Derzeit befindet sich auf dem Grundstücksteil eine Doppelhaushälfte.
Dieses Gebäude ist aufgrund seines Zustandes (Baujahr der DHH 1939) als Abrissobjekt einzustufen.
Das Grundstück ist von Westen gut belichtet.
Die Grundstücks-Abmessungen betragen ca. 15 m von Ost nach West und ca. 20 bis ca. 23 m von Nord nach Süd.
Es handelt sich hier um die hälftige Teilfläche des derzeitigen Gesamtgrundstücks.
Diese Fläche ist noch exakt zu vermessen und der Grenzverlauf zum östlichen Grundstücksteil ist noch festzulegen.
Eine Änderung (Vergrößerung oder Verkleinerung) der diesem Angebot zugrunde gelegten Teilfläche von ca. 350 m² ist dann dem anteiligen Wert der tatsächlich vermessenen Fläche entsprechend anzupassen!
Die Bilder zeigen teilweise das Gesamtgrundstück.
Das angenehme Nachbarschaftsumfeld spiegelt die gute Qualität der Wohnlage wider.
Die zukünftige Nutzung des Grundstücks richtet sich nach dem gültigen Bebauungsplan der Stadt Nürnberg.
Hierin sind u.a. allgemeines Wohngebiet, eine offene Bauweise, Baulinien, GFZ 0,8 und GRZ 0,4, festgelegt.
Nach Auskunft des Stadtplanungsamtes Nürnberg ist bei einem Abriss der Bestandsdoppelhaushälfte wieder ein Haus mit entsprechender Trauf- und Giebelhöhe anzubauen.
Im verbleibenden zweiten Grundstücksteil kann ein weiteres Wohngebäude z. B. ein freistehendes Einfamilienhaus mit behördlicher Genehmigung errichtet werden.