Das angebotene Baugrundstück mit "Abrisshaus" hat eine Front von ca. 25 Metern und liegt im Oberthaler Ortsteil Gronig.
Das Bauvorhaben ist dem Innenbereich der Ortslage, § 34 BauGB, zuzuordnen.
Im Flächennutzungsplan sind diese Flächen als gemischte Bauflächen ausgewiesen, wo u.a. auch nichtstörende Handwerksbetriebe zulässig sind.
Die Geschossflächenzahl sollte sich an der Umgebungsbebauung orientieren, also 2-geschossig, maximal 2 ½-geschossig.
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