, idealerweise im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP), der ebenfalls bezuschusst wird.
Frau Lehmann besitzt ein Reihenhaus aus den 1980er-Jahren. Die Heizungsanlage ist veraltet, die Fenster dämmen kaum. Sie möchte die Immobilie fit für die Zukunft machen.
Das nutzt sie:
- BEG-Zuschuss für energetische Einzelmaßnahmen (über das BAFA) – Austausch der Gasheizung gegen eine Wärmepumpe, neue Fenster, Dachisolierung (Förderfähige Kosten: 50.000 Euro, Zuschuss: 35.000 Euro inkl. iSFP-Bonus und Emissionsminderung)
- KfW-Kredit 261 für ergänzende Maßnahmen – zusätzliches Darlehen über 40.000 Euro zu günstigen Konditionen
- Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) – Beratung wurde bezuschusst
Vorteil: Frau Lehmann reduziert ihre laufenden Energiekosten erheblich und steigert den Wert ihrer Immobilie. Die hohen Zuschüsse machen das Projekt trotz begrenztem Budget machbar.
Ihr nächster Schritt
So beantragen Sie eine Förderung
Die passende Förderung gefunden? Dann sollten Sie keine Zeit verlieren. Denn viele Förderprogramme verlangen, dass Sie vor dem Kauf oder Baubeginn aktiv werden. Damit alles klappt, folgen Sie diesen fünf Schritten:
Frühzeitig beraten lassen
Starten Sie mit einem Finanzierungsgespräch bei Ihrer Sparkasse. Dort klären Sie: Welche Förderung passt zu Ihrem Vorhaben? Wie lässt sich diese in Ihre Finanzierung einbauen? Wie viel Eigenkapital bringen Sie mit?
Antrag rechtzeitig vorbereiten
Reichen Sie Ihre Unterlagen vor Vertragsabschluss oder Baubeginn ein. Wichtig sind je nach Programm ein Finanzierungsplan, ein Energieberater-Bericht oder iSFP, der Kindergeldbescheid und für Sparprämien der Bausparvertrag.
Förderungen kombinieren
Nutzen Sie sinnvolle Kombinationen, zum Beispiel ein KfW-Darlehen und einen BEG-Zuschuss für eine Sanierung oder Wohn-Riester plus VL-Prämien im Bausparvetrag. Achtung: Manche Programme wie KFN und KNN schließen sich gegenseitig aus.
Antrag richtig stellen
Die KfW-Förderung beantragen Sie immer über Ihre Bank oder Sparkasse, BEG-Zuschüsse (zum Beispiel für die Wärmepumpe) laufen über das BAFA und Sparprämien (etwa für Wohn-Riester, VL) über Ihre Bausparkasse oder Steuererklärung.
Auszahlung und Nachweise
Je nach Programm erhalten Sie dann einen einmaligen Zuschuss, ein zinsgünstiges Darlehen in Raten oder Sie können sich den Steuervorteil sichern. Achten Sie darauf, dass Sie alle erforderlichen Verwendungsnachweise fristgerecht einreichen. Sonst kann es passieren, dass bereits bewilligte Fördermittel verfallen oder zurückgezahlt werden müssen.
Förderungen sind gut – aber wie funktionieren sie in der Praxis?
Frank Leibig kennt die Antwort. Im Interview berichtet er aus seinem Beratungsalltag, warnt vor Stolperfallen und zeigt, worauf es bei Förderprogrammen ankommt.

Im Gespräch mit
Frank Leibig
Frank Leibig, Modernisierungs- und Immobilienexperte im Beratungscenter Immobilienfinanzierung der Kasseler Sparkasse, unterstützt täglich Menschen bei Ihrem Immobilienwunsch.
- Herr Leibig, was ist der beste Weg, um Risiken beim Immobilienkauf zu vermeiden, besonders bei älteren Häusern?
Die meisten unserer Kundinnen und Kunden sind unerfahren in Sachen Hauskauf. Häufig kaufen sie eben zum ersten Mal in ihrem Leben eine Immobilie. Viele wissen daher gar nicht, worauf sie bei einer Besichtigung achten müssen. Doch gerade bei älteren Gebäuden, etwa aus den 60er- oder 70er-Jahren, sind Mängel wie Feuchtigkeit keine Seltenheit – das kann Ihnen jedes Sachverständigenbüro für Bauschäden bestätigen.
Aufmerksame Kaufinteressierte sehen vielleicht sogar den feuchten Keller auf dem Exposé, kennen aber noch lange nicht die Ursache. Das kann von einer in die Jahre gekommenen Abdichtung bis zu falschem Nutzungsverhalten reichen. Hier muss ein Profi ran. Bei Ihrer Sparkasse können Sie sich unkompliziert eine entsprechende Hauskaufbegleitung oder einen Energiecheck vermitteln lassen.
Der doppelte Vorteil: Mit der richtigen fachlichen Unterstützung lassen sich Risiken frühzeitig erkennen und gleichzeitig können Sie klären, ob bestimmte Sanierungsmaßnahmen förderfähig sind. Denn vor allem bei älteren Bestandsimmobilien wird das Thema Förderung schnell sehr konkret.
- Welche Förderprogramme sind aktuell am gefragtesten und in Kombination besonders wirkungsvoll?
Ein interessantes Beispiel ist die KfW-Förderung „Jung kauft alt“ (Programm 308). Sie richtet sich an Käuferinnen und Käufer von Häusern mit sehr schlechtem energetischem Standard – also mit Effizienzklasse F, G oder H – und verlangt, dass die Immobilie innerhalb von 54 Monaten auf KfW-70-Niveau saniert wird. Der Zinssatz ist extrem attraktiv, und das Programm lässt sich mit weiteren Förderbausteinen wie dem Sanierungskredit 261 oder dem Ergänzungskredit 358 kombinieren – dem bei uns derzeit am häufigsten genutzten Förderangebot.
Wichtig ist aber: Ohne vorherige Energieberatung geht hier nichts. Kaufinteressierte müssen klären, ob eine Sanierung möglich ist, technisch und wirtschaftlich. Wenn ein Haus zum Beispiel keinen Keller hat, ist es unter Umständen kaum machbar, die nötige Dämmung der erdberührenden Flächen umzusetzen. So etwas entscheidet darüber, ob ich den Hauskauf über das Programm 308 finanzieren kann – beziehungsweise, ob Interessierte überhaupt eine Kaufentscheidung für das Objekt treffen sollten.
- Viele empfinden die Förderlandschaft als unübersichtlich. Wer hilft dabei, sich zurechtzufinden?
Das Gespräch mit der Sparkassen-Baufinanzierungsberatung ist immer ein guter Einstieg. Dort erhalten Kaufinteressierte eine Ersteinschätzung, welche Programme und Zuschüsse generell infrage kommen und welche Anforderungen erfüllt sein müssen. Auch unsere digitalen Tools wie das Cockpit Immobilie oder der Modernisierungsrechner bieten einfache Orientierung und ermöglichen sogar eine direkte Online-Vermittlung in eine Energieberatung. Außerdem besteht die Möglichkeit, den Weg zu einer unabhängigen Energieberatung über die Verbraucherzentralen zu gehen oder über die Energie-Effizienz-Expertenliste des Bundes.
Viele unterschätzen, wie wichtig Energieberaterinnen und -berater im Förderumfeld sind – nicht nur als fachliche Voraussetzung für den Antrag, sondern auch durch ganz praktische Informationen. Ein Beispiel: Das KfW-Programm 358 richtet sich per Definition nur an Eigentümerinnen und Eigentümer, die Ihre Immobilie selbst bewohnen. Wer ein Haus kauft und es vor Einzug sanieren will, wird die Fördermittel also formal nicht bewilligt bekommen. Denn die erforderliche Selbstnutzung hat noch nicht begonnen, solange die Käufer oder Käuferinnen nicht dort wohnen, inklusive offizieller Ummeldung. Solche Details entscheiden über die Förderfähigkeit.
- Wie läuft es in der Praxis, wenn mehrere Förderungen miteinander kombiniert werden sollen?
Wenn Kundinnen oder Kunden die Förderkriterien erfüllen, wird zunächst der grundsätzliche Immobilienkauf über Fördermittel finanziert, beispielsweise über die „Jung kauft alt“-KfW-Förderung. Natürlich wird die spätere Modernisierung dabei von Seiten der Sparkasse bereits einkalkuliert, mit in der Tragbarkeitsberechnung geprüft und in der Darlehenshöhe inkludiert – ohne dass dieser Kreditbaustein bereits abgerufen wird.
Spätestens wenn der Eigentumswechsel im Grundbuch vollzogen wurde, können dann gemeinsam mit der Energieberatung auch weitere Fördermittel für die Sanierung beantragt werden. Wir begleiten unsere Kundinnen und Kunden eng auf diesem Weg, auch nach dem Kauf.
- Wer kann besonders viel aus den Förderprogrammen herausholen?
Selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer, die ältere Immobilien energetisch modernisieren, profitieren aktuell sicher am stärksten von den Fördertöpfen. Aber auch Vermietende sollten hinschauen: Denn die CO2-Abgabe steigt und damit auch die Nebenkosten beim Wohnen, wenn mit Gas oder Öl geheizt wird. Bereits seit 2023 müssen sich Mietende und Vermietende diese Kosten teilen. Dabei gilt: Je schlechter der energetische Zustand des Hauses, desto höher fällt der Anteil für die Vermietenden aus.
Der CO₂-Preis wird ab 2028 nicht mehr gedeckelt sein, dann steigen die Kosten voraussichtlich noch einmal spürbar. Damit fließt in unsanierten Gebäuden zukünftig mehr und mehr der erzielbaren Miete in die CO2-Steuer. Wer jetzt energetisch saniert, kann von zinsgünstigen Förderdarlehen profitieren und langfristig einsparen.
Gewerbe zu Wohnen und Städtebauförderung: Relevant für private Käuferinnen und Käufer?
Die Initiativen „Gewerbe zu Wohnen“ und die Städtebauförderung richten sich nicht primär an private Erwerberinnen und Erwerber. Doch sie beeinflussen das Wohnungsangebot, die Preise und die Förderkulisse vor Ort:
- Gewerbe zu Wohnen – meist für Kommunen und Projektentwickler
Die Initiative „Gewerbe zu Wohnen“ zielt darauf ab, ungenutzte oder mindergenutzte Gewerbeflächen wie alte Bürohäuser oder Lagerhallen in Wohnraum umzuwandeln. Gefördert wird dabei häufig die Planung, Umnutzung und Sanierung durch Kommunen, Wohnungsunternehmen oder Genossenschaften, nicht direkt der Immobilienkauf durch Privatpersonen.
Private Käuferinnen und Käufer können von der Initiative aber dann profitieren, wenn durch solche Projekte neue, teils günstigere Wohnungen auf den Markt kommen, zum Beispiel Eigentumswohnungen in revitalisierten Bestandsgebäuden. Vor allem in Städten mit knappem Wohnraum kann so neues Angebot entstehen, das auch für Ersterwerbende attraktiv ist.
: Wer überlegt, eine Wohnung in einem ehemaligen Gewerbeobjekt zu kaufen, sollte genau prüfen, ob das Gebäude energetisch und baulich zeitgemäß saniert wurde. Fördermittel, etwa für weitere Modernisierungen, können dann wieder für Privatpersonen greifen.
- Städtebauförderung – Impulsgeber für ganze Stadtteile
Die Städtebauförderung ist ein gemeinsames Programm von Bund, Ländern und Kommunen. Ziel ist es, Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf zu stärken, durch bessere Infrastruktur, neue Grünflächen, sanierte Gebäudehüllen oder Verkehrsentlastung.
Auch hier sind private Käuferinnen und Käufer nicht direkt förderfähig, doch es ergeben sich indirekte Vorteile: Die Aufwertung von Stadtvierteln steigert die langfristige Wertentwicklung einer Immobilie. In manchen Fällen gibt es zudem kommunale Zusatzprogramme, bei denen private Sanierungen in festgelegten Fördergebieten mitbezuschusst werden.
Staat und Sparkasse helfen mit – Sie müssen nur den ersten Schritt machen
Viele Wege führen ins eigene Zuhause. Die richtigen staatlichen Förderungen und Förderkombinationen senken dabei nicht nur Ihre Kosten beim Kauf, sondern geben Ihnen auch Sicherheit und Freiräume für zukünftige Entscheidungen. Und das Beste: Sie stehen mit Ihrem Immobilienwunsch nicht allein da. Ihre Sparkasse begleitet Sie bei jedem Schritt, von der ersten Idee bis zum Einzug.
Ihr nächster Schritt
Die wichtigsten Fragen zum geförderten Immobilienkauf
Grundsätzlich kann jede Person eine Förderung erhalten, die eine selbst genutzte Immobilie kaufen möchte, unabhängig vom Alter oder Familienstand. Manche Programme richten sich jedoch gezielt an bestimmte Gruppen. Familien mit Kindern profitieren beispielsweise vom KfW-Programm 300, junge Käuferinnen und Käufer können Fördermittel zum Aufbau von Eigenkapital erhalten, etwa über VL-Sparen oder Riester.
Der erste Schritt ist ein Gespräch mit Ihrer Sparkasse. Dort klären Sie, welche Förderprogramme zu Ihrem Vorhaben passen. KfW-Kredite beantragen Sie ebenfalls über Ihre Bank oder Sparkasse. Zuschüsse, etwa für energetische Maßnahmen, laufen meist über das BAFA und werden online beantragt. Sparprämien wie die Wohnungsbauprämie oder Arbeitnehmersparzulage beantragen Sie über Ihre Bausparkasse oder im Rahmen Ihrer Steuererklärung.
Welche Unterlagen Sie einreichen müssen, hängt vom Förderprogramm ab. Häufig benötigen Sie: einen Finanzierungsplan mit Haushaltsrechnung, Angaben zu Ihrer Lebenssituation (etwa Kindergeldbescheid bei Familienprogrammen), Informationen zum Objekt und, bei energetischen Maßnahmen, einen Nachweis über eine Energieberatung oder einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP). Bei Sparförderungen reichen meist die Vertragsunterlagen des Bausparvertrags aus.
Ja. Familien mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren können über das KfW-Programm 300 besonders günstige Kredite erhalten – bis zu 270.000 Euro, je nach Anzahl der Kinder und Energieeffizienz der Immobilie. Wenn Sie ein älteres Haus kaufen und sanieren möchten, gibt es über das Programm „Jung kauft Alt“ weitere Fördermöglichkeiten. Zusätzlich können Familien auf Wohn-Riester, die Wohnungsbauprämie oder landesspezifische Familienförderungen zugreifen.
