Bei Vertragsabschluss zahlt der Käufer der Immobilie die im Exposé angegebene Käuferprovision vom Verkaufspreis, inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Laut § 656a - d BGB zahlt der Verkäufer den gleichen Provisionsbetrag für Einfamilienhäuser oder Eigentumswohnungen. Die Angaben beruhen auf Angaben des Verkäufers. Für Richtigkeit und Vollständigkeit übernimmt CHI Cornelia Hopf Immobilien e.K. keine Gewähr. Die Käuferprovision auf den Kaufpreis ist mit dem Abschluss des Kaufvertrages verdient und fällig. CHI Cornelia Hopf Immobilien e.K. erhält einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegen den Käufer. Alle Angaben in diesem Exposé wurden sorgfältig und so vollständig wie möglich gemacht. Gleichwohl kann das Vorhandensein von Fehlern nicht ausgeschlossen werden. Bitte beachten Sie, dass unsere Grundrisse vom Maßstab abweichen können. Die Angaben in diesem Exposé erfolgen daher ohne jede Gewähr. Maßgeblich sind die im Kaufvertrag geschlossenen Vereinbarungen. Kaufverhandlungen sind ausschließlich über CHI Cornelia Hopf Immobilien e.K. zu führen.