Steuern beim Immobilienkauf
Diese Steuern fallen bei Ihrem Immobilienkauf an
Wer ein Grundstück, ein Haus oder eine Wohnung kauft, muss Grunderwerbsteuer und Grundsteuer bezahlen. So berechnen Sie die Kosten.
Beim Immobilienkauf fallen zwei Arten von Steuern an: zunächst einmalig die Grunderwerbsteuer und später regelmäßig die Grundsteuer.
Grunderwerbsteuer
Die Grunderwerbsteuer fällt einmalig an, wenn Sie ein Grundstück oder eine Immobilie kaufen. Die Höhe hängt von der sogenannten Bemessungsgrundlage ab, also dem Kaufpreis des Grundstücks bzw. der Immobilie. Die Grunderwerbsteuer ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich hoch.
Hier ein Überblick (Stand 2017):
Bundesland | Grunderwerbsteuer in Prozent der Bemessungsgrundlage |
---|---|
Baden-Württemberg | 5,0 Prozent |
Bayern | 3,5 Prozent |
Berlin | 6,0 Prozent |
Bremen | 5,0 Prozent |
Brandenburg | 6,5 Prozent |
Hamburg | 4,5 Prozent |
Hessen | 6,0 Prozent |
Mecklenburg-Vorpommern | 5,0 Prozent |
Niedersachsen | 5,0 Prozent |
Nordrhein-Westfalen | 6,5 Prozent |
Rheinland-Pfalz | 5,0 Prozent |
Saarland | 6,5 Prozent |
Sachsen | 3,5 Prozent |
Sachsen-Anhalt | 5,0 Prozent |
Schleswig-Holstein | 6,5 Prozent |
Thüringen | 6,5 Prozent |
Beispiel – Grunderwerbsteuer beim Kauf einer Zwei-Zimmer-Wohnung in Berlin
Kaufpreis: 150.000 Euro
Grunderwerbsteuer in Berlin: 6 Prozent
Die Grunderwerbsteuer beträgt also 6 Prozent von 150.000 Euro = 9.000 Euro. Der Eigentümer muss sie spätestens einen Monat nach Erhalt des Steuerbescheids vom Finanzamt bezahlen.
Grundsteuer
Die Grundsteuer besteuert den Besitz und die Bebauung von Grundstücken. Im Gegensatz zur Grunderwerbsteuer fällt die Grundsteuer regelmäßig an. Die Fristen sind in der Regel jeweils der 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines Jahres.
Die Berechnung der Grundsteuer ist äußerst komplex. Denn die Werte sind von zahlreichen Faktoren abhängig. Zum Beispiel davon, ob sich die Immobilie in den neuen oder den alten Bundesländern befindet, welches Finanzamt zuständig ist und welchen Steuerhebesatz die Gemeinde veranschlagt.
Zudem wird ein Teil der Werte noch immer in DM angegeben. Auch die sogenannte Grundsteuermesszahl spielt eine wichtige Rolle. Dieser Wert orientiert sich für die neuen Bundesländer noch an den Einwohnerzahlen aus dem Jahr 1933.
Wie hoch Ihre Grundsteuer ist, erfahren Sie von Ihrem Finanzamt. Sie erhalten rechtzeitig einen offiziellen Bescheid. Zur Orientierung finden Sie im Folgenden drei Beispiele.
Beispiel – Höhe der Grundsteuer für eine Zweizimmer-Wohnung in Berlin Friedrichshain (Ost), 64 qm Wohnfläche
178 Euro im Jahr
Jedes Quartal muss der Eigentümer 44,50 Euro an das Finanzamt überweisen.
Beispiel – Höhe der Grundsteuer für ein Einfamilienhaus in Kirchheim an der Weinstraße (Rheinland-Pfalz), rund 150 qm Wohnfläche
299,36 Euro im Jahr
Jedes Quartal muss der Eigentümer 74,84 Euro an das Finanzamt überweisen.
Beispiel – Höhe der Grundsteuer für ein Zweifamilienhaus in Heidelberg (Baden-Württemberg), rund 180 qm Wohnfläche
415,67 Euro im Jahr
Jedes Quartal muss der Eigentümer 103,91 Euro an das Finanzamt überweisen.