Hier wohnt man ruhig, ländlich, dörflich - und dennoch in der Landeshauptstadt Dresden. Die Anliegerstraße ist wenig befahren, hinterm Haus schließt sich eine gärtnerisch genutzte Fläche an.
Aktuell ist unser Objekt allerdings eher was für Landwirte, Rechtsanwälte, Architekten, Prominente und Optimisten. Der Grund: Noch besteht für Wohngebäude kein Baurecht.
Land- und Forstwirte können das Objekt sofort nutzen. Wenn sie schützenswerte Tiere halten, können sie sich im Stallgebäude sicherlich auch eine Betriebswohnung einrichten. Das Grundstück ist eben und sowohl im Grundbuch als auch im Flächennutzungsplan als Landwirtschaftsfläche ausgewiesen. Aktuell wird es von der Natur für Wildwuchs genutzt.
Rechtsanwälte und Architekten kennen § 35 Baugesetzbuch (Bauen im Außenbereich) und finden vielleicht Lösungen, wie das Objekt für "sonstige Vorhaben" gemäß § 35 (2) zugelassen werden kann. Die Einzelfallprüfung von Anfragen hinsichtlich privilegiertem Bauen erfolgt (auch ohne Bauvoranfrage) durch die Abt. Stadtplanung Stadtgebiet im Geschäftsbereich Stadtentwicklung/Stadtplanungsamt der Landeshauptstadt Dresden.
Prominente werden eine Bitte auf Einordnung als Baugrundstück an die Landeshauptstadt Dresden richten. Dieser Bitte wird sich die Stadtverwaltung womöglich ohnehin nicht dauerhaft entziehen können, denn Wohnbauflächen werden in Dresden immer stärker nachgefragt und eines Tages wird man sowieso eher dem Schließen innerstädtischer Baulücken zustimmen als dem Bebauen von Feldern und Wiesen am Stadtrand. Dass es sich hier um eine Baulücke handelt, kann jeder in der Flurkarte (Bestandteil unseres Exposés) und in der Natur erkennen, außerdem ist es auf drei Seiten von Bebauung umgeben, alle Medien liegen an.
Optimisten haben Geduld, wissen dass es in Dresden kaum noch Baugrundstücke gibt und warten auf eine Änderung des Flächennutzungsplanes ...