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Objektnummer: 90091272-1402566 | SIP-ID: 1106

SANIERTES STADTHAUS IM HISTORISCHEN ORTSKERN NACH IHREN WÜNSCHEN NEU ERRICHTET!

ANSICHT - Einfamilienhaus in 55276 Oppenheim mit 145m² kaufen
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Kaufpreis

695.000 €

Wohnfläche

145,7 m²

Grundstücksfläche

90 m²

Adresse

55276 Oppenheim

ImmobilienPunkt - Bodenheim
Immobilienpunkt Jörg von Bierbrauer

Preise und Kosten

Kaufpreis
695.000 €

Lage

Straße nicht freigegeben
55276 Oppenheim
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Die historisch bedeutende Kleinstadt Oppenheim liegt ca. 20 km südlich von Mainz und somit am Rande des Rhein-Main-Gebiets. Die hübsche Altstadt mit Ihren historischen Bauwerken "Katharinenkirche" und "Burgruine Landskron" ist weit über die Landesgrenzen hinaus bekannt. Seit Jahren ist die beschauliche Kleinstadt am Rhein mit hervorragender Infrastruktur und Verkehrsanbindung mehr als nur ein Geheimtipp für echte Lebensqualität. Insbesondere junge Familien schätzen die ausgezeichnete Versorgung mit div. KITAs, Grundschule, IGS und Gymnasium sowie Kinderärzten und weiteren Fachärzten in 2 Ärztehäusern, Apotheken und allen erdenklichen Einkaufsmärkten und Discountern. Vom hiesigen S-Bahnhof erreichen Sie die Landeshauptstadt Mainz in nur 20 Minuten. Zum Bahnhof sind es gerade einmal 5 Fußminuten.
Das Haus befindet sich in ruhiger Wohnlage in der schönen Oppenheimer Altstadt.

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55276 Oppenheim

Objektbeschreibung

Ein wirklich besonderes Angebot. Sie erwerben ein grundlegend saniertes und neu aufgebautes Gebäude.
Sie betreten das Haus und erreichen im Erdgeschoss ein Büro und/ Schlafzimmer und ein Master-Bed-Room.
Im ersten Obergeschoss befindet sich die großzügige Küche, das Wohnzimmer und die große Terrasse.
Das Studio ist auch ausgebaut mit einem Stuidiozimmer.

Lassen Sie sich von den anliegenden Fotos inspirieren die in verschiedenen Referenzobjekten bereits verwirklicht wurden.

Modern sind die Ausstattung und die Aufteilung.
Unter Berücksichtigung der alten Werkstoffe und der ursprünglichen Gebäudestruktur, wird das Gebäude heutigen Bedürfnissen entsprechend neu entstehen. So wird die Ausstattung mit modernster und umweltfreundlicher Technik realisiert ohne dass das Ambiente verloren geht.
Der Eigentümer, der Wert legt auf eine Immobilie mit Ambiente und Qualität, bei der sich das Wohnen durch eine hohe Steuerabschreibung besonders für den Eigennutzer doppelt rechnet, wird hier begeistert sein.
Besonders erwähnenswert ist die Förderung und die steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten eines Gebäudes im Sanierungsgebiet.

Der Kaufpreis bezieht sich auf das komplett sanierte Gebäude incl. Grundstück.

Lassen Sie sich die Vorteile dieser Immobilie von unseren Beratern genau aufzeigen.

Ausstattung

Boden: Fliesen
Heizungsart: Fußbodenheizung
Wesentlicher Energieträger: Gas
Gäste WC
Wohnen im idyllischen Oppenheim

*hochwertige grundsolide Bauausführung
*Tonziegeldach
*ebenerdiger Zugang
*moderne zeitgemäße Ausstattung
*Parkettböden
*Sonnenterrasse
*Küche mit großzügigem Wohnbereich
*Natursteinbad, barrierefrei mit bodengleicher Dusche
*SAT-TV-Anschluss
*Video Sprechanlage

Objektdaten

PLZ
55276
Ort
Oppenheim
Anzahl Etagen
3
Wohnfläche
145,71 m²
Grundstücksfläche
90 m²
Anzahl Zimmer
4
Anzahl Schlafzimmer
3
Anzahl Badezimmer
2
Anzahl Balkone
1

Zustand und Energieausweis

Baujahr
2026
Zustand
TEIL_VOLLSANIERT
Wesentlicher Energieträger
Gas

Weitere Informationen

Steuervorteile für Selbstnutzer

Im Kaufvertrag einer Immobilie im Sanierungsgebiet wird der Kaufpreis in verschiedene Positionen unterteilt. Den Löwenanteil machen die sog. Wiederherstellungs- und Modernisierungskosten aus. Bei diesem Gebäude im Sanierungsgebiet wird ein Vertrag mit der Gemeinde geschlossen, der einen Sanierungsaufwand von über € 550.000,- ausweist. Der Rest entfällt auf die Altbausubstanz und das Grundstück. Die Wiederherstellungs- und Modernisierungskosten kann ein Kapitalanleger über 12 Jahre verteilt vollständig vom zu versteuernden Einkommen absetzen: acht Jahre lang mit jeweils neun und weitere vier Jahren lang mit jeweils sieben Prozent (§ 7 i EStG). Zusätzlich kann er den Wert der Altbausubstanz mit jährlich 2 bzw. 2,5 Prozent (Standard-AfA je nach Alter des Gebäudes) abschreiben. Das Grundstück selbst kann nicht abgeschrieben werden.
Eigennutzer können insgesamt 90 % der Wiederherstellungs- und Modernisierungskosten zehn Jahre lang jeweils neun Prozent steuerlich geltend machen (§ 10 f EStG). Die Abnutzung der Altbausubstanz kann bei einer selbstgenutzten Immobilie allerdings nicht abgeschrieben werden.

Nur Ihr Steuerberater kann Ihnen hierzu verbindliche und zutreffende Auskünfte erteilen.
Teaser des Modernisierungsrechners

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Finanzierung

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Anbieterinformationen

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Immobilienpunkt Jörg von Bierbrauer

Wormser Straße 8 , 55294 Bodenheim
ImmobilienPunkt - Bodenheim