Grundstück im nach §34 BauGB bebaubaren Innenbereich - ein Vorhaben ist zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Die unmittelbaren Umgebung ist geprägt durch eine 2,5 bis 3-geschossige Bebauung von Einfamilien- und hauptsächlich Mehrfamilienhäusern sowie gemischt genutzte Wohn- und Geschäftshäusern.
In der Straße vor dem Grundstück liegen Trinkwasser, Abwasserkanalisation, Gas- und Telekommunikationsleitungen. Die Stromversorgung liegt bereits auf dem Grundstück.
Bebaut ist das Grundstück nur an der Flurstücksgrenze mit einer alten, abrisswürdigen Werkstatt und 4 Garagen.
Eine weitere, direkt angrenzende Fläche mit einer Größe von ca. 275 m² kann bei Bedarf von einem anderen Eigentümer für (mind.) 150 Euro / m² erworben werden. Den Kontakt stellen wir gern her. Weiterhin gibt es noch einen kleines, schmales Flurstück im Besitz der Stadt, die ebenfalls Interesse an einem Verkauf zeigt.