Es gibt Orte, die sofort Ruhe ausstrahlen. Nicht, weil sie abgeschieden sind, sondern weil sie sich selbst genug sind. Caputh ist so ein Ort – mit alten Bäumen, sanften Wegen, liebevoll gepflegten Gärten und der Havel ganz in der Nähe. Wer hier lebt, weiß das Wasser gleich ums Eck, spürt die Nähe zur Natur und doch auch zur Stadt. Es ist eine gelassene Form von Lebensqualität, die sich nicht aufdrängt, sondern sich einstellt.
Inmitten dieser gewachsenen Struktur liegt ein Grundstück, das leise auf sich aufmerksam macht. Etwa 717 m², eingefasst von Sträuchern und Ziergehölzen, mit einem kleinen Gewächshaus, das noch Spuren von Gärtnerhand trägt. Ein Platz, der wie geschaffen ist für ein neues Zuhause – für ein Haus, das sich mit Achtsamkeit in die Umgebung einfügt und zugleich die persönliche Handschrift seiner zukünftigen Bewohner trägt.
Planungsrechtlich befindet sich das Grundstück im Innenbereich und fällt unter § 34 BauGB. Das bedeutet: Ein Neubau ist zulässig, wenn er sich in das Bild der Nachbarschaft einfügt – in Bauweise, Maß der Nutzung und Grundstücksstruktur. Die Umgebung ist geprägt von Einfamilienhäusern auf großzügigen Parzellen ab etwa 680 m², mit offenen Gärten und einer ruhigen Präsenz.
Ein Teilungsentwurf für das Grundstück liegt bereits vor, die Kosten der Teilung trägt der Käufer. Die Bauflucht der Nachbarhäuser ist bei der Planung zu berücksichtigen – ein stilles Gefüge, in das man sich mit Respekt und Gespür einfügt.
Dies ist kein Baugrundstück von der Stange. Es ist ein Stück Land mit Charakter. Für Menschen, die nicht nur bauen wollen, sondern leben. Und die vielleicht schon lange nach einem Ort suchen, der genau diese leise Selbstverständlichkeit ausstrahlt. Caputh wartet nicht – es empfängt.
Rechtsverbindliche Aussagen über die Bebaubarkeit des Grundstückes können nur im Rahmen eines Antragsverfahrens zur Erlangung eines Vorbescheides bzw. einer Baugenehmigung getroffen werden. Wir können dementsprechend keine Gewähr für die Bebaubarkeit des Grundstückes generell und im Hinblick auf das konkrete Bauvorhaben des Interessenten übernehmen. Wir empfehlen Ihnen daher, sich vor Erwerb des Grundstückes beim Bauamt zu erkundigen, ggf. durch Einschaltung eines Architekten.