Das ca. 336,02 m² große Baugrundstück liegt im rückwärtigen Bereich eines Mehrfamilienhauses. Es war ursprünglich Teil eines größeren, ca. 790 m² großen Grundstücks, das kürzlich WEG geteilt wurde. Das vordere Teilgrundstück inklusive eines Mehrfamilienhauses verbleibt im Eigentum der Hausgemeinschaft. Hier befindet sich ein Mietshaus aus der Jahrhundertwende, welches demnächst Instandgesetzt wird. Die Zufahrt wird gemeinschaftlich geteilt. Das Grundstück in zweiter Reihe (Hammergrundstück) ist zur zeitnahen Bebauung mit einem Einfamilienhaus vorgesehen. Die Baugenehmigung ist bereits eingeholt worden und ist somit rechtsverbindlich für den Erwerber. Die Baumasse (Außenmasse) von 8,91 m x 11,81 m ist realisierbar. Es dürfen KG, EG, ein OG und DG errichtet werden. Eine Gesamtwohnfläche laut den vorliegenden Plänen von ca. 202 m² wären zur Erstellung denkbar. Laut Flächennutzungsplan liegt das Grundstück in einem reinen Wohngebiet (WR) und nicht im Umgriff eines rechtskräftigen Bebauungsplans. Somit richtet sich die Bebauung laut der Stadt München nach § 34 BauGB. Gerne stehen wir für eine Begehung vor Ort bzw. für Rückfragen jederzeit zur Verfügung.