Das sonnige Grundstück, aufgeteilt auf drei Flurnummern, liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 4076.
Zudem liegt schon ein Bebauungsplan für ein Einfamilienhaus mit ca. 77 m² Wohnfläche, im vereinfachten Verfahren genehmigt, vor, dieses könnte neben dem Bestandsgebäude errichtet werden.
Aufgrund des Renovierungszustandes wäre jedoch ein Abriss des Bestandsgebäudes denkbar.