Das Grundstück mit ca. 1.321m² befindet sich in bester Stadtrandlage. Es ist voll erschlossen. Das sich auf dem Grundstück befindliche Haus ist zum Abriss bestimmt. Die Kosten des Abrisses trägt der Erwerber.
Für dieses Gebiet existiert kein Bebauungsplan. Das heißt, dass sich die neue Bebauung in die vorhandene einfügen muss (gem. § 34 BauGB). Bitte informieren Sie sich in der zuständigen Bauabteilung, ob sich die von Ihnen geplante Bebauung realisieren lässt.
Ein aktueller Bauvorbescheid für den Bau eines Einfamilien-/ Doppelhauses mit einer Grundfläche von ca. 176 m² der Stadt Buchholz liegt bereits vor.
In der Nord-Östliche Grundstücksecke, wird ein kleiner Grundstücksteil als Überfahrt für das hinterlieger Grundstück genutzt.
Interessiert? Wir freuen uns auf Ihren Anruf .