Das ca. 339 m² große Eckgrundstück ist zur zeitnahen Bebauung mit einer Doppelhaushälfte vorgesehen. Es war ursprünglich Teil eines größeren, 770 m² großen Grundstücks, das kürzlich in zwei real geteilte Grundstücke zerlegt wurde. Das zweite Teilgrundstück verbleibt im Eigentum der Verkäufer, die nun einen Baupartner für die gleichzeitige Errichtung der