Achtung! Kein Eigenbedarf möglich. Kostenloses Wohnrecht auf Lebenszeit, somit keine Mietzahlungen.
Bei dem hier vorliegendem Wohnrecht handelt es sich um ein kostenloses Wohnrecht.
Dies bedeutet im Detail, dass die Nutzerin keine Miete zahlt; lediglich die Nebenkosten werden getragen. Der Erwerber muss für etwaige, in der Versammlung beschlossene Maßnahmen, aufkommen.