Die Nachfrage nach Immobilien ist hoch, die Preise ebenfalls. Kein schlechter Moment, um Ihre Wohnung schnell und gut zu verkaufen! Wir haben Ihnen einige Tipps für den erfolgreichen Wohnungsverkauf zusammengestellt.
Durchschnittlich erzielen Immobilien derzeit in Deutschland vergleichsweise hohe Kaufpreise, sodass grundsätzlich ein guter Zeitpunkt für den Wohnungsverkauf vorliegt.
Eigentümerinnen und Eigentümer können einiges dafür tun, Ihre Wohnungen schneller und erfolgreicher zu verkaufen. Eine zentrale Rolle spielt dabei eine professionelle Vermarktung und Abwicklung des Verkaufs.
Unsere Immobilienmaklerinnen und -makler beraten Sie gern und vermitteln Ihnen eine zahlungskräftige Käuferin oder einen Käufer für Ihr Eigenheim. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin.
Verschaffen Sie sich mit unserer Online-Immobilienbewertung einen ersten groben Überblick über den möglichen Kaufpreis Ihrer Eigentumswohnung.
Vereinbaren Sie einen Termin mit unseren Maklerinnen und Maklern, um Details zu klären und Ihre Wohnung professionell vermitteln zu lassen.
Nachdem unsere Immobilienprofis eine Käuferin oder einen Käufer gefunden haben, unterschreiben Sie beim Notartermin den Kaufvertrag. Herzlichen Glückwunsch zum Verkauf Ihrer Wohnung!
Grundsätzlich können Sie Ihre Eigentumswohnung jederzeit verkaufen. Oftmals sind es äußere Einflüsse wie beispielsweise eine Erbschaft, die den Zeitpunkt des Verkaufs bestimmen. Zudem sind die Immobilienpreise aktuell vergleichsweise hoch und reizen zum schnellen Verkauf. Falls Sie viel Zeit haben und langfristig planen können, sollten Sie den angestrebten Verkauf für Frühling oder Sommer planen. Dann ist der Markt besonders dynamisch.
Finden Sie mit unserer Online-Immobilienbewertung heraus, was Ihre Immobilie wert ist.
Zeitdruck kann nicht nur dazu verleiten, Fehler zu machen oder Wichtiges zu vergessen. Unter Umständen führt ein enger zeitlicher Rahmen dazu, dass Sie Ihre eigene Verhandlungsposition schwächen. Wenn ein möglicher Käufer oder eine Käuferin weiß, dass Sie schnell verkaufen müssen, könnte er oder sie versuchen, den Preis zu drücken. Ideal also, wenn Sie rechtzeitig mit dem Verkauf beginnen, damit ausreichend Zeit bleibt. Der Verkauf einer Eigentumswohnung dauert aktuell je nach Region, Lage, Nachfrage, Immobilienart, Objekt und Zustand zwischen wenigen Monaten und etwa einem Jahr.
Ob Sie nun eine moderne Eigentumswohnung, ein gemütliches Apartment auf dem Land oder eine Altbauwohnung verkaufen wollen: Unsere Immobilienprofis wissen, wie Sie dabei am besten vorgehen und wie Sie für Ihre Wohnung einen guten Preis erzielen. Unsere Maklerinnen und Makler haben das nötige Know-how, sind in Ihrer Nähe und kennen sich in Ihrer Region bestens aus. Und sie haben eine Datenbank mit potenziellen Käuferinnen und Käufern. Hervorragende Voraussetzungen also für einen erfolgreichen Immobilienverkauf! Nehmen Sie einfach Kontakt auf und vereinbaren Sie einen Termin für eine Beratung.
Im Gegensatz zum Verkauf eines Hauses spielt beim Wohnungsverkauf zusätzlich der gemeinschaftliche Aspekt der Immobilie eine Rolle. Sie verkaufen schließlich nicht nur eine Eigentumswohnung, sondern auch einen Teil des Gemeinschaftseigentums im Haus. Darauf sollten Sie vorbereitet sein.
Ihre Maklerin oder Ihr Makler wird zum Beispiel von Ihnen wissen wollen, wie es mit der finanziellen Ausstattung und Organisation aussieht. Interessentinnen und Interessenten möchten dementsprechend beispielsweise auch die Teilungserklärung, Wohngeldabrechnungen oder die Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen sowie den Wirtschaftsplan einsehen.
Wichtig ist für potenzielle Käuferinnen und Käufer auch, dass sich die Hausgemeinschaft gut versteht. Dazu gehört nicht nur der nachbarschaftliche Plausch, sondern vor allem, dass die Parteien sich zum Beispiel über Anschaffungen oder Renovierungen verständigen können. Nachweisen lässt sich das über die Protokolle der Eigentümerversammlungen, die Sie ebenfalls für Interessentinnen und Interessenten vorbereiten können.
Haben Sie mit unserer Online-Immobilienbewertung einen marktkonformen Preis für Ihr Eigenheim bereits überschlagen? Ihre Maklerin oder Ihr Makler wird Ihnen nach Besichtigung der Wohnung helfen, den Kaufpreis noch genauer festzulegen. Vielleicht kennen Sie auch jemanden im Haus oder in der Nachbarschaft, der vor nicht allzu langer Zeit seine Wohnung verkauft hat. Was Ihr Nachbar oder Ihre Nachbarin für einen Preis erzielen konnte, kann für Sie als Verkäuferin oder Verkäufer eine Orientierungshilfe sein.Angebot und Nachfrage bestimmen den Preis. Dafür sind folgende Eckdaten entscheidend:
Vor allem in Großstädten erzielt eine Wohnung im Erdgeschoss oftmals einen bis zu 20 Prozent niedrigeren Preis als ein gleich geschnittenes Objekt einen Stock darüber.
Die meisten Interessentinnen und Interessenten wollen eine Wohnung für sich selbst und sind daher an einer leerstehenden Eigentumswohnung interessiert. Dementsprechend werden Sie für eine vermietete Wohnung einen vergleichsweise deutlich niedrigeren Preis erzielen. Wenn Sie also eine vermietete Immobilie besitzen und diese frei wird, sollten Sie prüfen, ob ein Verkauf zu diesem Zeitpunkt für Sie sinnvoll sein könnte.
In jedem Fall ist es ratsam, frühzeitig mit der Mieterin oder dem Mieter zu sprechen. Vielleicht ist diese oder dieser selbst am Kauf interessiert. Für einen erfolgreichen Verkauf ist es außerdem hilfreich, wenn Mieterin oder Mieter rechtzeitig ins Boot geholt werden, da sie Besichtigungstermine in der Wohnung zulassen müssen und diese auch entsprechend aufräumen sollten. Im Artikel "Verkauf einer vermieteten Immobilie" erfahren Sie mehr.
Wenn die Eckdaten geklärt sind, wird es ernst mit dem Immobilienverkauf. Ihre Maklerin oder Ihr Makler wird nun die wichtigen Unterlagen sammeln und ein Exposé erstellen. Zu den relevanten Unterlagen gehören beispielsweise der Grundriss der Wohnung, der Energieausweis und (im Idealfall professionelle) Fotos.
Niemand kennt ihre Eigentumswohnung wie Sie selbst. Deshalb überprüfen Sie am besten, dass in dem Exposé alle wichtigen Merkmale aufgeführt sind und Ihre Immobilie im besten Licht dargestellt wird.
Verkaufen Sie ohne professionelle Unterstützung durch Maklerin oder Makler, müssen Sie selbst aktiv werden. Folgende Unterlagen brauchen Sie, um das Exposé zu erstellen und sie bei Besichtigungsterminen vorzulegen.
Art der Unterlagen | Woher bekommen Sie diese? |
---|---|
Aktueller Grundbuchauszug | beim Grundbuchamt |
Grundriss der Immobilie | beim Bauamt in der Bauakte |
Eckdaten zu Gebäude und Wohnung, z. B. Baujahr | beim Bauamt in der Bauakte |
Eckdaten zur Ausstattung, z. B. ggf. Photovoltaikanlage, Kamin, Swimmingpool, Garage, Garten ... | eigene Auflistung, ggf. mit Rechnungen, auch etwa zu Reparaturmaßnahmen und Angeboten zu wichtigen ausstehenden Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen |
Bebauungsplan | beim Katasteramt, auch online |
Energieausweis | Bedarfsausweis zum Beispiel in einem Architektur- oder Ingenieurbüro oder bei einem Heizungsbauerbetrieb |
Teilungserklärung | ggf. eigene Dokumente, sonst Hausverwaltung |
Protokolle der Eigentümerversammlungen | ggf. eigene Dokumente, sonst Hausverwaltung |
Wohngeldabrechnungen | ggf. eigene Dokumente, sonst Hausverwaltung |
Gültiger Wirtschaftsplan | ggf. eigene Dokumente, sonst Hausverwaltung |
Bei Vermietung: Mietvertrag | ggf. eigene Dokumente, Vertrag mit Mieterin oder Mieter |
Aussagekräftige und ansprechende Fotos | Makler:in, Fotograf:in oder selbst fotografieren |
Die Anzeige für Ihre Immobilie ist veröffentlicht und Ihre Maklerin oder Ihr Makler wird im nächsten Schritt mit den ersten Interessentinnen und Interessenten kommunizieren. Damit Sie Ihre Wohnung schnell und erfolgreich verkaufen, vereinbart sie oder er Termine zur Wohnungsbesichtigung.
Ob Sie bei diesen Terminen anwesend sein möchten, können Sie selbst entscheiden. Der Immobilienprofi kann die Besichtigung natürlich auch ohne Sie durchführen. Wichtig ist in jedem Fall, dass Ihre Wohnung einen gepflegten Eindruck macht. Beachten Sie, dass ein gutes Bauchgefühl für eine mögliche Käuferin oder einen Käufer entscheidend sein kann.
Es gibt sogar Profis, die sich um die richtige Inszenierung einer Immobilie kümmern. Beim sogenannten Home Staging wird durch liebevolles Herrichten das Potential einer Wohnung voll ausgeschöpft.
Wenn eine Interessentin oder ein Interessent ein Angebot für Ihre Wohnung abgibt, prüfen unsere Immobilienprofis zunächst, ob diese oder dieser sich die Immobilie überhaupt leisten kann. Dann führen sie die Verhandlungen gern für Sie und arbeiten die Details des Kaufvertrages aus.
Der Vertrag muss notariell beglaubigt werden. Daher ist für die Beurkundung des Wohnungsverkaufs der Besuch bei einer Notarin oder einem Notar Pflicht. Dort unterschreiben Sie und die Käufer-Seite den Kaufvertrag. Sie haben die Wohnung nun offiziell verkauft!
Ganz abgeschlossen ist der Verkauf aber noch nicht. Die Notarin oder der Notar organisiert im nächsten Schritt den Eintrag ins Grundbuch. Wenn das erledigt ist, weist sie oder er die Käufer-Seite beziehungsweise deren Sparkasse oder Bank an, den Kaufpreis an Sie zu überweisen. Sie sollten im Anschluss überprüfen, ob Sie den Betrag erhalten haben.
Die Zahlung an Notarin oder Notar sowie Immobilienmaklerin oder -makler müssen Sie nach dem Notartermin anweisen. Sie bekommen dazu jeweils eine Rechnung. Wie viel Prozent vom Verkaufspreis Sie für die Makler-Dienstleistung zahlen, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Dabei muss jeweils folgende gesetzliche Obergrenze eingehalten werden. Die Preise können aber darunter liegen.
Bundesland | Maximale Maklerprovision (meist zwischen Käufer- und Verkäufer-Seite geteilt) |
---|---|
Baden-Württemberg | 7,14 % |
Bayern | 7,14 % |
Berlin | 7,14 % |
Brandenburg | 7,14 % |
Bremen | 5,95 % |
Hamburg | 6,25 % |
Hessen | 5,95 % |
Mecklenburg-Vorpommern | 5,95 % |
Niedersachsen | 7,14 % |
Nordrhein-Westfalen | 7,14 % |
Rheinland-Pfalz | 7,14 % |
Saarland | 7,14 % |
Sachsen | 7,14 % |
Sachsen-Anhalt | 7,14 % |
Schleswig-Holstein | 7,14 % |
Thüringen | 7,14 % |
Unter Umständen fallen beim Wohnungsverkauf Steuern an. Wir empfehlen Ihnen dazu, unseren Artikel „Steuern beim Immobilienverkauf“ zu lesen. Der Artikel vermittelt einen Überblick über in Ihrem Fall gegebenenfalls anfallende Steuern.
Sie haben eine Immobilie geerbt? Lesen Sie unseren Artikel dazu und informieren Sie sich zur Erbschaftssteuer.