Wohnhaus:
- Holzfenster, großteils mit Doppelverglasung
- Gasheizung (Standort Wohnküche) aus ca. 2017
Angaben nach (GEG) EnEV:
Art des Energieausweises: Verbrauchsausweis
Ausst. des E-ausweises: 13.02.2025
gültig bis: 12.02.2035
Baujahr der Immobilie: 1920
Endenergiebedarf (kWh(m²a): 168,1
Energieträger für die Heizung: Erdgas LL
Baujahr der Heizg.Anl.: 2017
Energieeffizienzklasse: F
Treibhausgasemissionen 40,3 kg CO² Äquivalent (m²-a)
Hinweis zum Gebäudeenergiegesetz
Abhängig vom Alter der Immobilie, der Art des Gebäudes, der Nutzungsart und den bisherigen Instandhaltungs- und/oder Instandsetzungsarbeiten des bisherigen Eigentümers können Pflichten zur Sanierung nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) binnen zwei Jahren ab Eigentumswechsel bestehen, um die energetischen Voraussetzungen des GEG zu erfüllen. Dazu gehören u.a. die Dämmung der Geschoßdecken, § 47 GEG, die Dämmung von Rohren, § 69 GEG sowie die Modernisierung der Heizungsanlage, §§ 71,72 GEG.
Wir empfehlen im Zweifel die Hinzuziehung eines Energieberaters zwecks Prüfung von Sanierungspflichten nach dem GEG sowie deren Kostenumfang.