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Vogelperspektive einer Maklerin mit drei Immobilienintressenten. Sie steht in offener und moderner Wohnung und gestikuliert.

Die Maklerprovision richtig berechnen

Was Sie für eine Immobilienmaklerin oder einen Immobilienmakler bezahlen

Im Exposé einer Immobilie finden Sie in der Regel die Kontaktdaten einer Maklerin oder eines Maklers. Und auch beim Immobilienverkauf steht er oder sie Ihnen zur Seite. Doch was können Makler für Sie tun? Wer zahlt das? Und was kostet es? Erfahren Sie mehr!

  • Beim Mieten einer Immobilie gilt das Bestellerprinzip: Wer den Makler beauftragt, zahlt auch dessen Provision.

  • Beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie ist das Bestellerprinzip nicht bindend; oft teilen sich Käufer und Verkäufer die Maklerkosten.

  • Die Maklerprovision beträgt beim Kauf im Bundesdurchschnitt 7,14 Prozent inklusive Mehrwertsteuer, bei der Miete sind maximal zwei Nettokaltmieten plus Mehrwertsteuer zu zahlen.

Ihre Vorteile beim Kauf oder der Miete einer Immobilie mit unseren Maklerinnen und Maklern:

  • Unsere Maklerinnen und Makler sind gut ausgebildete Bank- und Immobilienkaufleute, die den Immobilienmarkt bei Ihnen vor Ort samt Lagen und Preisen bestens kennen.

  • Sie unterstützen gern schon bei der Immobiliensuche. Erläutern Sie ihnen Ihre Wünsche und Vorlieben und unsere Maklerinnen und Makler schicken Ihnen passende Exposés zu.

  • Häuser oder Wohnungen, die Ihnen gefallen, besichtigen sie gemeinsam mit Ihnen. Wenn Sie Fragen zu einer Immobilie haben, können Sie sie jederzeit stellen.

  • Für Kaufinteressierte: Gern führen unsere Maklerinnen und Makler bei Interesse an einem Objekt die Verhandlungen mit den Eigentümern für Sie.

  • Für Kaufinteressierte: Parallel beraten wir Sie in Ihrer Sparkassen-Filiale gern zur passenden Baufinanzierung für Ihre Immobilie und legen Ihnen gegebenenfalls ein Angebot vor.

  • Auch nach dem Kauf oder der Miete Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung sind wir weiter beratend für Sie da. So bekommen Sie bei uns auch alle wichtigen Versicherungen rund ums Eigenheim.

Ihre Vorteile beim Verkauf einer Immobilie mit unseren Maklerinnen und Maklern:

  • Unsere Fachleute, qualifizierte Bank- und Immobilienkaufleute, kennen den lokalen Immobilienmarkt inklusive Standorte und Preise hervorragend.

  • Sie besichtigen Ihre Immobilie gemeinsam mit Ihnen und beraten Sie rund um die Vermarktung.

  • Sie berechnen einen marktkonformen Kaufpreis für Ihr Objekt. Wenn Sie möchten, können Sie diesen vorab auch selbst schon anhand unserer Online-Immobilienbewertung grob überschlagen, um einen ersten Eindruck zu bekommen.

  • Sie beschaffen den Energieausweis und weitere Unterlagen für Sie.

  • Sie machen aussagekräftige Fotos von Ihrem Objekt und texten ein professionelles Exposé.

  • Dank der regionalen und bundesweiten Vermarktungskanäle der Sparkassen wird Ihre Immobilienanzeige online und offline einer großen Gruppe an potenziellen Kaufinteressentinnen und -interessenten zugänglich.

  • Unsere Maklerinnen und Makler übernehmen gern die Kommunikation mit den Interessentinnen und Interessenten, planen die Besichtigungstermine und führen diese durch.

  • Möchte jemand die Immobilie kaufen, überprüfen sie deren oder dessen Kaufkraft.

  • Gern führen unsere Maklerinnen und Makler die Verhandlungen mit dem potenziellen Käufer oder der Käuferin für Sie.

  • Auf Wunsch begleiten Sie sie zum Notartermin, wo der Kaufvertrag unterschrieben wird.

  • Auch nach dem Verkauf Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung sind wir weiter beratend für Sie da.

Tipp:

Sie möchten wissen, was Ihre Immobilie wert ist?

Mit unserer Online-Immobilienbewertung unterstützen wir Sie gerne dabei, einen marktkonformen Preis herauszufinden.

Wer wann die Maklercourtage bezahlt

Für die Arbeit rund um Ihre Immobilie bekommt der Makler oder die Maklerin eine Maklergebühr (auch: Provision oder Courtage). Geht es um eine Wohnimmobilie zur Miete oder Vermietung, zahlt diese immer derjenige, der den Makler oder die Maklerin zuerst beauftragt hat. Das ist das sogenannte Bestellerprinzip.Bei Wohnimmobilien zum Kauf oder Verkauf gilt seit Ende 2020 das Gesetz über die Verteilungder Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“. Dieses hat dazu geführt, dass sich nun meist beide Seiten die Kosten teilen.

Im bundesweiten Durchschnitt beträgt die Maklercourtage 7,14 Prozent (inklusive Mehrwertsteuer) vom Kaufpreis. Das wären etwa 3,57 Prozent pro Seite. Ausnahme: Werden Maklerinnen und Makler ausdrücklich beauftragt, ausschließlich die Käuferseite oder die Verkäuferseite zu vertreten, zahlt auch diejenige Seite, die vertreten wird.

Gesetzlich möglich ist es außerdem, dass die Verkäuferseite die Makler beauftragt und diese ausschließlich für diese Seite tätig werden, die Verkäuferseite dabei aber die Kosten der Maklerprovision zu 50 Prozent auf die Käuferseite abwälzt. Unsere Maklerinnen und Makler lehnen dieses Modell allerdings aus Gründen der Fairness ab. Im Maklervertrag ist schriftlich festgehalten, wer in Ihrem konkreten Fall die Maklerprovision bezahlt und wie hoch die Gebühren sind.

Die Kosten für die Makler-Dienstleistungen

Bei der Miete einer Wohnimmobilie darf die Provision nach erfolgreicher Vermittlung maximal zwei Nettokaltmieten plus Mehrwertsteuer betragen. Beim Kauf oder Verkauf einer Wohnimmobilie erhält der Makler oder die Maklerin in der Regel im bundesweiten Durchschnitt 7,14 Prozent inklusive Mehrwertsteuer.

Berechnung der Maklerprovision

Beispiel – Eigentumswohnung:

Kaufpreis: 150.000 Euro

Maklerprovision: 7,14 Prozent inklusive Mehrwertsteuer

Der Makler oder die Maklerin erhält also 7,14 Prozent von 150.000 = 10.710 Euro.

Rücktritt vom Maklervertrag

Sie haben einen Makler oder eine Maklerin beauftragt und möchten den Vertrag auflösen? Das ist nur dann möglich, wenn der Vertrag unter das sogenannte „Fernabsatzgesetz" (Haustürgeschäfte) fällt. Häufig trifft das auf Maklerverträge zu, da diese zum Beispiel auch per Internet, per Telefon, per E-Mail, per Brief oder zu Hause abgeschlossen werden können. In diesem Fall können Sie innerhalb von 14 Tagen den Vertrag widerrufen. Verträge, die in den Räumlichkeiten des Maklers geschlossen wurden, haben dagegen kein Widerrufsrecht. In unserem Artikel Widerrufsrecht erfahren Sie mehr über Ihre Möglichkeiten und die Vorgaben im Gesetz.

Häufige Fragen zur Maklerprovision:

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Was ist eine übliche Maklerprovision?

  • Bei der Miete einer Wohnimmobilie: maximal zwei Nettokaltmieten plus Mehrwertsteuer.
  • Beim Kauf oder Verkauf einer Wohnimmobilie: im bundesweiten Durchschnitt 7,14 Prozent des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer.

In der Regel fällt die Maklercourtage als Prozentsatz vom Kaufpreis an. Ein Beispiel: Eine Immobilie kostet 100.000 Euro. Als Maklerprovision sind 7,14 Prozent inklusive Mehrwertsteuer angegeben. Der Makler oder die Maklerin erhält also 7,14 Prozent von 100.000 = 7.140 Euro. Meist teilen sich Käufer- und Verkäuferseite diese Kosten; in diesem Fall würde jede Seite 3.570 Euro zahlen.

  • Bei Wohnimmobilien zur Miete oder Vermietung zahlt diese immer die- oder derjenige, der die Maklerin oder den Makler zuerst bestellt hat (Bestellerprinzip).
  • Bei Wohnimmobilien zum Kauf oder Verkauf teilen sich mittlerweile meist beide Seiten die Kosten. Dabei gilt eine Ausnahme: Vertritt die Maklerin oder der Makler ausdrücklich nur eine Seite, zahlt auch diese. Gesetzlich möglich ist es außerdem, dass die Verkäuferseite den Makler oder die Maklerin beauftragt, die Kosten der Maklerprovision aber zu 50 Prozent an die Käuferseite abgibt. Unsere Maklerinnen und Makler lehnen das aber aus Gründen der Fairness ab.

Die Provision beim Kauf oder Verkauf wird nach dem Notartermin und nach Erhalt der Rechnung fällig. Bei der Vermietung wird sie fällig, nachdem der Mietvertrag unterschrieben wurde, und Sie die Rechnung bekommen haben.

Drei Jahre lang kann eine Maklerin oder ein Makler Anspruch auf Courtage erheben. Die Frist beginnt zum Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.

Ja, das ist seit Ende 2020 üblich und wird auch bei unseren Maklerinnen und Maklern in der Regel so gehandhabt. Möglich ist es gesetzlich allerdings auch, dass ausschließlich eine Seite zahlt: Das geht aber nur dann, wenn die Maklerin oder der Makler ausdrücklich beauftragt wurde, nur diese Seite zu vertreten.

Gesetzlich möglich ist es nicht zuletzt, dass die Verkäuferseite die Maklerin oder den Makler beauftragt, für diese Seite tätig zu werden, die Kosten der Maklerprovision aber zu 50 Prozent auf die Käuferseite abwälzt. Unsere Maklerinnen und Makler lehnen das allerdings aus Gründen der Fairness ab.

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