Gemäß mündlicher und damit unverbindlicher Auskunft des Stadtentwicklungsamtes (Fachbereich Stadtplanung) vom Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf kann über eine Bebauungsmöglichkeit im Rahmen des § 34 BauGB (sog. Nachbarschafts- bzw. Umgebungsbebauung) mit den folgenden Grundparametern gesprochen bzw. diese abgestimmt werden:
a)
Baukörper mind. 5 m Abstand zur Straßenseite (keine Baulinie; Gebäude innerhalb Baufenster frei positionierbar)
b)
Mind. 3 m Abstand zu den Nachbargrundstücken
c)
Max. Gebäudegrundfläche bei 1- oder 1,5-geschossiger Bebauung: 131,60 m² (entspricht als zur Orientierung: GRZ 0,2; GFZ 0,4)
Max. Gebäudegrundfläche bei 2-geschossiger Bebauung (mit z.B. Zeltdach, Flachdach oder „leichte“ Dachneigung analog Pultdach; dann jedoch kein zusätzliches Staffelgeschoss): 120 m².
Die gesamte Wohnfläche bei dieser Bebauungsart sollte 140 m² „nicht wesentlich“ überschreiten, so dass sich der Baukörper/Gebäude hinsichtlich Gesamtgröße/Umfang in die unmittelbare Umgebungsbebauung „optisch“ einfügt.
d)
Nebengebäude, Garage etc. gemäß Bauordnung für Berlin (BauO Bln)