GELDWÄSCHE
Dr. Brune Immobilien ist als Immobilienmakler nach § 2 I Nr. 14, § 10 III und § 11 I, II Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet, beim Zustandekommen einer Geschäftsbeziehung mit ernsthaftem Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages, die Identität des Vertragspartners festzuhalten und zu überprüfen.
§ 11 IV GwG in Verbindung mit § 11 VI GwG sieht Ihrerseits mitwirkungspflichtig vor, dass das Maklerunternehmen relevante Daten Ihres Personalausweises bei natürlichen Personen mittels Fotokopie des Personalausweises festhält. Bei juristischen Personen muss eine Kopie des Handelsausweises als Nachweis zur Berechtigung vorgelegt werden.
Die gespeicherten Daten werden 5 Jahre aufbewahrt.
Die Höhe der Courtage richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien, Eigentümer und Käufer in gleicher Höhe, bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig.
HAFTUNG
Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten des Maklers keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert. Für Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben übernehmen wir als Immobilienmakler von Dr. Brune Immobilien keine Haftung. Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind nur für den Kunden bestimmt. Diesem ist es untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, an Dritte weiterzugeben.
Unser SERVICE
Wir bieten eine marktgerechte, kostenfreie Immobilienbewertung an. Dabei setzen wir normierte, bewährte Bewertungsmethoden ein. Die große Erfahrung unserer Experten und unser Einsatz mit einem professionellen Team unterstreichen Ihren Vorteil. Sowohl Eigentümer als auch Kaufinteressenten profitieren von unserem Einsatz mit höchstem Engagement.