Corona Wohnungsbesichtigung

Corona: Wohnungsbesichtigung & Mietvertrag - was geht noch?

Was Vermieter, Verkäufer, Interessenten und Mieter jetzt beachten sollten

Ein Termin zur Wohnungsbesichtigung steht an. Doch wie lässt sich das mit 1,5 Meter Abstand, Ausgangsbeschränkung und Kontaktverbot umsetzen? Dürfen die Interessenten überhaupt noch kommen? Hier finden Sie die wichtigsten Infos.

Klassische Besichtigungen sind nicht mehr möglich!

Mehrere Interessenten kommen gemeinsam mit einem Makler in die Immobilie, in der womöglich noch der aktuelle Mieter oder Eigentümer mit seiner Familie wohnt? Diese Zeiten sind erstmal vorbei!

Die gute Nachricht: Wohnungsbesichtigungen dürfen dennoch stattfinden, wenn:

Was das konkret bedeutet, ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich. Denn je nach Region gelten unterschiedliche Regeln.

1. Möglichkeit: Fotos, 360°-Rundgänge und Videos

Was immer geht, solange der Eigentümer nicht aufgrund von Ausgangsbeschränkungen oder Quarantäne-Maßnahmen verhindert ist, seine Immobilie zu betreten, sind Fotos und Videos des unbewohnten Objekts. Die Interessenten können sich so auf digitalem Weg alles ansehen und müssen keine Angst haben, sich anzustecken.

Außerdem werden aktuell 360°-Rundgänge immer beliebter. Dabei werden mehrere Fotos so zusammengestellt, dass sich der Interessent digital in der Wohnung oder im Haus umsehen kann.

Wenn Sie mit einem unserer Makler verkaufen oder vermieten, organisiert dieser die optimale Darstellung Ihres Objekts gern für Sie. Damit er das leere Objekt betreten kann, sollte die Schlüsselübergabe möglichst kontaktlos erfolgen. Der Schlüssel kann außerdem desinfiziert werden. Falls die Wohnung oder das Haus erst seit Kurzem leer steht, helfen Einmalhandschuhe, das Infektionsrisiko über die Berührung von Gegenständen zu minimieren.

2. Möglichkeit: Allein besichtigen

Fotos oder Videos ersetzen für die meisten dennoch nicht den persönlichen Besuch. Wer als Vermieter oder Verkäufer einen Besichtigungstermin vor Ort plant, fährt mit einem einzelnen Interessenten am sichersten. Idealerweise ist dieser dabei allein in der leeren Immobilie anwesend.

Wenn Sie mit einem unserer Makler verkaufen oder vermieten, bereitet dieser den Termin entsprechend für Sie vor. Sie müssen sich dann um nichts kümmern. Wenn Sie ohne Makler planen, finden Sie hier Informationen zur Vorbereitung:

3. Möglichkeit: Besichtigung mit dem Interessenten

Trotz Corona-Krise ist unter Umständen auch die Besichtigung mit dem Interessenten erlaubt. Informieren Sie sich hierzu vorab bei den Behören Ihres Bundeslands und führen Sie die Besichtigung nur durch, wenn es unbedingt nötig ist, alle Regeln eingehalten werden und strenge hygienische Maßnahmen getroffen werden können.

Zusätzlich zu den Maßnahmen unter „2. Möglichkeit: Allein besichtigen“ sollten Sie dann außerdem folgende Vorkehrungen treffen:

Wenn die Immobilie noch bewohnt ist

Wohnt im Haus oder der Wohnung noch der Vormieter, ist in der aktuellen Situation besonders viel Rücksicht geboten. Grundsätzlich haben Sie als Vermieter ein Besichtigungsrecht, wenn die Immobilie neu vermietet oder verkauft werden muss. Doch auch der Mieter hat natürlich ein berechtigtes Interesse daran, sich nicht mit dem Coronavirus anzustecken.

Besprechen Sie vorher mit dem Mieter, welches Vorgehen für beide Seiten akzeptabel ist. Wenn es für alle eine gute Lösung ist, könnte der Mieter zum Beispiel selbst die Fotos oder das Video machen und die Dokumente dem Vermieter auf digitalem Weg zuschicken. So muss niemand von außen die Immobilie betreten und das Kontaktverbot wird eingehalten.

Der Mieter ist damit einverstanden, dass der Vermieter die Aufnahmen macht? Dann sollte der Vermieter den Besuch rechtzeitig ankündigen und den Ablauf genau besprechen. Auch an der Tür muss der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Einmalhandschuhe, eine Maske und vorheriges Desinfizieren der Hände kann das Infektionsrisiko verringern und dem Mieter Sicherheit geben. Der Mieter sollte vorher alle Türen im Haus oder der Wohnung öffnen. So muss der Vermieter nichts berühren, was beide Seiten schützt. Ist der Mieter oder der Vermieter krank, sollte der Termin natürlich verschoben werden.

Eine Wohnungsbesichtigung mit mehreren Interessenten in einer vom Vormieter und dessen Familie noch bewohnten Wohnung lässt sich nicht mit den geltenden Regeln während der Corona-Krise in Einklang bringen. Sollten Kontaktverbot oder Ausgangssperre bestehen, müssen diese eingehalten werden. Denn die Gesundheit geht vor.

Besichtigung im Zweifel verschieben

Als Interessent, Mieter, Vermieter oder Verkäufer: Sprechen Sie eventuelle Bedenken offen an und suchen Sie gemeinsam nach Lösungen. Schließlich sind alle von den Folgen des Coronavirus betroffen.

Denn schwierig ist es für alle Beteiligten: Der Vermieter möchte vermeiden, dass die Wohnung oder das Haus nach dem Auszug des Mieters leersteht. Der aktuelle Mieter kann einen vorher geplanten Umzug während der Corona-Krise nur unter stark erschwerten Bedingungen durchführen. Die Hilfe von Freunden beim Umzug ist in vielerorts nicht erlaubt.

Vielleicht möchte er den Umzug sogar auf nach der Krise verschieben. Dann kann der Vermieter den Interessenten die Wohnung später zeigen. Vielleicht sind diese darüber während der aktuellen Corona-Krise sogar erleichtert. Denn auch sie hätten erschwerte Bedingungen beim Einzug. Gerade jetzt ist es wichtig, aufeinander zuzugehen – natürlich mit physischem Abstand.

Weitere Informationen zu Corona

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