Das Grundstück umfasst beeindruckende 1.166 m² und bietet vielfältige Möglichkeiten. Unter Berücksichtigung der Abstandsflächen könnte man auf dem Grundstück ein oder zwei freistehende Baukörper in zweigeschossiger Bauweise mit zusätzlich ausgebautem Dachgeschoss, welches aber kein Vollgeschoss sein darf, erstellen.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich folgender rechtskräftiger Bebauungspläne:
- Bebauungsplan Nr. B 35 vom 31.01.1997 samt seiner zwei Änderungsnachträge vom 08.07.2005 und 08.11.2012. Hierbei handelt es sich um einen einfachen Bebauungsplan. Im Plangebiet sind eine offene Bauweise mit Einzel- oder Doppelhäusern sowie die Mindestgröße von Grundstücken festgesetzt. Das Grundstück ist laut Bebauungsplan mit einer Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,26 (Höchstwert) sowie einer Grundflächenzahl von 0,20 (Höchstwert) bebaubar. Die Mindestgrundstücksgröße beträgt 1.000 m².
- Bebauungsplan Nr. B 17 vom 22.07.1977. Es handelt sich um einen qualifizierten Bebauungsplan. Der Bebauungsplan stellt das Grundstück als Teil eines Allgemeines Wohngebiets (WA) dar und enthält Festsetzungen zur Zahl der Vollgeschosse, Baugrenzen, Grund- und Geschossflächenzahl und Bauweise. Die Grundflächenzahl (GRZ) ist mit 0,24 sowie die Geschossflächenzahl (GFZ) mit 0,26, je als Höchstwert, ausgewiesen. Die Zahl der Vollgeschosse als Höchstgrenze ist auf dem Grundstück mit „II“ vorgegeben. Im Baugebiet sind eine offene Bauweise mit Einzel- oder Doppelhäusern vorgegeben. Zudem muss eine Baugrenze von 5,0 m zur Straße eingehalten werden.
Gerne stellen wir die Bebauungspläne, Nachträge und Satzungen als Download zur Verfügung.