Es handelt sich hier um ein ehemaliges Gästehaus einer Gaststätte mit Nebengebäude und Stadtmauerresten, ein Kulturdenkmal gem. § 2 DSchG (Gebäude) und § 28 DSchG (Stadtmauer). Der dreigeschossige, verputzte Fachwerkbau mit Schopfwalmdach ist im Erdgeschoss massiv gemauert und besitzt einen Gewölbekeller. Das Nebengebäude (Scheune mit Garage) ist massiv bzw. in