Bebaubarkeit:
Für das Baugebiet wird eine Bebauung nur mit Einzelhäusern als Sonderform der offenen Bauweise festgesetzt. Die somit im Gesamtgebiet unzulässigen Hausgruppen (Reihenhäuser) und Doppelhäuser sind als verdichtete Bauform im Plangebiet nicht gewünscht.
Hier ein Link zu den Informationen aus dem B-Plan.
https://buergergis.kreis-bergstrasse.de/EXTERN/synserver?project=BuergerGIS&client=flexjs
Die zulässige Dachneigung wird nicht auf einen festen Wert, sondern auf einen Bereich von 12°bis maximal 45° festgesetzt. Die zulässige Dachform wird auf ortsübliche Dachformen beschränkt. Für Garagen sind auch Flachdächer zulässig.
Das Maß der baulichen Nutzung wird über die Grundflächenzahl (GRZ) und die Geschossflächenzahl (GFZ) begrenzt. Zur Gewährleistung einer umfangreichen Eingrünung der Bebauung wird das Maß der baulichen Nutzung des Baugebietes mit 0,3 / 0,6 deutlich unterhalb der Orientierungswerte nach § 17 BauNVO begrenzt.
Erläuterung GRZ:
Die Grundflächenzahl (BauNVO, § 19) gibt den Flächenanteil eines Baugrundstückes an, der überbaut werden darf. (Quelle: Wikipedia)
Erläuterung GFZ:
Die Geschossflächenzahl (BauNVO, § 20), abgekürzt GFZ, gibt das Verhältnis der gesamten Geschossfläche aller Vollgeschosse der baulichen Anlagen auf einem Grundstück zu der Fläche des Baugrundstücks an. (Quelle: Wikipedia)