Das Grundstück liegt in leichter, sonniger Hanglage im Schömberger Ortsteil Langenbrand.
Ein Bebauungsplan ist nicht vorhanden. Es gilt § 34 BauGB (innerörtliche Bebauung). Es gibt jedoch eine genehmigte Baulinie. Das Grundstück ist erschlossen (historische Straße) und sofort bebaubar. Ein Bauzwang besteht jedoch nicht.
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