Das Baugrundstück in Ortslage ist ruhig in einem gepflegten Umfeld gelegen.
Es ist voll erschlossen, zur Straße hin eben im hinteren Teil steigt das Grundstück an. Eine Bebauung nach § 34 BauGB ist möglich, dies bedeutet, das Gebäude muss vom Baustil, der Größe und der Anordnung auf dem Grundstück in das Umfeld passen. Abweichungen sind mit einer Bauvoranfrage mit dem Bauamt zu klären. Gerne stehen wir Ihnen für weitere Fragen und einem Besichtigungstermin zur Verfügung.