Der rechtskräftige Bebauungsplan behinhaltet folgende Festsetzungen:
Allgemeines Wohngebiet. Zulässig sind Wohngebäude mit maximal 6 Wohneinheiten, Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe, Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke. Betriebe des Beherbergungsgwerbes und sonstige nicht störende Gewerbebetriebe können zugelassen werden. Maximal 2 Vollgeschosse, Grundflächenzahl 0,4, offene Bauweise, maximal zulässige Firsthöhe 11,50m
Die angrenzende landwirtschaftliche Mehrzweckhalle kann ebenfalls erworben werden.
Das Anwesen steht kurzfristig zu Verfügung.
Vereinbaren Sie bei Interesse gerne einen unverbindlichen Besichtigungstermin.