Zum Verkauf steht diese nicht alltägliche Immobilie. Das Kirchengrundstück mit Kirchengebäude nebst Gemeindehaus steht auf einem ca. 997m² großen Grundstück. Das Gebäude wurde ca. 1956 erbaut und befindet sich in einem dem Nutzungsalter entsprechenden Zustand. Die Immobilie und das Pfarrhaus wurden bereits grundbuchlich getrennt. Das Kirchengebäude mit dem rund 195 m² großen Saal ist über eine mobile Trennwand mit dem großen Tagungsraum des Gemeindehauses verbunden. Im Gemeindehaus finden Sie zwei weitere Tagungsräume vor sowie eine Küche, ein 2018 modernisiertes barrierefreies WC und zwei weitere Toiletten. Das Gemeindegebäude ist teilunterkellert und bietet Ihnen für Ihre zukünftige Unternehmung ausreichend Stellraum. Die Gasheizung des Gebäudes ist von 1995. Die Holzfenster der Immobilie wurden überwiegend in den 2000er Jahren erneuert. Eine weitere Nutzung für Glaubensgemeinden oder eine Unternehmung, vieles ist hier denkbar. Hinsichtlich der zukünftigen Nutzung ist eine Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt der Stadt Bremerhaven erforderlich. Folgende Merkmale sind eine Regulatorik der nachkirchlichen Nutzung seitens der Landeskirche:
Der abzuschließende notarielle Kaufvertrag enthält die üblichen, durch das Kirchenamt vorgegebenen Formulierungen hinsichtlich der Gewährleistungsausschlüsse.
Weiterhin wird eine nachbar- und kirchenverträgliche Nutzung vorausgesetzt. In diesem Sinne sind auch Gastwirtschaften, Kfz-Werkstätten und Kfz-Verkauf, Diskotheken, Spielhallen, Vergnügungsstätten mit sexuellem Charakter, Sexshops und sonstige Anlagen und Betriebe, die die Nachbarschaft durch Geräusche, Dünste, Rauch oder in anderer Weise belästigen, ausgeschlossen. Dem Käufer steht kein Unterlassungsanspruch bei Glockengeläut und kirchlichen Veranstaltungen sowie Kinderspielplätzen auf den Nachbargrundstücken zu. Die Sicherung dieser Vereinbarungen erfolgt durch Eintragung von Dienstbarkeiten in Abteilung II des Grundbuches an erster Rangstelle im Grundbuch soweit möglich, ansonsten schuldrechtlich. Dies ist im Falle eines Weiterverkaufs auch an etwaige Rechtsnachfolger weiterzugeben. Näheres regelt der Grundstückskaufvertrag.
Ein Kaufpreisangebot ist der Maklerfirma einzureichen. Dieses soll neben einem eindeutig bezifferten Kaufpreis auch die Nutzungsabsicht sowie eine kurze Eigendarstellung enthalten.