Wer eine eigene Immobilie besitzt, sollte regelmäßig Geld für anfallende Reparaturen zurücklegen. Diese Instandhaltungsrücklage gibt Ihnen Sicherheit. Mit dieser Summe planen Sie realistisch.
Wie viel Geld Sie für die Instandhaltung Ihrer Immobilie zurücklegen sollten, hängt von dem Zustand und Alter des Hauses oder der Wohnung ab. An einem Neubau sollten in den ersten Jahren keine Reparaturen nötig sein. Dennoch ist es nur eine Frage der Zeit, bis Mängel auftreten.
Wenn Sie dann auf eine Instandhaltungsrücklage zurückgreifen können, lassen sich die Kosten sicher abfangen. Ein geringer monatlicher Betrag, der über einen langen Zeitraum mit einkalkuliert wird, bewahrt Sie bestmöglich vor bösen Überraschungen.
Die LBS empfiehlt, für das eigene Haus mindestens 1 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche und Monat als Instandhaltungsrücklage einzukalkulieren. Bei älteren Häusern sollten Sie mit mindestens 2 Euro pro Quadratmeter rechnen.
Beispiel: Einfamilienhaus mit 200 Quadratmeter Wohnfläche, 8 Jahre altInstandhaltungsrücklage: 200 Euro/ Monat
Legen Sie für Ihre Instandhaltungsrücklage ein separates Konto an. So behalten Sie den Überblick.
Wenn Sie eine Wohnung kaufen, werden Sie Teil der Eigentümergemeinschaft des Hauses. Für Reparaturen am Gemeinschaftseigentum – zum Beispiel an der Heizung und am Dach – kommt diese gemeinsam auf. Dafür zahlt jeder Eigentümer oder Eigentümerin in eine gemeinsame Instandhaltungsrücklage ein. Sie darf nicht für regelmäßig anfallende Kosten (sogenannte Bewirtschaftungskosten) verwendet werden, sondern nur für Reparaturen von Mängeln, die durch Alterung, Abnutzung oder Witterung entstanden sind.
Auf der jährlichen Eigentümerversammlung beschließen die Eigentümer und Eigentümerinnen gemeinsam, welcher Betrag im folgenden Jahr in die Instandhaltungsrücklage eingezahlt werden soll. Die Hausverwaltung legt dies auf einen monatlichen Betrag pro Quadratmeter Wohnraum auf alle Beteiligten um.
Die monatlichen Einzahlungen in die Instandhaltungsrücklage sollten vor allem bei älteren Häusern nicht zu gering ausfallen. Denn wenn Reparaturkosten nicht über die Instandhaltungsrücklage abgedeckt werden können, müssen sie direkt auf die Eigentümer oder die Eigentümerin umgelegt werden. So können auf einmal hohe Kosten entstehen.
Als Richtwert können Sie die Angaben in der „Verordnung über wohnwirtschaftliche Berechnungen nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz“ verwenden. Dort gelten folgende Höchstwerte für die Instandhaltungsrücklage pro Quadratmeter Wohnraum und Jahr:
Für spezielle Situationen sollten die Beträge angepasst werden. Zum Beispiel erhöhen sich die Beträge jeweils um einen Euro, wenn es im Haus einen Aufzug gibt.
Erkundigen Sie sich vor dem Kauf Ihrer Wohnung nach der Höhe der Instandhaltungsrücklage, dem aktuellen Wirtschaftsplan und fälligen monatlichen Einzahlungen. Angaben dazu finden Sie in der Regel auch im Protokoll der letzten Eigentümerversammlung. Fragen Sie unsere Makler und Maklerinnen danach.