Das Baurecht für ein Einfamilienhaus wurde über einen Antrag auf Vorbescheid am 29.09.2022 geklärt.
Es handelt sich um eine Innenbereichslage, §34 BauGB.
Es gibt keinen Bebauungsplan, die Bebauung richtet sich nach der umliegenden Bebauung.
Das Baurecht für das Gebäude hat eine Länge von 13,37 Meter und eine Breite von 6,96 Meter. E+1 mit