Auf diesem Bauplatz darf ein Haus mit einer Grundfläche von bis zu 144m² errichtet werden. Zwei Vollgeschosse und ein Satteldach mit 22-30° Neigung ist bereits im Bebauungsplan vorgesehen. Die Firstrichtung ist Ost-West, so dass auch ideale Voraussetzungen für eine PV-Anlage gegeben sind. Auch Wintergärten sind genehmigungsfähig. Es besteht kein Bauzwang,