Junge Doppelhaushälfte aus dem Baujahr 1996, aufgeteilt in zwei Wohnungen nach dem Wohneigentumsgesetz.
Die beiden Wohnungen in der Doppelhaushälfte sind mit öffentlichen Baudarlehen nach dem II. Wohnungsbaugesetz gebaut worden und unterliegen bis zum 31.12.2030 den Vorschriften des Wohnungsbindungsgesetzes (Vermietung nur mit Wohnberechtigungsschein). Es darf nur eine Kostenmiete erhoben werden bis zum 31.12.2030.
Die Erdgeschosswohnung ist vermietet seit dem 01.09.2005 mit einer Jahresnettokaltmiete von 4.620,-- €. Die Dachgeschosswohnung ist vermietet seit dem 01.10.2016 mit einer Jahresnettokaltmiete von 4.200,-- €.
Die Erdgeschosswohnung und der Garten befinden sich in einem sehr gepflegten Zustand.
Grundriss der Wohnung, Wohnfläche 76,54 m²:
Flur, Wohn-/Esszimmer, 2 Zimmer, Küche, Bad mit Badewanne und Dusche, Abstellraum, Terrasse
Die Dachgeschosswohnung ist renovierungsbedürftig.
Grundriss der Wohnung, Wohnfläche 70,77 m²:
Flur, Wohn-/Esszimmer, 2 Zimmer, Küche, Bad mit Badewanne und Dusche, Abstellraum, Balkon