Auszüge aus dem Bebauungsplan Nr. 2:
- nicht mehr als 2 Wohneinheiten je Objekt
- GRZ max 40, d.h. die Grundfläche des Hauses beträgt Grundstücksfläche x 0,40
das bedeutet für bsphafte 600 m² x 0,40 = 240,00 m²
- maximale Höhe des Objektes 9,5 m
- Dächer mit einer Dachneigung von 35°-50° Grad. Die Dachziegel sind nur in einer Art und
Ausführung zulässig. Als Farben sind rot, rotbraun, braun oder anthrazit vorgesehen.
nicht zulässig sind hochglänzende Baustoffe und Verkleidungen aus Materialien, die
andere Baustoffe vortäuschen.
- Außenwände: Sichtmauerwerk, verputze bzw. geschlämmte Bauten sowie Holzfassaden
- Zufahrten: Befestigte Flächen sind als kleinteilige Pflasterbeläge (Beton-, Ziegel- oder
Natursteine) oder wassergebundene Decken auszubilden.
- Einfriedungen: Für die rückwärtigen und seitlichen Einfriedungen sind Maschendrahtzäune
in Verbindung mit lebenden Hecken, ab der eingetragenen straßenseitigen Baugrenze des
Hauses, zulässig. Bis zur straßenseitigen Baugrenze sind straßenseitige und seitliche
Einfriedungen als lebende Hecke oder Holzlattenzaun zulässig.
Die Grundstücke werden für den/die Käufer/-in courtagefrei angeboten.
Es besteht keine Frist zur Bebauung des bauträgerfreien Grundstückes.
Rechtzeitig vor dem Notartermin ist eine Eigenmittel-/Finanzierungsbestätigung vorzulegen.