Das Grundstück hat eine Größe von ca. 594 m². Es ist bebaubar mit einem Doppelhaus oder einem Einfamilienhaus. Es ist bereits erschlossen.
Für das reine Wohngebiet existiert kein Bebauungsplan, die Bebauung richtet sich nach §34 BauGB (Nachbarschaftsbebauung).
Art, Umfang und Kosten restlicher Erschließungsmaßnahmen, Herstellungsbeiträge sowie Anschlusskosten sind vom Käufer direkt mit der Gemeinde Bruckmühl abzuklären und vom Käufer zu bezahlen.
Der genehmigte Vorbescheid des Landratsamts Rosenheim liegt uns vor und kann auf Nachfrage eingesehen werden.
Die Angaben zum Objekt beruhen auf Informationen des Eigentümers.
Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit können wir nicht übernehmen.