Abrissgrundstück
bebaut mit einem Haus von 1948 und späteren Anbauten
Bebauungsplan von 1997
Bis zu 4 Wohneinheiten möglich, als Einzelhäuser, Doppelhaushälften oder als Wohnungen
GRZ 0,3 (darf um 0,5 überschritten werden)
2 Vollgeschosse
Max. Geschossflächen:
410 m² bei Einzelhäusern
600 m² bei Doppelhäusern
690 m² bei Hausgruppen