Wichtige Informationen:
Das bisher gewerblich und vorrangig zu Lagerzwecken genutzte Grundstück liegt außerhalb des Geltungsbereichs eines gültigen Bebauungsplans (lt. Baubehörde Sondergebiet im Außenbereich § 35 BauGB). Um 1961/62 entstanden das Hallengebäude mit Zementlager in Massivbauweise (Mauerstein) und der Lagerschuppen in Fachwerkbauweise mit Bretterverkleidung. Die Maschinenhalle mit Benzinabscheider und Montagegrube hat eine lichte Höhe von ca. 4,30m und kann über mehrere Toranlagen (z. T. mit Rolltoren) befahren werden.
Die Immobilie wird derzeit noch von einem Betrieb aus dem Bauhauptgewerbe genutzt. Auf den befestigten Freiflächen wurden vorwiegend Baumaterialien und Baumaschinen gelagert, die Halle diente zur Montage und als Lagerstätte. Das gesamte Grundstück ist eingefriedet und umzäunt.
Das Wichtigste in Kürze:
* Großes Grundstück mit 2.880 m² Fläche, befestigter Außenbereich (betoniert) und Einfriedung
(Gartenmauer und Zaunanlage) - die Erschließung ist über die Anliegerstraße "Blaue
Leite" gesichert.
* Einmalige Lage am Stadtrand mit sehr guter Infrastruktur im Umfeld
* Interessante Projekt- bzw. Entwicklungsfläche z. B. für eine wohnwirtschaftliche Bebauung - direkt
angrenzend befindet sich ein Wohngebiet (B-Plan Gartenstadt N16a + b) mit eingeschossigen
Wohnhäusern.
* Vielseitig nutzbare Lagerhalle oder Werkstatt (insges. ca. 500 m² Nutzfläche) - ideal für einen
Handwerksbetrieb geeignet
* Umfangreiche Renovierung der Halle und der Gebäudetechnik erforderlich u. a. Einbau Heizung,
Dämmung, Sanitäranlagen etc.
* Gemäß vorhandener Baugenehmigung wurde das bestehende Gebäude als "Maschinenhalle"
bezeichnet. Eine ehemals genehmigte Lagerhalle mit Werkstatt und Garagen, wurde nicht errichtet.
Verwendung/Übergabe:
Die Immobilie wird derzeit vom Eigentümer noch selbst als Lagerfläche genutzt, kann aber auf Wunsch kurzfristig geräumt und an den Erwerber übergeben werden.
Wichtige Info zum "Sondergebiet im Außenbereich" für privilegierte Bauvorhaben:
Bei einer veränderten Nutzung z. B. anderer Geschäftszweck oder zukünftig geplante Wohnbebauung, ist eine baurechtliche Nutzungsänderung und somit die Zustimmung der zuständigen Baubehörde "Stadt Schweinfurt" zwingend erforderlich. Ferner kann eine andersartige Nutzung und veränderte Bebauung zu weiteren Erschließungskosten führen. Dem Käufer wird deshalb dringend empfohlen seine geplante Verwendung oder etwaige Bauvorhaben vor Vertragsabschluss mit der Stadt Schweinfurt zu klären.